In Deutschland ist es Pflicht, als nicht privater Seiten-, Blog- oder Onlineshop-Betreiber ein Impressum zu führen. Dies gilt auch für Soziale Netzwerke wie Facebook oder Google+. Leider sind die Grenzen bei der Definition von “privat” schwammig und so sollte sich jeder, der ein Blog betreibt, im Social Web mit der Angabe seiner Kontaktdaten und ein paar Zeilen zur Haftung und dem Urheberrecht absichern. Wie das geht, zeigt unser Tutorial.
Da das Impressum bei Facebook gut sichtbar sein muss und nicht etwa im „Info“-Reiter „versteckt“ werden darf, gibt es zwei Möglichkeiten, es einzubinden. Einmal via Link im Infobereich, was unpraktisch ist, da dieser ohnehin schon recht knapp bemessen ist. Und zweitens via eigenem Impressumsreiter, den man sich mit einem Generator von e-Recht24.de einfach erstellen kann. Einfach die Seite auswählen, der man das Impressum zufügen möchte, gegebenenfalls das eigene Logo einfügen und das Impressum reinschreiben oder via e-Recht24 erstellen lassen.
Und schon ist das Impressum auf der Fanseite sichtbar und auch als solches gekennzeichnet neben dem „Info“-, „Foto“- und „Veranstaltungen“-Kasten. Ein Klick genügt und man bekommt das Impressum angezeigt. Damit sind alle Voraussetzungen der Impressumspflicht erfüllt: Es ist gut sichtbar, passend gekennzeichnet und nicht mehr als einen Klick entfernt. Jetzt muss es nur noch richtig ausgefüllt werden.
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Wichtige Ergänzung: Da das Impressum auch innerhalb der Facebook-App Pflicht ist, reicht der Generator hier nicht aus. Daher muss das Impressum – leider – via Link zusätzlich in die Infobox gepackt werden. Generell empfiehlt sich also eine Kombination beider Varianten. (Danke an die Leser für den Hinweis.)
Bei Twitter kommt man leider nicht mit einem Generator aus. Hier ist nur ein Direktlink auf die Website möglich. Der kann entweder – wie in diesem Beispiel beim @ZDF – in der Kurzbiografie stehen, oder aber im Einstellungsbereich unter „Profil“ im Punkt „Website“ eingetragen werden.
Google+
Bei Google+ hat man meines Erachtens nach die meisten Möglichkeiten, ein Impressum vernünftig einzubinden. Beginnen sollte man mit der Kontaktdaten-Box, die man schon einmal mit allen nötigen Kontaktinformationen ausfüllen kann. Das geht über den „Bearbeiten“-Link am Ende der Box im „Info“-Bereich.
Zudem bietet es sich an, die „Geschichte“-Box zu nutzen und dort zusätzliche Informationen einzutragen und gegebenenfalls ein ausführliches Impressum auf der Website zu verlinken. Auch die „Links“-Box kann für diesen Link genutzt werden.
Impressumsgenerator
Die Einbindungsmöglichkeiten für ein „Social Media-Impressum“ dürften nun also geklärt sein. Doch reicht es nicht aus, seinen Namen und eine E-Mail-Adresse zu veröffentlichen. Für ein Impressum gelten je nach Geschäfts- und Publikationsform verschiedene Regelungen, was pflichtmäßig angegeben werden muss. Hier empfiehlt es sich, entweder einen Anwalt aufzusuchen und das Impressum gemeinsam zu besprechen oder auf einen Impressumsgenerator zurückzugreifen. Am bekanntesten und praktischsten ist der vom Anwalt Sören Siebert, der hier zu finden ist. Von Siebert ist übrigens auch die Facebook-Erweiterung weiter oben.
Bilder: Screenshots Facebook, Twitter, Google
Es wird keine Verantwortung für die juristische Richtigkeit dieser Informationen übernommen. Stand: 16. Mai 2013.
Hallo, das ist ja ganz schön, aber ich vermisse eine Info zur Impressumspflicht, wenn die Seite z.B. bei Facebook mobil angezeigt wird, wo App-Reiter nicht angezeigt werden.
Beste Grüße, Carsten
Haben wir gerade noch nachgetragen – danke für den Hinweis! 🙂
Vielen Dank, sehr hilfreich und zeitsparend! Und Notwendig!! 🙂
Typisch deutsch …
Impressum bei Youtube? Mein Vorschlag http://www.youtube.com/watch?v=exuG0N-GniM
Tumblr, Pinterest, Instagram…? Ja, auch die kann man geschäftlich nutzen…
Bei Google+ funktioniert das mit dem Impressum übrigens nicht mehr wenn die Seite mit dem Google Places Eintrag verbunden wurde.
Finde es traurig, dass man seine Twitter-Bio mit einem Link zum Impressum verunstalten muss… ja, typisch Deutschland. 🙁
@JUICEDaniel … es geht um gewerbliche Seiten. Und wenn ICH abseits von Amazon & Co. was kaufe will, ich schon manchmal gerne sehen können, wer dahinter steckt.
