Macht man sich in einem automatisierten Fahrzeug strafbar, wenn man auf sein Smartphone schaut? Was passiert wenn das E-Logbuch eines Schiffes gehackt wird? Das waren unter anderem Fragen, mit denen sich Verkehrsexperten auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt haben.
Vom 24. bis zum 26. Januar haben gut 1.800 Verkehrsexperten im niedersächsischen Goslar getagt. Auch beim 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) ging um Fragen im Straßenverkehrsrecht. So sprachen die Experten auf der Konferenz in acht verschiedenen Arbeitskreisen unter anderem über verhältnismäßige Strafen im Straßenverkehr, Cannabiskonsum am Steuer aber auch über automatisierte Fahrzeuge und die Digitalisierung der Schifffahrt.
Am Ende der Arbeitskreise geben die Experten Empfehlungen an den Gesetzgeber. Viele dieser Empfehlungen wurden in der Vergangenheit schon umgesetzt, wie etwa das Handyverbot am Steuer.
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Gefahr durch Handy am Steuer wird unterschätzt
Gerade in diesem Bereich betonten die Experten in diesem Jahr, dass das Handy am Steuer immer noch ein unterschätztes Problem im Straßenverkehr sei. Der entsprechende Arbeitskreis urteilte deshalb, dass eine
gesellschaftliche Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens erreicht werden muss.
Das müsse schon in den Fahrschulen beginnen. Autofahrer müssten lernen, welche dramatischen Folgen der schnelle Blick auf das Smartphone während der Fahrt haben kann, so die Experten. Der Arbeitskreis zu diesem Thema befand auch, dass es bislang zu wenig Daten zu Unfällen gibt, die durch die Handynutzung am Steuer entstehen.
Auch müsse es außer der Freisprechanlage mehr technische Lösungen geben, damit Autofahrer ihre Handys sicher und unfallfrei während der Fahrt nutzen können. Diese Technologien müssten dann allerdings auch gesetzlich verbindlich werden.
Die Empfehlungen der Experten beschränken sich aber nicht nur auf die Autofahrer. So heißt es weiter:
Der Arbeitskreis empfiehlt dem Gesetzgeber, sich dem Problem der Ablenkung von Fußgängern durch elektronische Geräte zu widmen.
Vollautomatisiert ist nicht gleich hochautomatisiert
Zwei Arbeitskreise widmeten sich in diesem Jahr der Digitalisierung im Transport. So ging es einmal um automatisierte Fahrzeuge sowie um die Digitalisierung der Schifffahrt.
Beim Thema autonomer Fahrzeuge waren sich die Experten einig, dass der Gesetzgeber klar zwischen vollautomatisierten und hochautomatisierten Autos unterscheiden muss. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung fasst die beiden Fahrzeugtypen aktuell unter den gleichen Bedingungen zusammen.
Dabei sind die beiden Automatisierungsstufen sehr unterschiedlich.
Vollautomatisierte Fahrzeuge bedeuten nach der Definition der Bundesanstalt für Straßenwesen, dass das System alle Aufgaben übernimmt. Der Fahrer kann, muss aber nicht, eingreifen. Im Gegenzug dazu bedeutet hochautomatisiert: Das System übernimmt zum größten Teil alle Fahraufgaben. Der Fahrer muss das System also nicht mehr konstant überwachen. Allerdings, und hier liegt die juristische Krux, er kann vom System zum Eingreifen aufgefordert werden. Die große Frage ist dann: Was passiert, wenn der Fahrer zu spät reagiert?
Wenn der Fahrer also gerade – weil er das ja darf – seine E-Mails bei 120 Sachen auf der Autobahn checkt, und gerade dann das System sagt: „Bitte greif jetzt ein!“ Wie viel Zeit muss das System dem Fahrer geben, um vom Entspannungsmodus in den Fahrmodus umzustellen? Wer ist Schuld, wenn es dabei zum Unfall kommt?
Da dies rechtlich sehr komplexe Fragen sind, die sich bei diesen beiden Stufen der Automatisierung stark unterscheiden, empfiehlt der entsprechende Arbeitskreis beim VGT, dass das Gesetz ganz klar zwischen hochautomatisiert und vollautomatisiert unterscheiden muss. Die Experten sprechen sich auch dafür aus, dass das System – sowohl im Auto als auch an anderer Stelle – aufzeichnen muss, wenn bei einem hochautomatisierten Fahrzeug von System auf menschlichen Fahrer umgestellt wird.
Schifffahrt muss sich weiter digitalisieren
Der Arbeitskreis des VGT zur Schifffahrt legte in diesem Jahr besonderen Wert auf die fortschreitende Digitalisierung in diesem Bereich. Vom Schiffsregister bis zum Logbuch müsse sich die Branche auf ein E-Government umstellen, so die Fachleute. Auch in der Ausbildung müsse mehr Wert auf die Digitalisierung gelegt werden.
Gleichzeitig forderten die Experten aber auch Maßnahmen, um Datenschutz und Datenschicherheit zu garantieren, sowie einen internationalen Standard und Verhalttenscode im Falle von Störungen. Sollte es zu Pannen bei der Cybersecurity kommen, müsse eine allgemeine Meldepflicht gelten.
All dies sind natürlich, wie bereits erwähnt, nur Empfehlungen. Welche dieser Ratschläge der Gesetzgeber umsetzt, wenn überhaupt, bleibt abzuwarten. Die Empfehlungen aller Arbeitskreise aus dem VGT könnt ihr hier nachlesen.
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Das Halten von Hadys am Ohr, nur in der Hand in Lenkradhöhe oder sonst vor dem Mund, kann jeder jederzeit beobachten. Obwohl die Strafen regelmäßig angehoben werden, hat dies leider keine abschreckende Wirkung, so sagt mit die Anwältin. Eine Ächtung zu fordern, ist denke ich aber übertrieben. Eine vehementere Verfolgung und Ahndung sollten ausreichend sein.
Verschärfte Strafen fordern die Experten ja auch. Es geht bei der Ächtung auch damit, dass wir das alle nicht mehr als Lappalie ansehen und der Griff zum Handy im Auto als „geht gar nicht“ abgestempelt wird. Es bleibt ja oft auch nicht bei dem einen Griff, anders als sagen wir mal bei Radioprogramm wechseln. Je mehr man das verharmlost, umso gefährlichere Verkehrssituationen schaffen wir dadurch.