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KI-Streit im Weißen Haus: OpenAI vertickt ChatGPT ans US-Militär

Fabian Peters
Bild: The White House

Die Trump-Administration hat Anthropic aus US-Behörden verbannt, weil das KI-Unternehmen sich weigert, seine Modelle für das US-Militär und für Überwachungsmethoden freizugeben. Aus Geldsorgen und ohne Rücksicht auf Verluste hat sich nun OpenAI den Deal gekrallt. Doch er könnte dem Unternehmen teuer zu stehen kommen. Eine kommentierende Analyse.

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US-Regierung verbannt Anthropic aus Behörden

  • Im Juli 2025 hatte das Pentagon Anthropic einen Vertrag mit einem Volumen von 200 Millionen US-Dollar zugesagt, um die KI-Modelle des Unternehmens in seine Arbeitsabläufe zu integrieren. Nachdem die Algorithmen jedoch zur history Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurden, eskalierte ein öffentlicher Streit.
  • Wie Anthropic in einem Blogbeitrag erklärte, lehnt das Unternehmen den Einsatz seiner KI für autonome Waffen oder die Massenüberwachung ab. Leistungsstarke Algorithmen könnten aus scheinbar harmlosen Daten einen gigantischen Überwachungspool erstellen. Das Rechtssystem käme der technologischen Entwicklung nicht hinterher. Nachdem sich Anthropic weigerte, seine KI für alle „rechtmäßigen Verwendungszwecke“ freizugeben, stufte die US-Administration das Unternehmen als Sicherheitsrisiko ein und untersagte Behörden die Nutzung.
  • Nur wenige Stunden nachdem das Pentagon angekündigt hatte, Anthropic zu verbannen, gab OpenAI eine Vereinbarung zur militärischen Nutzung von ChatGPT bekannt. Während Anthropic ankündigte, Klage einzureichen, soll der KI-Chatbot Claude des Unternehmens unterstützend bei den US-Militärschlägen im Iran zum Einsatz gekommen sein. Dem Pentagon zufolge basiere die Entscheidung auf einer Übergangsvereinbarung mit Anthropic.

OpenAI vertickt ChatGPT ans US-Militär

Laut OpenAI beinhaltet die Vereinbarung zur Freigabe der hauseigenen KI-Modelle für das Verteidigungsministerium und US-Militär mehr Schutzmaßnahmen als der Deal mit Anthropic. Allerdings untersagt der Vertrag weder eine militärische Nutzung noch eine Nutzung zur Massenüberwachung.

Er sieht lediglich vor, dass die KI-Modelle des Unternehmens im Einklang mit dem Rechtssystem und der Verfassung genutzt werden. Und genau hier liegt das Problem. Denn dass es die Trump-Administration mit dem Rechtssystem nicht so genau nimmt, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Unliebsame Richter werden etwa abgesägt, Gerichtsurteile ignoriert und das Gesetz wird stets zum eigenen Vorteil ausgelegt, nicht aber zugunsten der Vereinigten Staaten und der gesamten Bevölkerung.

Vor allem die fadenscheinige Rechtsauslegung des Trump-Lagers sowie die Tatsache, dass die Gesetzgebung und Justiz der technologischen Entwicklung rund um KI nicht hinterherkommt, sind die wahren Beweggründe für den Anthropic-Protest.

OpenAI scheint sich derweil blauäugig auf die Versprechen einer Regierung zu verlassen, die schon allzu häufig ihre Versprechen gebrochen hat – und zwar allem Anschein nach aus finanziellen statt moralischen Gründen.

Stimmen

  • US-Präsident Donald Trump auf seiner Social-Media-Plattform Truth Social zur Verbannung der Anthropic-KI: „Die Vereinigten Staaten von Amerika werden niemals zulassen, dass eine radikal linke, woke Firma uns vorschreibt, wie unsere großartige Armee Kriege führt und gewinnt. Diese Entscheidung liegt bei ihrem Oberbefehlshaber. Die linken Spinner bei Anthropic haben einen katastrophalen Fehler begangen, indem sie versucht haben, das Kriegsministerium unter Druck zu setzen und es zu zwingen, sich an ihre Nutzungsbedingungen statt an unsere Verfassung zu halten.“
  • OpenAI-Chef Sam Altman in einem Beitrag auf X (ehemals Twitter): „Heute haben wir mit dem Kriegsministerium eine Vereinbarung getroffen, unsere Modelle in ihrem geheimen Netzwerk einzusetzen. Die Sicherheit von KI und die Verteilung sind Kern unserer Mission. Zwei unserer wichtigsten Sicherheitsprinzipien sind das Verbot der Massenüberwachung im Inland und menschliche Verantwortung für die Anwendung von Gewalt, auch bei autonomen Waffensystemen. Das Kriegsministerium stimmt diesen Grundsätzen zu und spiegelt sie in Gesetzen und Richtlinien wider.“
  • Anthropic-Gründer Dario Amodei hat auf die Einstufung seines Unternehmens als Sicherheitsrisiko reagiert. In einem Interview mit CBS spricht er von einem beispiellosen Vorgang: „Diese Einstufung hat es noch nie zuvor bei einem amerikanischen Unternehmen gegeben. Und ich denke, es wurde in einigen ihrer Erklärungen, in ihrer Wortwahl, sehr deutlich, dass dies vergeltend und strafend war. Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung sind das Amerikanischste auf der Welt.“

OpenAI droht Imageschaden

Die Entscheidung, mit der US-Regierung zusammenzuarbeiten, könnte OpenAI teuer zu stehen kommen. Denn bereits nachdem bekannt wurde, dass die KI-Modelle von Anthropic bei der Entführung des venezolanischen Diktators Maduro zum Einsatz kamen, erlitt der Konkurrent einen Imageschaden.

Ob die Intervention des US-Militärs in Venezuela im Einklang mit der Verfassung war, steht aber noch in Frage. Eigentlich hätte dieser Fall OpenAI ein lehrendes Beispiel sein können. Doch stattdessen vertraut man blind den Versprechen der US-Administration. Offenbar vor allem deshalb, weil OpenAI nach wie vor defizitär ist und händeringend nach Geldgebern sucht.

Falls dem Unternehmen jedoch ein Anthropic-Moment wie in Venezuela ereilen sollte, könnte die Nutzerbasis erheblich bröckeln – sofern sie das nicht ohnehin schon tut. Denn bereits nachdem bekannt wurde, dass die KI-Modelle von OpenAI von der höchst umstrittenen Einwanderungsbehörde ICE genutzt wurden, flammte eine Protestwelle auf.

Unter dem Hashtag QuitGPT wurden Nutzer dazu aufgefordert, ihr ChatGPT-Abo zu kündigen und die Plattform nicht mehr zu nutzen. Aufgrund des neuen Deals mit dem Pentagon keimt dieser Protest nun weiter aus.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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