Leider deutsch …
@Oliver gewerblich ist ein dehnbarer Begriff und gilt eben nicht nur für offensichtliche Händler. Bleibt eben die Frage ob jeder der Einkünfte in welcher Form und Höhe auch immer, im Internet erzielt wie JUICEDaniel schon sagte sein Twitter-Profil verunstalten muss.
Moin!
Wie sieht das bei XING und LinkedIn aus?
Gerade bei XING ist es ärgerlich, dass es nicht einen festen Ort, speziellen Reiter, vorgeschriebenen Punkt für das Impressum gibt, als „deutches Netzwerk…
Bei LinkedIn weiß ich mir momentan keinen richtigen Rat (im kostenlosen Profil)
LG und schöne Pfingsten
DocGoy
Seitenbetreiber die sich links und rechts von der eigenen Seite etwas im Netz aufbauen, haben es nicht leicht mit der deutschen Gesetzgebung.
Wie schon angemerkt funktioniert das nicht, wenn eine Seite mit Google Local verknüpft ist. Gibt es dafür auch schon eine praktikable Lösung?
Danke für die komplexe Info. Ohne Impressum über und datenschutz für alles , was sein könnte, kommt man leider heute nicht mehr aus. Einfach schlimm!
Hm, Tabmaker für die Firma eingefügt. Bei Anklicken verweist mich Facebook auf meine private Seite, danach kommt eine Meldung zum fehlenden Link.
So schnell klappt’s dann doch nicht – hat jemand eine Idee?
Tja, hab bei meinen Webseiten auch jedes mal ein gültiges Impressum eingefügt, aber bei facebook? Manchmal übertreibt es der Gesetzgeber einfach. Ach ja, auch ein Tipp von mir: das Impressum NICHT als Grafik einbinden, sondern in Textform. Sollen manche deswegen schon abgemahnt worden sein.
Da ist dir Rechtslage m.W.n. bisher unklar. Es geht dabei um die Barrierefreiheit für Blinde etwa, deren Programme eben nur Text vorlesen können.
[…] Impressum auf Social-Media-Profilen: So geht´s […]
Wichtig ist auch der Zusatz „Impressum: “ vor dem eigentlichen Link, da wohl ausschließlich der Link nicht in jedem Fall ausreicht, um das Impressum rechtssicher eingebunden zu haben.
Unter Links kann ich in meiner neuen Google-Plus-Seite keinen weiteren Link wie z.B. Impressum anlegen. Auch zeigt es mir alles einspaltig an und nicht wie bei allen anderen in Blöcken, würde dies gerne umstellen. Hat Google hier Änderungen vorgenommen? Oder hat jemand sonst noch eine Idee?
Welche Möglichkeit besteht bei LinkedIn, Impressums-Angaben halbwegs korrekt einzubinden?
Idee ist vom Ansatz her gut. Ich gehe davon aus, dass auf meiner Facebookseite auch was installiert wurde.
Wenn ja, dann völligst ohne Kommentare und einen Button habe ich auch nicht, um dieses Erstellungs- App überhaupt erstmal aufzurufen, die Anleitung ist insoweit auch nicht explizit.
Wie gehts denn da nun weiter?
Super Artikel, nur leider finde ich aktuell bei meiner Google+ Seite weder die „Geschichte“-Box noch die „Links“-Box. Hat sich da schon wieder was geändert?
Danke für den tollen Artikel! Es hat sich ja in den letzten Wochen auch wieder erneut was bei Facebook getan. Eventuell solltest Du den Artikel updaten 🙂
Also eigentlich ist es egal ob gewerblich oder nicht. Impressum muss eigentlich alles haben, was nicht nur privat (per passwort z.B.) zugaenglich ist.
Wie ist das bei Google Local? Hier gibt es keine Links in der Infobox.
Da – bislang unbeantwortet – nach Xing gefragt wurde:
Dort gibt es inzwischen auf dem Profil ganz unten rechts einen Link „Impressum bearbeiten“, wo man seinen Text hinterlegen kann.
Es ist doch großzügig, schließlich könnte man das Impressum doch auch noch an anderen Dingen tragen, an Hosen, Schuhunterseiten oder im Arschloch. Die Herausgabe von Informationen könnte sich im letzteren Fall für die Abmahnwirtschaft als schwierig erweisen und man würde wieder viele Jahre auf eine eindeutige Rechtsprechung warten.
Super Beitrag bzgl. der Impressumsangaben auf den Socialmediaseiten. Weitere nützliche Angaben für Webseiten und Onlineshops findet Ihr auch hier: https://www.pixena.de/onlineshop-erstellen-lassen/
[…] Vollständigkeit ist auch im Social Media für Unternehmen wichtig. Achten Sie darauf, dass Sie alle Daten korrekt angeben und mit ihrer(n) Webseite(n) übereinstimmen. Das Bildmaterial und alle verwendeten Logos sollte eine angepasste Auflösung haben, die das jeweilige Profile erfordert. Für Unternehmen besteht eine Impressumspflicht. Wenn ein Impressum–Eintrag gefordert wird, so legen Sie es gleich mit an. Suchen Sie sich Impressum–Generatoren zusammen, welche auch soziale Medien verwendet, so dass Sie auf Ihren Homepageeintrag verlinken können. Eine ausführlichere Anleitung finden Sie hier. […]
Wieder was gelernt. Danke!