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NetzDG: So viel Geld müssen Facebook und Co. für Verstöße zahlen

Christian Erxleben
Aktualisiert: 27. Oktober 2017
von Christian Erxleben
(Pixabay.com / Daniel_B_photos)
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Seit dem 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gültig. Demnach müssen soziale Netzwerke wie Facebook rechtswidrige Inhalte innerhalb einer Tagesfrist löschen. Nun wurden erstmals Zahlen zur Strafhöhe publiziert.

Schon vor dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) wurde über die neue gesetzliche Regelung heftig diskutiert. Und obwohl Justizminister Heiko Maas aus den verschiedensten Branchen für seinen Entwurf kritisiert wurde, gilt das Gesetz seit dem 1. Oktober 2017.

Für Plattformen und soziale Netzwerke hat das zur Konsequenz, dass sie „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen müssen. In diese Kategorie fallen Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigungen und üble Nachrede. In weniger schlimmen Fällen bleibt den Netzwerken eine Woche Zeit.

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Bußgeld-Kategorien im NetzDG

Obwohl beispielsweise Facebook bereits mit externen Partnern daran arbeitet, rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen, gibt es immer wieder gefährliche Inhalte, die viel Aufmerksamkeit bekommen.

Um die sozialen Netzwerke zu besseren und schnelleren Löschverfahren zu bringen, arbeitet die Bundesregierung mit Geldstrafen. Ein entsprechender Entwurf für das NetzDG mit einem Bußgeldkatalog liegt dem Internet-Portal Golem exklusiv vor.

Demnach werden bei der Ermittlung des Geldbetrags vor allem zwei Faktoren betrachtet: die Größe eines Netzwerks und die Schwere des Verstoßes. Die Maximalstrafe für ein Unternehmen beträgt 50 Millionen Euro. Für einen Manager liegt das Limit bei fünf Millionen Euro.

Insgesamt gibt es drei Kategorien:

  • Kategorie A: Netzwerke mit mehr als 20 Millionen registrierten Nutzern. Das betrifft im Moment Facebook und eventuell Instagram. (In der Regel kommunizieren soziale Netzwerke nicht die Anzahl der registrierten Mitglieder, sondern die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer.) Die Maximalstrafe liegt bei 40 Millionen Euro.
  • Kategorie B: Netzwerke, die zwischen vier und 20 Millionen registrierte Nutzer haben. Das betrifft definitiv Instagram und Snapchat sowie möglicherweise Twitter. Die Maximalstrafe liegt in dieser Kategorie bei 25 Millionen Euro.
  • Kategorie C: Netzwerke, die zwischen zwei und vier Millionen registrierte Nutzer haben. In diese Kategorie fallen Twitter und vermutlich auch Pinterest. Die Maximalstrafe liegt in dieser Kategorie bei 15 Millionen Euro.

Für leichte Vergehen werden eine Million Euro (Kategorie A), 750.000 Euro (Kategorie B) oder eine halbe Million Euro (Kategorie C) fällig.

Strafen für systematische Verstöße

Ein Bußgeld wird nur dann ausgesprochen, wenn es sich um einen systematischen Verstoß handelt. Das heißt sowohl, dass einzelne Beiträge eine Strafe nicht rechtfertigen, als auch, dass nur Strafen erteilt werden, wenn ein Fehler der Organisation vorliegt. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Mitarbeiter im Löschteam nicht richtig geschult werden.

Um eine Strafe durchzusetzen, muss sich das Bundesjustizministerium jedoch die Rechtswidrigkeit eines Beitrags per Gericht bescheinigen lassen. Konkret bedeutet das einen extrem hohen bürokratischen Aufwand.

Dieser wird vermutlich dafür sorgen, dass nur wenige systematische Strafen ausgesprochen werden. Es ist allerdings noch möglich, dass die Leitlinien nochmals überarbeitet werden. Sie sind noch nicht final beschlossen.

Auch interessant:

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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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