Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
DSGVO Konzern Unternehmen
Anzeige

Firmenadressen kaufen trotz DSGVO?

Werbepartner
Aktualisiert: 29. Juni 2018
von Werbepartner
Teilen

Jahrelang hat die EU über ein neues Datenschutzgesetz diskutiert, um den Datenschutz auf EU-Ebene zu vereinheitlichen. Seit 2016 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht und seit Mai 2018 ist sie bindend. Auf Bundesebene ist zudem das Bundesdatenschutzgesetz neu in Kraft getreten. Was bedeutet das für Adressverlage wie Address-Base?

Neuerungen in der DSGVO

Das bisher gültige Listenprivileg aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz entfällt sowohl in der DSGVO als auch im Bundesdatenschutzgesetz neu. Die Prinzipien der Datenminimierung, des Erlaubnisvorbehalts und der Transparenz stehen an oberster Stelle.

Dem Nutzer muss also deutlich gemacht werden, an welcher Stelle seine Daten gespeichert werden und wofür diese verwendet werden und es bedarf seiner bewussten Zustimmung. Zustimmungsklauseln in verschachtelte AGBs einzubauen ist durch das Kopplungsverbot nicht mehr erlaubt.

Ist Adresskauf jetzt illegal?

Trotz fehlendem Listenprivileg gibt es auch in der DSGVO Schlupflöcher, die Adresshandel weiterhin ermöglichen. Vor allem der Erwägungsgrund 47 spielt eine große Rolle für die erlaubte Verwendung von Daten für Werbezwecke. 

Er besagt „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“ Wenn der Betroffene „vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.“ Den eigentlichen Artikeln der DSGVO sind 173 solcher Erwägungsgründe voran gestellt. Die tatsächliche Interpretation wird sich in entsprechenden Prozessen vor Gericht zeigen. 

Zusätzlich zum Erwägungsgrund 47 ist der Artikel 9 Absatz 2 e interessant, der die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn diese veröffentlicht sind. In dem Artikel ist zwar explizit die Rede von besonders sensiblen Daten wie der Ethnie oder der politischen Meinung, aber für weniger sensible Daten strengere Regeln anzuwenden, wäre inkonsistent.

Keine Strafen zu befürchten?

Leider sind die erwähnten Schlupflöcher kein Freifahrtschein, um Daten zu sammeln und zu bewerben. Zum einen müssen kommende Gerichtsverfahren die tatsächliche Auslegung der DSGVO zeigen und zum anderen gilt weiterhin auf Bundesebene das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es regelt den Umgang mit gespeicherten Daten hinsichtlich Werbezwecken.

Vor allem schreibt das UWG vor für welche Werbeart eine Werbeeinwilligung notwendig ist. Sowohl bei Privatadressen als auch bei Firmenadressen sind für Werbung per E-Mail oder Fax Werbeeinwilligungen notwendig. Telefonwerbung ist bei Privatadressen ohne Werbeeinwilligung verboten und bei Unternehmen eine Grauzone. Nur postalische Werbung ist auch ohne explizite Einwilligung legal, wenn aus dem Anschreiben hervorgeht, woher das werbende Unternehmen die Anschrift des Betroffenen hat.

Mit Firmenadressen auf der sicheren Seite?

Die DSGVO gilt vornehmlich für personenbezogene Daten. Nun liegt der Trugschluss nahe, dass man mit Firmenadressen auf der sicheren Seite sein muss. Das ist nicht immer der Fall. Zum einen gelten bereits Ansprechpartner als personenbezogene Information, geschweige denn personalisierte Telefonnummern oder E-Mail Adressen, zum anderen benötigt man laut UWG auch für Werbung an Firmen in den meisten Fällen Werbeeinwilligungen.

Lediglich postalische Werbung ist zweifelsfrei erlaubt, solange aus dem Anschreiben hervorgeht, woher die Anschrift stammt und dem Empfänger eine Möglichkeit zur Abmeldung gegeben wird.

Fazit

Rein postalische Marketingaktionen an Firmenadressen sind auch zukünftig zur Neukundengewinnung geeignet. Auch die Verwendung von veröffentlichten Ansprechpartnern sollte unproblematisch sein. Ob das Erfassen und die Verwendung personenbezogener, aber veröffentlichter Daten, wie z.B. die Durchwahl eines Personalverantwortlichen, rechtmäßig ist, wird erst die praktische Auslegung der DSGVO vor Gericht zeigen. Adressverlage klären ihre Kunden aktuell z.B. über Blogartikel zum Thema Adresskauf und DSGVO auf.

STELLENANZEIGEN
Praktikant Social Media Marketing B2B bei Vod...
Vodafone GmbH in Düsseldorf
Online Marketing Manager (m/w/d) – Cont...
ACI Industriearmaturen GmbH in Jülich bei Aachen
Pflichtpraktikum im E-Business – Busine...
Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH in Ulm
Content Manager digitales Marketing (m/w/d)
Waldemar Link GmbH & Co. KG in Hamburg
Content Manager (w/m/d) als Elternzeitvertret...
Steuerberaterkammer Niedersachsen in Hannover
Mitarbeiter Marketing und Kommunikation &#821...
Energieversorgung Gera GmbH in Gera
Content und Brand Strategist (m/w/d)
Mecklenburgische Versicherungs-Gesellsch... in Hannover
Social-Media-Redakteur & Content Creator ...
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie in Berlin
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonWerbepartner
Hier veröffentlicht die BASIC thinking Redaktion hochwertige Advertorials, die unseren Kunden einen Mehrwert bringen. Diese sind selbstverständlich als Anzeige gekennzeichnet. Du möchtest auch ein Advertorial bei uns veröffentlichen? Dann melde dich hier bei uns.
EMPFEHLUNG
Strom-Wechselservice Wechselpilot-2
Strom-Wechselservice: Was bringt dir der Service wirklich?
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

CRM für Kanzleien
AnzeigeTECH

CRM für Kanzleien: Mehr Effizienz bei Mandantenbetreuung und Akquise

HubSpot vs. Salesforce
AnzeigeTECH

HubSpot vs. Salesforce: Welches CRM ist die beste Wahl für mittelständische Unternehmen?

CRM für produzierende Unternehmen
AnzeigeTECH

CRM für produzierende Unternehmen: Wie optimieren Fertigungsbetriebe ihre Kundenprozesse und Auftragsabwicklung?

Kleines Kraftwerk Quattro
AnzeigeGREEN

Nur im November so günstig: Das Quattro-Komplettpaket von Kleines Kraftwerk für 399 Euro!

CRM für Steuerberater
AnzeigeTECH

CRM für Steuerberater: Mandantenmanagement, Fristenkontrolle und digitale Zusammenarbeit optimieren

CRM für Marketing-Agenturen
AnzeigeTECH

CRM für Marketing-Agenturen: Kundenprojekte, Reporting und Automatisierung effizient managen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?