Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
ArchivTECH

Leistungsschutzrecht: Google startet Kampagne gegen geplante Gesetzesänderung

Adrian Bolz
Aktualisiert: 27. November 2012
von Adrian Bolz
Teilen

Google hat sich am Dienstagmorgen in die Diskussion um eine geplante Gesetzesänderung zum Leistungsschutzrecht eingeschaltet und versucht seitdem Nutzer über die eigene Homepage gegen das Gesetz zu mobilisieren. Auf der Startseite der Suchmaschine wird mit den Worten „Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst? Mach‘ mit: Verteidige Dein Netz“ auf eine eigens angelegte Kampagnenseite verlinkt.

Hier soll unter anderem ein pathetischer Film dafür sorgen, dass die User eine Petition gegen die Gesetzesänderung unterzeichnen, oder besser noch, ihren Bundestagsabgeordneten kontaktieren und sich bei ihm gegen die Änderung aussprechen. Eine Suchmaske erleichtert dann praktischerweise auch gleich die Suche nach dem zuständigen Volksvertreter.

 

Die Änderung im Urheberrechtsgesetz, die am Donnerstag im Bundestag diskutiert werden soll, sieht vor, Presseverlage künftig an den Gewinnen zu beteiligen, die kommerzielle Anbieter mittels Verlinkung auf einen journalistischen Beitrag eines Pressehauses erzielen. Dabei soll die bloße Verlinkung eines Beitrags, wie schon im „Paperboy-Urteil“ von 2003 entschieden, keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Urteil zielt demnach primär auf die kleinen Textauszüge ab, die bei einer Google-Suche erscheinen und, entscheidender, auf die Google-Adwords-Werbung, über die das Unternehmen Werbeeinnahmen erzielt. An ebendiesen Einnahmen wollen die Verlage ab sofort beteiligt werden.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Dass es zu einem Gesetzentwurf gekommen ist, darf wiederum als hervorragende Lobbyarbeit verstanden werden. Dabei will das Gesetz „kein Korrektiv für Strukturveränderungen des Marktes sein, auf die Presseverleger vor allem mit neuen Angeboten reagieren müssen”. Was das Gesetz denn anderes ist, als ein Korrektiv, bleibt fraglich.

Es geht ums Prinzip, nicht um das große Geld

Ich gehe davon aus, dass der Gesetzesentwurf den Bundestag problemlos passieren wird. Nutzen wird es den Verlegern indes kaum. Ein Link auf ein redaktionelles Angebot bleibt, bei meiner Lesart, erlaubt. Die Dachzeile und Überschrift eines Artikels sind für gewöhnlich ausreichend prägnant formuliert, um den Inhalt eines Beitrages ergründen zu können. Würde nach Inkrafttreten des Gesetzes also nur der kurze Textanschnitt eines Artikels bei der Google-Suche („Snippet“) wegfallen müssen, es würde mich und die Mehrheit der User vermutlich nicht weiter stören. Und auch gesetzt den Fall, Google beteiligt die Verlage an den Einnahmen, dürfte der Betrag doch relativ gering ausfallen.

Die Verleger klammern sich derweil an jeden noch so kleinen Strohhalm. Es geht bei dem Urteil mehr ums Prinzip, weniger um das große Geld. Das wird auch nach der Gesetzesänderung nicht auf die Konten der Pressehäuser fließen. Das Problem bleibt das alte: Die Zeitungs-Abonnenten sterben langsam aber sicher aus. Der “Nachwuchs” informiert sich kostenlos im Netz. Die Herstellungskosten für Tablet-Apps überwiegen den Erlös noch bei weitem. Zudem sind die Endgeräte nicht ausreichend verbreitet, als dass diese moderne Rezeptionsform die traditionelle in naher Zukunft ersetzen könnte. Wertige Presseerzeugnisse sollten auch im Web ihren Preis haben. Keine Frage. Und ich bin davon überzeugt, dass Leser einen gut recherchierten Beitrag zu schätzen wissen und bereit sind für selbigen auch zu zahlen.

Gewinne im Web? Nicht ohne Paywall!

Ohne eine zumindest selektive Paywall, wird die Zeitungsbranche im Web aber keine Gewinne erzielen können. Dabei sollten eben jene Beiträge kostenpflichtig sein, die in ihrer Art einzig dem Medium vorbehalten, ausreichend exklusiv und einzigartig sind. Bei einer regionalen Tageszeitung handelt es sich dabei womöglich um den Artikel aus dem Stadtteil und nicht um den überregionalen Einheitsbrei aus der Nachrichtenagentur. Bei Spiegel und Co. um den investigativen Leckerbissen. Wichtig auch: Der Leser darf nicht durch einen unverhältnismäßigen Preis und durch eine lästige Zahlungsabwicklung vergrätzt werden.

Die Verleger werden das neue Gesetz als Sieg zu feiern wissen. Ein ernstzunehmendes neues Geschäftsfeld hat sich damit aber nicht aufgetan. Und Google? Bleibt das Tor zum Web und damit die Online-Weltmacht schlechthin. Dass der Internetkonzern Zeitungsverlage in Belgien nach einem Streit mit den Verlegern kurzerhand nicht mehr in seiner Suche auflistet sowie in Frankreich ein ähnliches Vorgehen angekündigt hat, nehme ich dem Konzern dann aber doch übel. Denn wie heißt es doch bei Google immer so schön: ”Don’t be evil!”

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Praktikant im Bereich Marketing & Social ...
Allianz Lebensversicherungs-AG in Stuttgart
Technical Trainer (m/w/d) für Kunden- & W...
MEYLE AG in Hamburg
MitarbeiterIn Digitalisierung & Kommunika...
Kieler Bestattungsgesellschaft mbH & Co. KG in Kiel
Werkstudent (m/w/d) Schwerpunkt Content &...
pso vertriebsprogramme GmbH in Köln
Praktikant Social Media (d/m/w)
Henkell & Co. Sektkellerei KG in Wiesbaden
THEMEN:Google
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonAdrian Bolz
Folgen:
Adrian Bolz lebt und arbeitet als Online-Redakteur in Köln. Liebt neben den Weiten des Webs auch die Kultur – im weitesten Sinne. Adrian hat von 2012 bis 2013 für BASIC thinking geschrieben.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Hoover HF1 Plus Home
TECH

Hoover HF1 Plus Home Test: Akkustaubsauger für effiziente Reinigung (+ Gewinnspiel)

Solarstrom Batterien Kosten Preis
GREENTECH

Solarstrom aus Batterie ist eine der günstigsten Stromquellen

Ki Dialog Künstliche Intelligenz klug
TECH

KI-Dialoge: Warum Künstliche Intelligenz klüger wirkt, als sie ist

SUV Vollkasko Typklasse Probleme TÜV, Mängelquote, Auto, Automobil, Mobilität, Hauptuntersuchung, Kraftfahrtbundesamt
MONEYTECH

Teilkasko: Die SUV mit der niedrigsten Typklasse

OpenAI Code Red Google Gemini 3 ChatGPT
BREAK/THE NEWSTECH

Aus Angst vor Google: OpenAI ruft Code Red aus

Wärmepumpe CO2
GREENTECH

Größte Luft-Wasser-Wärmepumpe Deutschlands geht in Betrieb

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Samsung Galaxy S25 Ultra
+ Tab S10 für 7€ Anzahlung

Samsung Galaxy S25 Ultra

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?