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Verantwortung trifft Marketing: Twitter „verbessert“ die Alterskontrollen für Alkoholika-Accounts

Thorsten Nötges
Aktualisiert: 26. November 2013
von Thorsten Nötges
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Tweets lesen vermittelt einem zwar manchmal das Gefühl, betrunken zu sein oder zumindest irgendeiner Form von Rausch zu unterliegen – mit Tweets von Alkoholproduzenten hat das allerdings eher weniger zu tun. Doch die Hersteller von Spirituosen, Bier und anderen alkoholischen Getränken unterliegen auch beim Kurznachrichtendienst besonderen Vorgehensweisen. Schon letztes Jahr führte Twitter ein optionales „Age Screening“ ein, das Minderjährige am Folgen von Alkoholmarken oder -produzenten hindern soll. Jetzt gibt es ein neues System – wieder nicht verbindlich, aber dafür wesentlich besser in die Twitter-Nutzeroberfläche eingebaut.

Twitter - Andreas Eldh - http://www.flickr.com/photos/eldh/5858249526/

Ohne Umwege zur Alterskontrolle

Das frühere System von 2012 war etwas kompliziert: Wenn jemand zum Beispiel der Brauerei Heineken folgen wollte, war zunächst der übliche Klick auf „Follow“ nötig. Anschließend schickte Heineken automatisiert eine Direktnachricht mit einem Link zu einer externen Seite. Dort wurde man dann aufgefordert, das eigene Geburtsdatum einzugeben. Behauptete ein Nutzer nun, älter zu sein, als es die im (angeblich) eigenen Land geltende Altersbeschränkung für Alkohol vorschreibt, war alles bestens. Wer hingegen (ehrlicherweise) erklärte, noch unter der Altersgrenze zu liegen, bekam nur ein „Tut mir leid. Das kann ich nicht tun.“ zu sehen. Wollte man weiteren „Adult“-Marken folgen, musste das System jedes Mal auf’s Neue durchlaufen werden.

Das neue System soll demgegenüber nicht nur besser integriert sein, sondern sich das eingegebene Geburtsdatum auch merken können. Und deshalb vertraut Twitter hier nicht mehr auf externe Seiten, sondern holte sich noch „Buddy Media“ mit ins Boot – der Entwickler von Social-Media-Software wurde mittlerweile vom Cloud-Software-Riesen Salesforce geschluckt. Inhaltlich bleiben die Änderungen dennoch kosmetisch.

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So ist die Alterskontrolle auch weiterhin nicht mehr als eine Farce – neue Software hin oder her. Twitter verfährt im Prinzip weiter so wie bisher: Das eingegebene Geburtsdatum wird weder hinterfragt noch überprüft. Man vertraue den Nutzern, dass die ihr korrektes Geburtsdatum eingeben würden, sagte der Leiter des Produktmarketings Guy Yalif im Juni 2012. Twitter wolle zudem nicht zur Überprüfung auf Daten von Drittanbietern zugreifen. Allerdings gilt damit auch für die Alterskontrolle bei Twitter das, was auch bei den meisten anderen Websites und Videoportalen gang und gäbe ist: Die „Kontrolle“ ist schlichtweg keine: Anderes Geburtsdatum eingeben und fertig.

Auch wenn die Prüfung also leicht zu umgehen ist: Für Twitter und vor allem die betroffenen Marken ist der Schritt an sich sehr wichtig. Denn nur solange dieser formal durchgeführt wird, sind die Firmen juristisch abgesichert – die Zustimmung zu seitenlangen AGBs lässt grüßen. Doch so ungenau muss das nicht bleiben. Denn in den Nutzungsbedingungen, denen man mit der Alterskontrolle gleichzeitig zustimmt, gibt es zwei wichtige Absätze, auf die „VentureBeat“ hinweist. Zum einen behält sich Twitter vor, doch noch auf Daten von Drittanbietern zurückzugreifen, um das Alter zu überprüfen. Und zum anderen stimmt man der Weiterverwendung seiner Daten auch durch Dritte zu – anonymisiert, aber das heißt ja auch nicht viel, wie wir mittlerweile alle wissen.

Davon abgesehen: Wird irgendwann tatsächlich eine – wie auch immer – kontrollierte Altersprüfung etabliert, bieten sich für Twitter unzählige neue Möglichkeiten. Wenn wir aber erst einmal beim Alkohol bleiben, dann könnte sich der Dienst etwa als – altersgebundene – Werbeplattform empfehlen. Gleichzeitig kann Twitter zeigen, dass man Themen wie Jugendschutz ernst nimmt. Also eigentlich das, was man eine Win-Win-Situation nennt. Andererseits bleibt dabei eine Frage unbeantwortet: Beinhalten Tweets von Brauereien, Destillen oder Schnapsfabrikanten überhaupt etwas jugendgefährdendes geschweige denn spannendes?

Bild: Andreas Eldh / Flickr (CC BY 2.0)

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