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Google, Gericht, Urteil, Google Adwords, WhatsApp-Urteil, NetzDG, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, #Ad, Datenweitergabe, DSGVO, absurdes Urteil
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DSGVO: Milliardenklagen gegen Google und Facebook

Christian Erxleben
Aktualisiert: 29. Mai 2018
von Christian Erxleben
(Pixabay.com / Daniel_B_photos)
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Seit Freitag ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam. Während Anwälte in Deutschland nicht mit einer Abmahnwelle rechnen, sehen sich Google und Facebook mit Milliardenklagen konfrontiert.

Monatelang hat sich die gesamte Digital-Branche auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorbereitet. Seit Freitag, den 25. Mai. 2018, ist die Regelung nun wirksam.

Und obwohl die Ängste und Sorgen vieler Medien und Unternehmen aufgrund der zahlreichen ungeklärten Fragen und Verhaltensweisen groß waren, droht wohl in Deutschland keine Abmahnwelle.

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Gegenüber Gründerszene erklärt beispielsweise Björn Frommer von der Kanzlei Waldorf Frommer: „Viele Fragen lassen sich selbst von Experten nicht eindeutig beantworten. Anwälte, die hier ein Abmahnmodell für sich sehen, werden sicher schnell, spätestens vor Gericht, ihr blaues Wunder erleben.“

Andere Juristen schätzen die Situation ähnlich ein.

DSGVO sorgt für Wirbel in Amerika

Während in Deutschland offenbar ein wenig Ruhe in die Vorstandsetagen und Rechtsabteilungen einkehrt, sieht die Lage in den USA anders aus.

So sind beispielsweise seit Freitag zahlreiche große US-amerikanische Zeitungen offline, komplett werbefrei oder hinter einer Paywall verschwunden. Dazu zählen beispielsweise die Los Angeles Time und die Chicago Tribune.

Die @latimes sperrt wegen #DSGVO #GDPR vorerst EU-Leser aus. ???? . #latimes #losangeles #la #losangelestimes #europe #europa #privacy #datenschutz #medien #journalismus #journalist #magazine #onlinemarketing #tech #socialmediamarketing #story #storytelling #socialmedia #startup #unternehmen #editor

A post shared by BASIC thinking (@basicthinkingde) on May 25, 2018 at 5:37am PDT

Max Schrems verklagt Facebook und Google

Und auch die US-amerikanischen Schwergewichte Google und Facebook stehen unter Beschuss. Noch am Freitag reichte der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems Milliardenklagen gegen Google, Facebook, Instagram und WhatsApp ein.

Bei Google geht es um das Betriebssystem Android. Die drei Facebook-Dienste wurden aufgrund der „Zwangszustimmung“ verklagt. So ist es laut Schrems und seiner Datenschutz-Initiative Nyob aufgrund der DSGVO nicht erlaubt, Nutzer von Diensten auszusperren, wenn sie den neuen Datenschutzregelungen nicht zustimmen. Eben das machen allerdings Facebook, Instagram und WhatsApp.

„Um die Koordination zu erleichtern“, so sagt Schrems wurden die Beschwerden in vier verschiedenen Ländern eingebracht:

  • Google (Frankreich) mit einer Maximalstrafe von 3,7 Milliarden Euro
  • Instagram (Belgien) mit einer Maximalstrafe von 1,3 Milliarden Euro
  • WhatsApp (Deutschland) mit einer Maximalstrafe von 1,3 Milliarden Euro
  • Facebook (Österreich) mit einer Maximalstrafe von 1,3 Milliarden Euro.

Facebook und Google reagieren gelassen auf die Beschwerden von Max Schrems. Beide Unternehmen sind davon überzeugt, die Regelungen der DSGVO richtig umgesetzt zu haben.

Max Schrems und Nyob wollen derweil überprüfen, ob die Gerichte die Höchststrafen im Rahmen der DSGVO anwenden.

Die Entscheidungen der Gerichte dürfen mit Spannung erwartet werden. Vielleicht klingt es Max Schrems ein zweites Mal, international Aufsehen zu erregen, nachdem er bereits das transnationale Safe-Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA vor dem Europäischen Gerichtshof verhindern konnte.

Auch interessant:

  • Wegen DSGVO: Snapchat-Nutzer können Targeting deaktivieren
  • Mailchimp und die DSGVO: So sieht die Rechtslage aus
  • Kosten, Strafen, Umsetzung: Alles, was du zur DSGVO wissen musst
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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