Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Youtube, Youtuber, Landesmedienanstalt
ENTERTAINSOCIAL

Schleichwerbung und Lizenzen: Jetzt geht die Justiz gegen Youtuber vor

Christian Erxleben
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Christian Erxleben
Die Landesmedienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holtstein geht wegen Schleichwerbung gegen den Youtuber "Flying Uwe" vor.
Teilen

Die deutsche Justiz macht gegen Regelverstöße im Internet mobil. Zwei Landesmedienanstalten gehen gegen Youtuber vor. Einmal geht es um Schleichwerbung, im anderen Fall um eine fehlende Rundfunklizenz.

Die ruhige Zeit für Youtuber und Influencer in Deutschland könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn es scheint fast so, als hätten die Medienwächter in der Bundesrepublik die Video-Plattform YouTube ins Visier genommen.

Und anstelle gleich gegen die amerikanischen Konzerne Google und Facebook vorzugehen, beginnt man auf einer niedrigeren Ebene, bei den Youtubern und Influencern selbst. So geht zum Beispiel die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) seit kurzem gegen „Flying Uwe“ vor. Der Youtuber hat mehr als eine Million Abonnenten und wird mit dem Vorwurf konfrontiert, Eigenprodukte in Videos zu präsentieren, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Sonos Era 100 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Damit verstößt er gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags (§ 58, Absatz 3). Ein medienrechtliches Verfahren wurde eingeleitet. Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Die MA HSH hatte „Flying Uwe“ bereits im November 2016 dazu aufgefordert, seine Videos richtig zu kennzeichnen. Dies hat der Internet-Star offenbar nicht gemacht.

Regeln für Youtuber und Influencer

„Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen. Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten“, erklärt Thomas Fuchs. Er ist der Direktor der MA HSH und hat neben „Flying Uwe“ auch noch 30 weitere Youtuber aus dem Einzugsgebiet seiner Institution angeschrieben, die gegen Werbe- und Sponsoring-Bestimmungen verstoßen.

Worauf Youtuber und andere Digital Stars beim Produzieren und Verbreiten von Inhalten über soziale Netzwerke beachten müssen, haben die Medienanstalten kurz und leicht verständlich zusammengefasst.

Ein Auszug: Wenn dir beispielsweise ein Unternehmen ein Produkt zuschickt, mit der Bitte es vorzustellen und ausschließlich die Vorteile darzustellen, handelt es sich hierbei um Werbung. Das musst du durch die sichtbare Einblendung „Werbung“ und eine mündliche Erwähnung zu Beginn des Videos verdeutlichen.

Der gleiche Fall tritt ein, wenn dir eine Firma Geld dafür zahlt, dass du ein Produkt in einem deiner Clips bewirbst. Je nachdem, ob sich dein Video nur mit diesem Produkt oder auch mit anderen beschäftigt, ist die Einblendung „Werbevideo“ oder „Unterstützt durch Produkte von“ sowie eine mündliche Erwähnung notwendig.

Knackpunkt Rundfunklizenz

Einen anderen Rechtsverstoß ahndet nun die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen. Deren neuer Direktor Tobias Schmid ist noch keine 100 Tage im Amt und startet laut FAZ einen Angriff auf die Betreiber des Gaming-Kanals „Piet Smiet“ auf YouTube beziehungsweise Twitch.

Laut dem Chef der Landesanstalt benötigen streamende Gamer wie „Piet Smiet“ eine Lizenz für das Betreiben von Rundfunk. Doch was ist eigentlich Rundfunk? Tobias Schmid erklärt es im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wie folgt: Rundfunk ist „laut dem Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.“

Wenn die Youtuber von „Piet Smiet“ nicht bereit sind, zwischen 1.000 und 10.000 Euro für eine Rundfunklizenz zu zahlen, müssen sie ihren Kanal auf Twitch schließen. Der YouTube-Kanal ist davon nur betroffen, wenn dort Live-Videos erscheinen. Diese fallen ebenfalls unter die Rundfunklizent. Das gilt übrigens nicht nur für Youtuber und Influencer, sondern auch für Blogger, Journalisten und Medien. Das Stichwort hier lautet Livestreaming.

Rechtsanwalt Jan Baier von der Kanzlei „Schürmann Wolschendorf Dreyer“ erklärt in diesem Zusammenhang: „Wenn Livestreams einen professionellen journalistisch-redaktionellen Anstrich haben, vorangekündigt sind und poten­ziell mehr als 500 Zuschauer erreichen, braucht man unter Umständen eine Rundfunklizenz einer Landesmedienanstalt.“

Die jetzigen zwei Verfahren dürften folglich nur der Startschuss für eine große, rechtliche Aufräumaktion im Internet sein.

Auch interessant:

  • YouTube und GEMA einigen sich: Nie mehr rote Sperrtafeln bei Musikvideos
  • Endlich: YouTube schafft 30-Sekunden-Spots ab
  • So wertvoll ist Product Placement bei deutschen Beauty-Influencern

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Senior Social-Media-Redakteur / Content Creat...
ETL Gruppe in Berlin
Mitarbeiter Online Marketing (mwd)
Vesterling AG in Sauerlach
Software Documentation Specialist (m/w/d)
Rosen Technology & Research Center GmbH in Lingen
Online Marketing Manager (m/w/d)
Otto Graf GmbH Kunststofferzeugnisse in Teningen
Online Marketing Spezialist (d/m/w)
Sachsen Medien GmbH in Leipzig
(Senior) IT Support Specialist / Systemadmini...
Reservix GmbH in Frankfurt am Main
ASIC Digital Verification Engineer (f/m/div.)
Bosch Gruppe in München
Web-Entwickler/in
European Southern Observatory (ESO) in Munich
THEMEN:LivestreamingMarketingYouTube
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
EMPFEHLUNG
PŸUR BLACK SALE 2025
BLÄCK SALE bei PŸUR: Schnelles Internet für Zuhause – jetzt schon zum Black-Friday-Preis!
Anzeige TECH
American Express Gold Card
American Express: Höchstes Startguthaben und Membership Rewards Punkte seit Jahren!
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Social Media Demokratie Journalismus
SOCIALTECH

Gruselig: Diese 10 Apps sammeln am meisten Daten von dir

Die digitalsten Bundesligavereine. Bildquelle: Michal Jarmoluk/Pixabay
ENTERTAINTECH

Die digitalsten Bundesliga-Vereine in Deutschland

Meta KI AI Kinder Künstliche Intelligenz
SOCIALTECH

Meta-KI außer Kontrolle: Freizügige Bilder und Kindeswohlgefährdung

Die Höhle der Löwen Staffel 18 DHDL 2025
ENTERTAINMONEY

Die Höhle der Löwen 2025: Alles, was du zu Staffel 18 wissen musst

Spotify Preiserhöhung umgehen in Basic wechseln
ENTERTAIN

Spotify: Preiserhöhung umgehen und in Basic wechseln

Social Media Verbot Altersgrenze Internet Smartphone Verbot
SOCIAL

Statt Social Media-Verbot: Erwachsene sollten die Schulbank drücken

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

UPDATE abonnieren & mit etwas Glück SONOS gewinnen!

Sonos Era 100 Smart Speaker
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?