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Europa, EU, Europäische Union, Datenschutz-Grundverordnung, DSVGO, Uploadfilter, Leistungsschutzrecht, LSR
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Pro Uploadfilter und LSR! EU-Rechtsausschuss stimmt strittiger Regelung zu

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
(Foto: Pixabay.com / GregMontani)
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Die europäische Digital-Branche kommt einfach nicht zur Ruhe. Nach dem Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt für Nutzer und Online-Medien der nächste Hammer. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat für Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht (LSR) gestimmt.

Durch die Digital-Welt in Europa geht ein Beben. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat sich am Mittwoch für eine Neuregelung des Urheberrechts in Europa ausgesprochen.

Konkret geht es dabei schwerpunktmäßig um zwei kritische Punkte:

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  • Uploadfilter
  • Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage

Beide Artikel erhielten vom Rechtsausschuss des EP in einer geheimen Abstimmung eine knappe Mehrheit.

Was ist ein Uploadfilter?

Doch warum geht es eigentlich konkret? Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die sogenannten Uploadfilter. Hinter diesem sperrigen Begriff steht ein Verfahren, das das Internet, wie wir es kennen, verändern könnte.

Digitale Plattformen wie Facebook und YouTube sollen künftig beim Upload von neuen Inhalten überprüfen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Ist dies der Fall haben die Plattformbetreiber zwei Optionen:

  1. Sie erwerben bei den Urhebern (Musiker, Zeitungsverlage, Künstler etc.) die entsprechenden Lizenzen.
  2. Sie müssen den Inhalt noch vor dem Upload löschen.

Wer steckt dahinter?

Hinter diesem „realitätsfernen Quatschgesetz“, wie es Spiegelonline-Kolumnist Sascha Lobo in seinem lesenswerten Kommentar beschrieben hat, steckt die Lobby der Zeitungsverleger.

Die deutschen und europäischen Zeitungsverleger – allen voran geht demnach der Axel-Springer-Verlag – sehen die Finanzierung ihrer Inhalte dadurch gefährdet, dass auf Google, Facebook und Co. die Überschriften und kurze Ausschnitte aus Texten kostenlos erscheinen. Das würde dem Geschäftsmodell schaden.

Einen Tag vor der Entscheidung hatten sich laut Medienberichten 28 Chefredakteure deutscher Tageszeitungen an die zuständigen Abgeordneten im Europäischen Parlament gewendet. Darin sprechen sie sich für ein europaweites Leistungsschutzrecht aus. Sie schreiben:

Wir sehen mit großer Sorge, dass die Finanzierung der Arbeit der Redaktionen zunehmend infrage steht, weil kommerzielle Unternehmen Schlagzeilen, Textausschnitte oder ganze Artikel aus den digitalen Angeboten der Pressehäuser übernehmen, ohne hierfür zu zahlen.

Die Hintergründe

Welche konkreten Auswirkungen die Entscheidung des europäischen Rechtsausschusses bezüglich der Uploadfilter hat, ist noch nicht abzusehen.

Im nächsten Schritt wird voraussichtlich im Juli das Europäische Parlament darüber entscheiden, ob die Verhandlungen mit den einzelnen Mitgliedsstaaten beginnen sollen oder nicht.

In Deutschland existiert schon seit August 2013 ein LSR. Ein Jahr später erteilten zahlreiche Verlage eine Gratiseinwilligung an Google, sodass der Suchmaschinendienst noch Anreiser zu ihren Artikeln ausspielt.

Dementsprechend gering fallen laut Sascha Lobo auch die durch das LSR erzielten Einnahmen aus. Aufwandskosten seitens der Verlage in Höhe von 2,25 Millionen Euro standen im vergangenen Jahr 30.000 Euro an Einnahmen gegenüber.

Mögliche Konsequenzen

In Spanien gilt ein strengeres Leistungsschutzrecht als in Deutschland. Dort wurde deswegen bereits der Dienst „Google News“ eingestellt.

Diese Entscheidung zeigt auch, warum viele Kritiker vor der Neuregelung des Urheberrechts in Europa warnen: Wenn weder Medien noch Privatpersonen auf sozialen Netzwerken künftig Texte teilen dürfen, ohne dass die Plattformen dafür an die Rechteinhaber Geld überweisen, ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland und Europa stark gefährdet.

Wie bereits beschrieben, muss in nächster Instanz das Plenum des Europäischen Parlaments über Uploadfilter und Co. abstimmen. Wenn du gegen die Einführung der geplanten Änderungen bist, wendest du dich am besten direkt an deinen zuständigen Abgeordneten. Wie du das machst, hat dir die digitale Freiheitsplattform Netzpolitik.org aufgeschrieben.

Auch interessant:

  • DSGVO: Milliardenklagen gegen Google und Facebook
  • Mailchimp und die DSGVO: So sieht die Rechtslage aus
  • Wegen DSGVO: Snapchat-Nutzer können Targeting deaktivieren
  • Kosten, Strafen, Umsetzung: Alles, was du zur DSGVO wissen musst
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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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