Stirb Langsam 5.0: Bruce Willis und der angebliche iTunes-Feldzug

Jürgen Vielmeier

Ärgert euch darüber oder lacht – die Entscheidung liegt bei euch. Die Idee, dass Actionstar Bruce Willis nach Terroristen und Aliens nun auch gegen Apple mit blutigem Hemd ins Feld ziehen könnte, klingt köstlich und filmreif. Und so nahmen viele Medien die Geschichte der Online-Ausgabe der britischen Boulevard-Zeitung „The Sun“ auf und schrieben ebenfalls Geschichten darüber, nach dem Motto: Chuck Norris Bruce Willis bekämpft Apple und iTunes noch über den Tod hinaus.

Laut der „Sun“ wolle Willis Apple verklagen, weil er sein iTunes-Konto nach momentanem Rechtsstand nicht an seine Familie weitervererben darf, wenn er stirbt. Seine Sammlung an Musik, Filmen und Büchern, für die er viel Geld ausgegeben hat, wäre nach seinem Tod für immer futsch. Apple würde das Konto einfrieren. Willis hätte andere Pläne damit, so die Sun. Er wolle es an seine Kinder weitervererben. Forbes etwa griff die Geschichte auf – und musste später kleinlaut zurückruderen. Nicht ohne den Hinweis darauf, dass Willis‘ „aktuelle“ (!) Ehefrau Emma Heming-Willis die Geschichte via Twitter als „unwahr“ einstufte. Wahrscheinlich ist da nichts dran.

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Die Idee dürfte vielen Menschen dennoch gefallen. Actionheld gegen den teuersten Konzern der Welt. Ein Unternehmen der Unterhaltungsindustrie als der neue Oberbösewicht. Terroristen, die in blauen T-Shirts mit Obstaufdruck New York mit Digital Rights Management in die Knie zwingen wollen. „Bewahre deine digitale Freiheit oder Stirb Langsam“. Hätte was. In der Serie „Chuck“ etwa nahm es der Held schon einmal mit einem Computerkonzern und dessen brutalem Geschäftsführer auf, der verblüffende Ähnlichkeit mit einem gewissen Steve Jobs hatte (dargestellt von Chevy Chase). Stoff für einen Film also hätte das allemal.

Zwei Fragen bleiben: 1. Wie kommt die „Sun“ bloß darauf? Man zitiert einen Rechtansanwalt, der das generelle Problem anspricht, aber woher man die Absichtserklärung von Willis haben will – unklar. 2. Ist das Problem nicht immerhin doch wert, dass man drüber diskutiert? Kauft man sich CDs, Vinyl-Schallplatten, Bücher oder Blu-rays, kann man diese problemlos weitervererben. Rechtlich mag da der eine oder andere Unterhaltungskonzern zwar etwas gegen haben, machen können wird er bei physischen Datenträgern allerdings nicht viel. Bei digital gekauften Tonträgern, Filmen oder Büchern geht diese Investition verloren. Nach dem Ableben könnten Apple, Google, Amazon, Microsoft oder wer auch immer den Account sperren und fertig. Fraglich allerdings, ob das bei Nicht-Prominenten so strikt überprüft wird. Man teilt seinen Angehörigen das Passwort mit und gut is‘.

(Jürgen Vielmeier, Bild: Alan Light (CC BY))

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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.