Wirtschaft

Unser Weg zum Start-up, Teil X: Software-Patente

geschrieben von Denis Rotthardt

In der wöchentlichen Serie „Unser Weg zum Start-up” berichtet Gründer Denis Rothhardt von seinem Weg zum eigenen Unternehmen und nimmt den Leser mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen der Start-up-Gründung. Diesmal: Software, Patente, Urheberrecht und Ideenschutz.

Ich muss zugeben, dass wir am Anfang unseres Start-ups auch einige Ideen zu verschiedenen Apps hatten. Da diese Apps natürlich auch nicht nur auf dem iPhone, sondern auch auf Android sowie auf Browser-Basis genutzt werden sollten, musste ich mich notgedrungen mit dem Thema Software und deren Patentierbarkeit beschäftigen.

Was sich da im Laufe der Zeit herausgestellt hat, macht echt betroffen. Zwar war mir klar, dass dieses Thema recht schwierig ist, aber es war mir überhaupt nicht klar, dass nach so vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten, in denen es bereits Software verschiedenster Art gibt, der Gesetzgeber es nicht mal ansatzweise geschafft hat, Regelungen festzusetzen, die einen sinnvollen Umgang mit Schutzrechten auf Software ermöglichen. Verdammte Axt. Aber ich fange mal vorne an. Keine Sorge, es wird keine Geschichtsstunde, die mit Zuse anfängt.


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Definition von Software

Das eigentliche Hauptproblem der ganzen Sache besteht in der nicht vorhandenen Definition von Software. Es gibt schlichtweg keine konkrete. Ohne diese anerkannte Definition gibt es natürlich auch keine Beschreibung dessen, was eigentlich geschützt werden soll.

Weiterhin fällt der Begriff „Software“ auch unter den Begriff „Datenverarbeitung“. Auf den ersten Blick ist das völlig egal und juckt nicht, aber leider nur auf den ersten Blick. Denn wenn man Software zur Datenverarbeitung zählt, dann ergibt sich folgendes Problem: Ihr erinnert euch an den letzten Artikel zum Thema Patent und Urheberrechtsschutz? Ein wichtiger Punkt dabei war ja das „europäische Patentübereinkommen“, was innerhalb der EU die Patentierbarkeit innerhalb der zugehörigen Länder regelt.

Dieses „europäische Patentübereinkommen“ schließt wiederum „Programme zur Datenverarbeitung“ aus. Damals mag das sinnvoll gewesen sein, aber heutzutage ist das einfach Schrott. Sorry, dass ich da ein wenig emotionaler reagiere, aber das Thema bringt mich auf die Palme, denn es bedeutet für uns, dass jegliche Software, die wir entwickeln wollten und auch deren Idee dahinter, nicht wirklich geschützt werden kann.

Also wie zum Geier sollten wir verhindern, dass die gute Idee hinter unserer Entwicklung von anderen erkannt und nachgemacht werden kann? Nun kann man sagen, dass wir die Ersten waren und niemand so schnell etwas ähnliches oder gar besseres coden kann. Leider sehe ich es eher andersherum. Wenn ich etwa auf der Arbeit einen von einer anderen Person vorgeschriebenen Brief erhalte, an dem ich Verbesserungen vornehmen soll, dann fällt es mir deutlich leichter, den Brief so anzupassen, dass er wirklich gut klingt. Schreibt man allerdings den gleichen Brief von Anfang an alleine, tut man sich schwerer damit und erhält am Ende vielleicht kein so gutes Ergebnis.

Software und Urheberrecht

Software ist zwar international nutzbar, aber die Regelungen sind überall so mehrdeutig, dass scheinbar keine konkrete Definition irgendwo, in keinem Land, möglich ist. In den meisten Fällen sind die rechtlichen Vorgaben (Gesetze, Gerichtsurteile, …) so alt, dass man sie kaum auf abstrakte Subjekte wie Software anwenden kann. Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung oder der anfänglichen Urteile zu diesem Thema gab es schlichtweg noch nicht diese hochentwickelten Produkte. Meistens diente Software zur Steuerung von irgendwelchen Maschinen oder Bauteilen. Eine für sich alleinstehende Software, wie etwa die meisten heutigen Apps, gab es nicht in sinnvoller Form.

Wie schon gesagt, Software ist fast nie patentierbar. Aber es gibt Ausnahmen. Denn in Verbindung mit anderen Aspekten (z.B. zusätzlicher Technik) ist dies doch möglich – hierzu später mehr. Bei Software greift nicht der Patentschutz, sondern das Urheberrecht. Als ich das endlich herausgefunden hatte damals, wussen wir immerhin: Unsere Idee war doch schützbar.

Naja, am nächsten Tag forschte ich weiter und hatte gleich den nächsten Grund, erneut einen zu heben. Diesmal allerdings keinen Positiven. Urheberrecht schützt nämlich nicht meine Idee oder das erzielte Ergebnis, sondern nur den Weg dahin. Bedeutet, dass das Programm bzw. der zugrundeliegende Code geschützt ist, aber eben nicht das Ziel des Ganzen. Wird der Code umgeschrieben, hat aber das gleiche Ergebnis, wäre das rechtlich völlig ok. Dies macht das alles eigentlich wieder unsinnig, da für den Endkunden ja das Ergebnis relevant ist – und nicht der Weg.

