Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
DSGVO Konzern Unternehmen
Anzeige

Firmenadressen kaufen trotz DSGVO?

Werbepartner
Aktualisiert: 29. Juni 2018
von Werbepartner
Teilen

Jahrelang hat die EU über ein neues Datenschutzgesetz diskutiert, um den Datenschutz auf EU-Ebene zu vereinheitlichen. Seit 2016 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht und seit Mai 2018 ist sie bindend. Auf Bundesebene ist zudem das Bundesdatenschutzgesetz neu in Kraft getreten. Was bedeutet das für Adressverlage wie Address-Base?

Neuerungen in der DSGVO

Das bisher gültige Listenprivileg aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz entfällt sowohl in der DSGVO als auch im Bundesdatenschutzgesetz neu. Die Prinzipien der Datenminimierung, des Erlaubnisvorbehalts und der Transparenz stehen an oberster Stelle.

Dem Nutzer muss also deutlich gemacht werden, an welcher Stelle seine Daten gespeichert werden und wofür diese verwendet werden und es bedarf seiner bewussten Zustimmung. Zustimmungsklauseln in verschachtelte AGBs einzubauen ist durch das Kopplungsverbot nicht mehr erlaubt.

Ist Adresskauf jetzt illegal?

Trotz fehlendem Listenprivileg gibt es auch in der DSGVO Schlupflöcher, die Adresshandel weiterhin ermöglichen. Vor allem der Erwägungsgrund 47 spielt eine große Rolle für die erlaubte Verwendung von Daten für Werbezwecke. 

Er besagt „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“ Wenn der Betroffene „vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.“ Den eigentlichen Artikeln der DSGVO sind 173 solcher Erwägungsgründe voran gestellt. Die tatsächliche Interpretation wird sich in entsprechenden Prozessen vor Gericht zeigen. 

Zusätzlich zum Erwägungsgrund 47 ist der Artikel 9 Absatz 2 e interessant, der die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn diese veröffentlicht sind. In dem Artikel ist zwar explizit die Rede von besonders sensiblen Daten wie der Ethnie oder der politischen Meinung, aber für weniger sensible Daten strengere Regeln anzuwenden, wäre inkonsistent.

Keine Strafen zu befürchten?

Leider sind die erwähnten Schlupflöcher kein Freifahrtschein, um Daten zu sammeln und zu bewerben. Zum einen müssen kommende Gerichtsverfahren die tatsächliche Auslegung der DSGVO zeigen und zum anderen gilt weiterhin auf Bundesebene das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es regelt den Umgang mit gespeicherten Daten hinsichtlich Werbezwecken.

Vor allem schreibt das UWG vor für welche Werbeart eine Werbeeinwilligung notwendig ist. Sowohl bei Privatadressen als auch bei Firmenadressen sind für Werbung per E-Mail oder Fax Werbeeinwilligungen notwendig. Telefonwerbung ist bei Privatadressen ohne Werbeeinwilligung verboten und bei Unternehmen eine Grauzone. Nur postalische Werbung ist auch ohne explizite Einwilligung legal, wenn aus dem Anschreiben hervorgeht, woher das werbende Unternehmen die Anschrift des Betroffenen hat.

Mit Firmenadressen auf der sicheren Seite?

Die DSGVO gilt vornehmlich für personenbezogene Daten. Nun liegt der Trugschluss nahe, dass man mit Firmenadressen auf der sicheren Seite sein muss. Das ist nicht immer der Fall. Zum einen gelten bereits Ansprechpartner als personenbezogene Information, geschweige denn personalisierte Telefonnummern oder E-Mail Adressen, zum anderen benötigt man laut UWG auch für Werbung an Firmen in den meisten Fällen Werbeeinwilligungen.

Lediglich postalische Werbung ist zweifelsfrei erlaubt, solange aus dem Anschreiben hervorgeht, woher die Anschrift stammt und dem Empfänger eine Möglichkeit zur Abmeldung gegeben wird.

Fazit

Rein postalische Marketingaktionen an Firmenadressen sind auch zukünftig zur Neukundengewinnung geeignet. Auch die Verwendung von veröffentlichten Ansprechpartnern sollte unproblematisch sein. Ob das Erfassen und die Verwendung personenbezogener, aber veröffentlichter Daten, wie z.B. die Durchwahl eines Personalverantwortlichen, rechtmäßig ist, wird erst die praktische Auslegung der DSGVO vor Gericht zeigen. Adressverlage klären ihre Kunden aktuell z.B. über Blogartikel zum Thema Adresskauf und DSGVO auf.

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Community Manager:in pinqponq (all genders)
FOND OF GmbH in Köln
Online Marketing Manager (m/w/d)
CLR - Chemisches Laboratorium Dr. Kurt Ric... in Berlin
Personalisierter Internet-Assessor – De...
Telus Digital in Berlin
Online Ads Data Evaluator in Germany (m/w/d)
Telus Digital in Berlin
Praktikant Social Media Marketing B2B bei Vod...
Vodafone GmbH in Düsseldorf

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonWerbepartner
Hier veröffentlicht die BASIC thinking Redaktion hochwertige Advertorials, die unseren Kunden einen Mehrwert bringen. Diese sind selbstverständlich als Anzeige gekennzeichnet. Du möchtest auch ein Advertorial bei uns veröffentlichen? Dann melde dich hier bei uns.
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
PŸUR
Internet, das nie teuer wird – für nur 19 Euro pro Monat
Anzeige TECH
American Express Kreditkarte
Jetzt profitieren: Exklusive Vorteile mit der American Express Kreditkarte sichern
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

EcoFlow STREAM
AnzeigeGREEN

Balkonkraftwerk ab nur 1.109 Euro: Jetzt den EcoFlow STREAM sichern!

Corporate Influencer Marketing Territory Influence
AnzeigeSOCIAL

Mitarbeitende als Markenbotschafter:innen: So funktioniert Corporate Influencer Marketing

Überwachungskameras mit Akku
AnzeigeTECH

Überwachungskameras mit Akku: Die besten Lösungen für ein sicheres Zuhause

Smart Home IB Immobilien
AnzeigeTECH

IB Immobilien erklärt: So machst du dein Eigenheim fit für die Zukunft

digitale Entfaltung der Generation 60+
AnzeigeTECH

Die digitale Entfaltung der Generation 60+: Welche Hürden bleiben – und wie man sie überwindet

American Express® Business Gold Card
AnzeigeMONEY

SBS American Express Business Gold Card: Jetzt 250 Euro Startguthaben sichern

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?