Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Facebook: Kommt eine neue Abmahn-Welle auf uns zu?

Ehemalige BASIC thinking Autoren
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Ehemalige BASIC thinking Autoren
Teilen

Die Möglichkeiten jemanden über Facebook abzumahnen, sind nahezu unbegrenzt. Privatpersonen müssen sehr aufpassen, sofern sie ohne jede Prüfung bei Facebook oder sonst irgendwo im Web ein Bild benutzen. Viele Unternehmen verwenden selbst gestrickte Crawler, die 24 Stunden am Tag nichts weiter tun, als urheberrechtlich geschützte Bildwerke ihrer Auftraggeber aufzuspüren. Danach kann die beauftragte Kanzlei loslegen und die teuren Kostennoten samt Unterlassungserklärung verschicken. Einen Geldschein auf einen Farbkopierer zu legen, dürfte auch nicht viel mehr Arbeit sein, als die Namen der Betroffenen in die Vordrucke der Massenabmahnungen einzutragen.

Falsch gekennzeichnete Firmen-Seiten reichen für Abmahnung aus

Doch neben den Abmahnungen wegen einer Rufschädigung oder anderer Handlungen fällt den Kanzleien immer mal wieder etwas Neues ein. Jetzt sind die ersten Schreiben aufgetaucht, die verschickt wurden, weil eine Facebook-Seite fälschlicherweise nicht als gewerblich deklariert wurde. Verantwortlich dafür ist Maximilian Zarembski, ein Fachanwalt für Strafrecht. Der gebürtige Dortmunder verschickt momentan Briefe im Auftrag der bspartners Ltd. mit Hauptsitz in London, die allerdings eine deutschsprachige Webseite unterhält.

Die Domain ihres Portals ist in der Schweiz beheimatet, man hat zudem ein Postfach in Oer-Erkenschwick und unter anderem ein Büro, das von einem Herren Namens Reinhard G. unterhalten wird. Nach eigenen Angaben versteht man sich „Netzwerk für freiberuflich Tätige„, unterhält zahlreiche Domains, und will Start-up-Unternehmen mit Beratung und Risikokapital versorgen. Frei nach dem 7. Leitsatz des Unternehmens („Wir schaffen Vertrauen.„) werden derzeit Schriftstücke versendet, die bei den Empfängern hohe Kosten verursachen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Lauter die Kassen nie klingeln!?

Wenn nun also eine Firma fälschlicherweise angibt, man sei eine Privatperson, so ist dies in erster Linie ein möglicher Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Wenn überhaupt müsste das soziale Netzwerk tätig werden und den Betreiber daran erinnern, dass er seine FB-Seite korrekt deklarieren soll. Leider bedeutet dies nicht, dass die von Zarembski verschickten Abmahnungen unbegründet und somit nichtig wären.

Dazu nimmt der Anwalt Teile vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Anspruch. Die Abmahnung ist nämlich insofern begründet, weil § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 23 Anhang feststellt, dass eine unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks über die Verbrauchereigenschaft unzulässig ist.

Nur Geld drucken geht schneller!

Verschickte Abmahnungen aufgrund eines unvollständigen Impressums von FB-Seiten von Gewerbetreibenden sind bereits seit ein paar Wochen an der Tagesordnung. Jetzt reicht sogar eine falsch ausgewählte Option bei Facebook für das Einleiten von juristischen Schritten aus. Man darf also gespannt sein, ob im Internet nicht schon bald weitere Warnmeldungen von Juristen erscheinen, deren Klienten mit einem netten Anschreiben bedacht wurden.

So kurz vor der Adventszeit kann man sich im Briefkasten kaum etwas Schöneres vorstellen, oder liege ich da etwa falsch?

(Lars Sobiraj)

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Social Media Manager – Webkommunikation...
Open Experience GmbH in Karlsruhe
Social Media Manager – Instagram / Comm...
BV Bestseller Verlag GmbH in Bochum
Content Creator – Video / Social Media ...
Ergotopia GmbH in Köln
DIGITAL MARKETING MANAGER (M/W/D)
Wirtschaft, Tourismus und Marketing Gm... in Waiblingen
Digital Content Redakteur & Moderator (m/...
Klöber Versicherungsmakler GmbH in Darmstadt
THEMEN:Recht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonEhemalige BASIC thinking Autoren
Dieses Posting wurde von einem Blogger geschrieben, der nicht mehr für BASIC thinking aktiv ist.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

KI-Agenten Unternehmen
TECH

KI-Agenten werden Unternehmen verändern – aber anders als gedacht

KI Rechtsperson, Jura, Gesetz, Recht, Deutschland, Rechtssystem, Künstliche Intelligenz
TECH

Sollten wir KI als Rechtsperson behandeln?

Anwalt Rechtsschutz Rechtsberatung Gesetz Klient
MONEY

Die besten Rechtsschutzversicherungen – laut Stiftung Warentest

Google Chrome verkaufen Urteil Gericht Prozess
BREAK/THE NEWSTECH

Blaues Auge: Google wird nicht zerschlagen

Smart Contracts Deutschland
MONEYTECH

Smart-Contracts: Verpennt Deutschland die nächste Innovation?

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Samsung Galaxy S25 Ultra
+ Tab S10 für 7€ Anzahlung

Samsung Galaxy S25 Ultra

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?