Um das zu umgehen, müsste die Software so kompliziert sein, dass andere Fachkundige es schlichtweg nicht begreifen. Ein Nachmachen wäre dann nicht möglich. Aber letztendlich gibt es immer jemanden, der es entziffern kann.

Software in Verbindung mit Technik

Wie oben schon erwähnt, ist ein Patentschutz auf Software nur in Verbindung mit Technik, also einem zusätzlichen Technikanteil patentierbar. Das ist dann eine sogenannte „computerimplementierte Erfindung“. Allerdings kommt es hierbei auf das technische Gerät an, nicht auf die Software. Bedeutet letztendlich: Die Software ist nur das Hilfsmittel, ohne welches die Technik an sich nicht funktionieren würde.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sagt dazu nämlich folgendes: „Eine computerimplementierte Erfindung hat technischen Charakter, wenn bei ihr Naturkräfte oder technische Mittel zum Einsatz kommen“. Das Gerät bzw. die Technik dahinter müssen neu sein und ein konkretes Problem lösen bzw. eine neue Funktion erfüllen, die wiederum die Lösung eines vorher bestandenen Problems darstellen sollte. Hier wird das Produkt in seiner Gesamtheit betrachtet. Also nur technisches Bauteil oder nur Software funktioniert nicht.

Noch nicht verwirrt genug?

Um der ganzen Verwirrung nun die Krone aufzusetzen, gibt es dennoch einige Softwarepatente, deren Patent aber wohl in den meisten Fällen schon ausgelaufen ist bzw. demnächst ausläuft, z.B. MP3 oder der Ladebalken von IBM. Ich denke, die Patentierung war damals nur deswegen möglich, weil man sich noch nicht so ausgiebig mit dem Thema „Patent und Software“ auseinandergesetzt hatte.

Im Rahmen meiner damaligen Recherchen zu dem Thema hatte ich auch irgendwie das Gefühl, dass Softwarepatente nur dann einen Hauch von Aussicht auf Erfolg hatten, wenn man tatsächlich etwas grundlegend Neues entwickelt. Also eventuell auch ohne ein konkretes technisches Objekt. Die Erfindung eines neuen Messengers wäre damit für die Tonne. Allerdings wäre die Entwicklung von Software, die durch das Erkennen von Augenzuckungen die Hirnströme per Front-Kamera für das Lesen und untereinander Austauschen von Gedanken ermöglicht (in der analogen Welt würde ich es Telepathie nennen) sicher ein aussichtsreicher Kandidat für ein Patent, obwohl es letztendlich auch bloß ein fortgeschrittener Messenger ist.

Schwierig wird es auch, wenn man aus bereits bestehenden Objekten etwas einfach neu und mit leicht abgewandeltem Sinn zusammenbaut. Beispielsweise ein Ladegerät für ein iPhone, welches dermaßen stark ist, dass sich der zu ladende Akku notgedrungen bis kurz vorm Platzen erhitzt, als Taschenwärmer für den Winter zu verkaufen, würde man kaum als Patent anerkennen (zum Glück?).

Veraltete Bürokratie

Die Streitereien um das Thema Patentierbarkeit von Software führen notgedrungen auch dazu, dass man nicht einfach so Software entwickeln kann, weil sie ohne technische Zusatzgeräte ja sowieso nicht schon patentiert sein dürfte. So herum ist es zu kurz gedacht. Denn durch die unterschiedlichsten internationalen Regelungen sollte man nicht zwingend davon ausgehen, dass die selbst entwickelte Software nicht doch in einem anderen Land patentiert ist und man somit gegen Patentrecht verstößt.

Eine ordentliche Regelung hierzu lässt meines Erachtens noch lange auf sich warten. Ich habe nicht das Gefühl, dass an den relevanten Stellen Personen sitzen, die das notwendige technische und digitale Verständnis besitzen, um über ihren bürokratischen Tellerrand hinaus zu schauen. Wahrscheinlich warten wir darauf noch, zumindest ist das meine Meinung, mindestens 10 Jahre. Denn dann sollten endlich so viele frische Köpfe nachgerückt sein, dass sich tatsächlich auch der alte Staub löst und man sich der digitalen Welt endlich anpasst.

Abgesehen davon, dass wir eine unserer Ideen, die ausschließlich auf Software beruhen, vorerst auf Eis gelegt haben, würde ich mich von dem ganzen Hick-Hack zur Software-Patentierung auch abschrecken lassen. Denn wer nicht schnell genug entwickelt und auf den Markt wirft, hat am Ende vielleicht viel Arbeit für nichts. Und das wollte ich einfach nicht. So hält vielleicht mal wieder die Bürokratie potentielle Ideen und Unternehmer davon ab, sich zu gründen und die Ideen umzusetzen.

Aber niemand hat gesagt, dass es leicht wird. Jeder sollte sich trotzdem mit seiner Idee auseinandersetzen und erst dann entscheiden, ob er es tatsächlich wagen will. Solange man möglichst schuldenfrei aus der ganzen Sache herauskommen kann und nicht Haus und Familie riskiert, denke ich, sollte man es zumindest versuchen. Leider sind wir noch nicht so weit und setzen erstmal eine andere Idee um, die keine relevanten Software-Entwicklungen voraussetzt.

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Über den Autor

Denis Rotthardt

Denis Rotthardt ist Gründer und hat auf BASIC thinking über seinen Weg zum Start-up in der gleichnamigen Kategorie berichtet.