Gestern war der 7. Europäische Datenschutztag, der in Berlin mit einer Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zelebriert wurde. Eingeladen war auch John Rodgers, ein Diplomat der US-Botschaft, der gleich vor einem Handelskrieg warnte. Hintergrund ist die laufende Datenschutzreform der EU.
Reformentwurf wird am Mittwoch offiziell vorgestellt
Den Entwurf der Reform stellt EU-Kommissarin Vivane Reding am Mittwoch in Brüssel vor von EU-Kommissarin Viviane Reding wurde bereits letztes Jahr vorgestellt. Damit sollen die Regeln für Unternehmen, wie Daten verarbeitet werden dürfen, überarbeitet werden. Auch die Datennutzung der Polizei und Justiz soll neu geregelt werden.
Hauptanliegen der EU-Kommissarin ist es, den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen – eigentlich eine prima Idee. Auch Konferenzteilnehmer von Facebook und Microsoft begrüßen den Vorschlag, schließlich entsteht dadurch zunächst einmal Rechtssicherheit auf dem Kontinent.
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Allerdings fürchten beide eine Überregulierung von Unternehmen und warnen, dass Produkte umso teurer würden, je höher das allgemeine Schutzniveau liege. Daher, so Microsoft-Vertreterin Tanja Böhm, sei zwischen besonders sensiblen und weniger gefährlichen Formen der Datenverarbeitung zu unterscheiden. Dem stimme ich zu.
Wer ist verantwortlich? Irland oder Deutschland?
Facebook hingegen weist stolz darauf hin, dass der irische Datenschutzbeauftragte dem Social Network seinen Segen gegeben habe. Daher solle er am liebsten auch in künftigen Streitigkeiten verantwortlich bleiben. Das passt ins Bild, schließlich haben mit Facebook und Google zwei große Internet-Unternehmen ihr EU-Hauptquartier in Dublin. Um die auch dort weiter zu halten, versuchen die Iren stetig, den EU-Entwurf zu entschärfen. Beispielsweise sollen die Strafen für Verstöße gesenkt werden oder am liebsten nur optional sein.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingegen verlangt, dass ein europäischer Datenschutz nicht das deutsche Datenschutzniveau unterschreiten dürfe. Das sieht EU-Kommissarin Reding ähnlich, die schon häufiger betont hat, dass die deutschen Datenschutz-Standards als Vorlage für den gegenwärtigen Entwurf dienen.
Wie setzt man ein „Recht auf Vergessen“ um?
In einem Aspekt geht der Entwurf aber deutlich über den bisherigen deutschen Datenschutz hinaus: Der Entwurf sieht nämlich ein Recht auf Vergessen vor. John Rodgers, US-Botschaftsrat für Wirtschaft, sieht das Vorhaben kritisch, schließlich sei es in einer globalen Welt kaum möglich und würde ein großes Problem „für alle Firmen auf dieser Erde“ darstellen. Damit meint er zwar eher die amerikanischen Googles und Facebooks, doch in der Tat ist das Recht technisch kaum umzusetzen.
Allerdings gelte das Recht nur im Binnenverhältnis zwischen einem Anbieter und Nutzer, so Martin Selmayer, Kabinettschef von Viviane Reding. Sprich, wenn ich Facebook auffordere, meine Daten zu löschen, muss das Unternehmen dem auch nachkommen. Das ist durchaus sinnvoll.
Europäische und amerikanische Brückenbauer gesucht
Doch ungeachtet des Rechts auf Vergessen, gibt Rodgers zu bedenken, dass beim Datenschutz der Teufel im Detail stecke. Das fängt schon damit an, dass die EU-Charta ein Grundrecht auf Datenschutz einräumt, während die US-Verfassung lediglich ein Recht auf Privatsphäre vorsieht. Daran werde sich auch nichts ändern. Um den Datenverkehr und den Fluss an Euros und Dollars zwischen den beiden Kontinenten nicht zu gefährden, sollten daher weitere Brücken gebaut werden, wie die „Safe Harbour“-Vereinbarung, die in Europa allerdings in der Kritik steht.
Solche Regelungen können den europäischen Datenschutz außerhalb Europas allerdings ziemlich aufweichen. Es ist ein schwieriger Drahtseilakt zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen. Eine langfristige und globale Lösung ist aber trotz oder vielleicht gerade wegen des EU-Entwurfs in die Ferne gerückt.
Bild: Flickr / World Economic Forum