Samsung muss Apple Smartphones und Tablets noch vor dem Verkaufsstart zeigen

Jürgen Vielmeier

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Die Schlacht um Patente wird immer absurder: Nachdem in den vergangenen Wochen gefühlt jeder jeden verklagt hat, hat Apple nun gegen Samsung einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Samsung muss Apples Anwälten insgesamt fünf Smartphones und Tablets aushändigen, noch bevor diese auf den Markt erscheinen. Der iPhone-Hersteller hatte den koreanischen Nebenbuhler bezichtigt, Patente verletzt zu haben, und ihn deswegen am 18. April vor Gericht gezerrt.

Die zuständige Richterin Lucy Koh am Bundesgericht in San Jose in Kalifornien hat in diesem Fall geurteilt, dass Samsung Apple bis zu drei Monate vor einem geplanten Verkaufsstart Neuerscheinungen offenlegen muss. Darunter fallen neben den Produkten auch die Verpackung und Verpackungsinhalte, das komplette Unboxing also. Aktuell bezieht sich das auf die Smarthpones Galaxy S2, Infuse 4G, Infuse 4G LTE und die Tablets Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1. Dazu hat Samsung aktuell 30 Tage Zeit.

Der Beschluss fiel offenbar schon vergangene Woche Mittwoch. Das Gericht stellte aber klar, dass es Apple damit keinesfalls in der Frage Recht gebe, dass Samsung von den Kaliforniern abgekupfert hätte. Wörtlich sagte Koh im schönsten Juristensprech:

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Obwohl das Gericht in der Sache keine Meinung zu Gunsten von Apples Klage vertritt, stellt das Gericht fest, dass Apple Abbildungen von Samsung-Produkten und anderen Beweisen vorgelegt hat, die eine annehmbare Grundlage für Apples Überzeugung bieten, dass Samsungs neue Produkte entworfen sind, um Apples Produkte zu imitieren.

Übersetzt bedeutet das: Apple hat glaubhaft dargestellt, dass Samsung Apple-Produkte nachgeahmt hat. Aber eine Entscheidung darüber zu fällen, ob die Henne oder das Ei zuerst da waren, war dem Gericht zu heikel. Zumal Samsung im April postwendend eine Gegenklage gegen Apple eingereicht hat. Samsung liefert Apple einzelne Bauteile wie Displays für die Produktion des iPads. Schon deswegen würde es für jedes Gericht der Welt mühselige Kleinarbeit bedeuten, herauszufinden, wer bei welchem Bauteil von wem was kopiert hat.

Nachteilig für Samsung war im vorliegenden Falle aber wohl ganz einfach die Tatsache, dass Apple mit dem iPhone und dem iPad früher auf dem Markt war. Deswegen fällte das Gericht nun dieses Urteil. Manager, Ingenieure und angestellte Anwälte von Apple sollen Samsungs Prototypen übrigens nicht zu sehen bekommen. Es soll sich auf beauftragte Anwälte beschränken. Klingt so, als würde künftig weniger nachgeahmt – und dafür mehr geklagt.

(Jürgen Vielmeier, Bilder: Samsung, Apple)

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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.