Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Google, Gericht, Urteil, Google Adwords, WhatsApp-Urteil, NetzDG, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, #Ad, Datenweitergabe, DSGVO, absurdes Urteil
SOCIAL

NetzDG: So viel Geld müssen Facebook und Co. für Verstöße zahlen

Christian Erxleben
Aktualisiert: 27. Oktober 2017
von Christian Erxleben
(Pixabay.com / Daniel_B_photos)
Teilen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gültig. Demnach müssen soziale Netzwerke wie Facebook rechtswidrige Inhalte innerhalb einer Tagesfrist löschen. Nun wurden erstmals Zahlen zur Strafhöhe publiziert.

Schon vor dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) wurde über die neue gesetzliche Regelung heftig diskutiert. Und obwohl Justizminister Heiko Maas aus den verschiedensten Branchen für seinen Entwurf kritisiert wurde, gilt das Gesetz seit dem 1. Oktober 2017.

Für Plattformen und soziale Netzwerke hat das zur Konsequenz, dass sie „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen müssen. In diese Kategorie fallen Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigungen und üble Nachrede. In weniger schlimmen Fällen bleibt den Netzwerken eine Woche Zeit.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Bußgeld-Kategorien im NetzDG

Obwohl beispielsweise Facebook bereits mit externen Partnern daran arbeitet, rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen, gibt es immer wieder gefährliche Inhalte, die viel Aufmerksamkeit bekommen.

Um die sozialen Netzwerke zu besseren und schnelleren Löschverfahren zu bringen, arbeitet die Bundesregierung mit Geldstrafen. Ein entsprechender Entwurf für das NetzDG mit einem Bußgeldkatalog liegt dem Internet-Portal Golem exklusiv vor.

Demnach werden bei der Ermittlung des Geldbetrags vor allem zwei Faktoren betrachtet: die Größe eines Netzwerks und die Schwere des Verstoßes. Die Maximalstrafe für ein Unternehmen beträgt 50 Millionen Euro. Für einen Manager liegt das Limit bei fünf Millionen Euro.

Insgesamt gibt es drei Kategorien:

  • Kategorie A: Netzwerke mit mehr als 20 Millionen registrierten Nutzern. Das betrifft im Moment Facebook und eventuell Instagram. (In der Regel kommunizieren soziale Netzwerke nicht die Anzahl der registrierten Mitglieder, sondern die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer.) Die Maximalstrafe liegt bei 40 Millionen Euro.
  • Kategorie B: Netzwerke, die zwischen vier und 20 Millionen registrierte Nutzer haben. Das betrifft definitiv Instagram und Snapchat sowie möglicherweise Twitter. Die Maximalstrafe liegt in dieser Kategorie bei 25 Millionen Euro.
  • Kategorie C: Netzwerke, die zwischen zwei und vier Millionen registrierte Nutzer haben. In diese Kategorie fallen Twitter und vermutlich auch Pinterest. Die Maximalstrafe liegt in dieser Kategorie bei 15 Millionen Euro.

Für leichte Vergehen werden eine Million Euro (Kategorie A), 750.000 Euro (Kategorie B) oder eine halbe Million Euro (Kategorie C) fällig.

Strafen für systematische Verstöße

Ein Bußgeld wird nur dann ausgesprochen, wenn es sich um einen systematischen Verstoß handelt. Das heißt sowohl, dass einzelne Beiträge eine Strafe nicht rechtfertigen, als auch, dass nur Strafen erteilt werden, wenn ein Fehler der Organisation vorliegt. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Mitarbeiter im Löschteam nicht richtig geschult werden.

Um eine Strafe durchzusetzen, muss sich das Bundesjustizministerium jedoch die Rechtswidrigkeit eines Beitrags per Gericht bescheinigen lassen. Konkret bedeutet das einen extrem hohen bürokratischen Aufwand.

Dieser wird vermutlich dafür sorgen, dass nur wenige systematische Strafen ausgesprochen werden. Es ist allerdings noch möglich, dass die Leitlinien nochmals überarbeitet werden. Sie sind noch nicht final beschlossen.

Auch interessant:

  • Kommentar: Heiko Maas‘ Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt
  • Als erstmals ein Filmteam zum Facebook-Löschteam durfte
  • Hard Questions: Facebook bezieht Stellung
  • Hate Speech: Ein gesellschaftliches Problem, das wir gemeinsam angehen müssen

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Social Media Manager (m/w/d) Presse & Öff...
HPM Service und Verwaltung GmbH in Hamburg
Sachbearbeiter:in (w/m/d) Öffentlichkeitsarbe...
Stadt Frankfurt am Main - DER MAG... in Frankfurt am...
Praktikum Employer Branding – Social Me...
DOUGLAS Group in Düsseldorf
HR Manager (m/w/d) Recruiting & Social Me...
Dierkes Gruppe GmbH in Dortmund
Senior Manager E-Commerce (m/w/d)
Fliegl Agro-Center GmbH in Kastl
Marketing Manager (m/w/d) Communications &amp...
Baugenossenschaft Wiederaufbau eG in Braunschweig
Social Media Manager (m/w/d)
DIAL GmbH in Lüdenscheid
Content Producer (m/w/d)
BAUHAUS in Mannheim
THEMEN:FacebookPolitikX (ehemals Twitter)
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
EMPFEHLUNG
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Elon Musk Klage Apple OpenAI Grok X App Store
BREAK/THE NEWSMONEY

Wittert Verschwörung: Peinlich-Klage von Elon Musk gegen Apple und OpenAI

Social Media Verbot Altersgrenze Internet Smartphone Verbot
SOCIAL

Statt Social Media-Verbot: Erwachsene sollten die Schulbank drücken

WhatsApp IP-Adresse deaktivieren Datenschutz Privatsphäre
SOCIAL

WhatsApp: Linkvorschau deaktivieren und Daten schützen

Palantir Deutschland Überwachungssoftware Dobrindt Peter Thiel
BREAK/THE NEWSTECH

Umstrittene US-Software: Palantir-Überwachung in Deutschland?

Meta Mark Zuckerberg KI Strategie Rechenzentren
BREAK/THE NEWSTECH

KI-Strategie von Meta: Mark Zuckerberg packt die Brechstange aus

WhatsApp Alternative Element Vergleich Messenger App
SOCIALTECH

Element: Alles, was du über die WhatsApp-Alternative wissen musst

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?