Wirtschaft

Wann ist ein Vertrag ein guter Vertrag?

Vertrag, Unterschrift, Signature, guter Vertrag
Nicht jeder Vertrag ist ein guter Vertrag. (Foto: Pexels.com / Energepic.com)
geschrieben von Carsten Lexa

Ein guter Vertrag als Ergebnis von oftmals anstrengenden Vertragsverhandlungen verbessert die Beziehung zwischen den Parteien und sorgt regelmäßig für angemessene Leistung aller Vertragsparteien. Doch was zeichnet einen guten Vertrag eigentlich aus?

Insbesondere Gründer gehen oftmals schnell über den zu schließenden Vertrag hinweg. Sie sind der Meinung, es reiche aus, eine vage Vorstellung der zu erbringenden Leistungen und der dazu gehörenden Vertragsinhalte zu haben.

Darüber hinaus besteht häufig die Ansicht, dass es in einem Vertrag nur auf entsprechende „rechtstechnische“ Regelungen ankommt. Dieses Denken jedoch ist ein gewaltiger Fehler.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
(Senior) Social Media Manager (m/w/d)
IronMaxx® Nutrition GmbH & Co. KG in Hürth, Monheim am Rhein
Pflicht-Praktikum im Berech Produktionssystem (MPS) als Projektleiter Social Media/ Online-Marketing/ Content Creation ab April 2025
Mercedes-Benz AG in Esslingen am Neckar

Alle Stellenanzeigen


Es geht bei weitem nicht nur darum, irgendwelche Leistungen zu definieren oder die rechtlichen Grundlagen zu klären. Ein guter Vertrag bedeutet regelmäßig viel mehr. Was aber macht nun einen „guten Vertrag“ aus?

Ein guter Vertrag bietet Nutzen für alle Parteien

Ein guter Vertrag soll Nutzen bringen für alle Parteien.

In der Realität wird allerdings diejenige Partei, die einen ersten Entwurf eines Vertrages erstellt, die durch den Vertrag geregelte Situation verständlicherweise einseitig – aus ihrer Sicht – sehen und darstellen. In einem ausgewogenen Vertrag sind jedoch die Interessen aller Parteien in ausreichendem Maß berücksichtigt.

Ein Tipp für ein besseres Verhältnis zur anderen Vertragsseite: Wenn man selbst einen Entwurf erstellt, sollte man mal überlegen, auf was möglicherweise die andere Seite in dem Vertrag Wert legen könnte.

Nimmt man deren Wünsche vorweg und berücksichtigt diese im Vertragsentwurf, kann das zu einem enormen Vertrauensvorschuss führen. Das gilt insbesondere dann, wenn man mit diesen antizipierten Wünschen des Vertragspartners keine Probleme hat.

Eine solche Arbeit macht sich über die Laufzeit des Vertrages (und oftmals darüber hinaus) doppelt und dreifach bezahlt.

Ein guter Vertrag bezieht sich auf das zu regelnde Projekt

Es wird immer wieder vergessen, dass aus rechtlicher Sicht jedes Projekt oder jede Gesamtsituation, die mit einem Vertrag geregelt werden soll, eine Vielzahl von Besonderheiten aufweist, die sich dann noch im Laufe der Zeit verändern können.

Fristen ändern sich, zusätzliche Aufgaben erzeugen Komplexitäten und Leistungen erweitern und verringern sich. Trotzdem wird vielfach ein einmal erstellter Vertrag – ein sogenanntes Muster – über jede Situation „darüber gestülpt“.

Das kann später problematisch werden, wenn sich herausstellt, dass eine besondere Eigenheit doch nicht geregelt wurde.

Es ist deshalb dringend zu empfehlen, auch einen bestehenden Entwurf noch einmal anhand der aktuellen Situation zu betrachten. Außerdem sollten alle Parteien darüber nachzudenken, ob alle denkbaren Probleme und Besonderheiten geregelt sind.

Fehler treten oftmals deshalb auf, weil die aktuelle Situation „so ist wie die letzte“. Das ist jedoch meistens gerade nicht der Fall.

Ein guter Vertrag bietet Schutz

Dieser Punkt erscheint völlig selbstverständlich und man könnte der Ansicht sein, dass ein wechselseitig nützlicher Vertrag diesen Punkt schon ausreichend abdeckt. Doch weit gefehlt! Das Schutz-Level ist immer individuell und hängt stark von der eigenen (!) Risiko-Situation ab.

Ein Vertrag sollte insoweit Schutz bieten, wenn bestimmte Situationen im Rahmen einer vertraglichen Beziehung problematisch werden (oder problematisch werden könnten).

Man muss nur an Schadensersatzforderungen, die Nichterbringung von Leistungen oder die unklare und zu Diskussionen einladende Beschreibung der zu erbringenden Leistung denken. Dann wird schnell klar, dass hier große Gefahren lauern.

Doch auch nicht offensichtliche Problemfelder – die letztendlich entscheidende Vertragssprache bei mehrsprachigen Verträgen, der Ort eines möglichen Gerichtsverfahrens oder die Frage nach der Nutzung eines Schiedsgerichts – können schnell zu existenzbedrohenden Situationen für eine Vertragspartei führen.

Die Regelung solcher Fragen am Anfang eines Projekts, wenn sich noch alle vertragen, sichert Lösungsmöglichkeiten, wenn sich die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verstehen.

Ein guter Vertrag ist geprüft und freigegeben (durch einen spezialisierten Anwalt)

Es ist verständlich, dass viele Menschen sich nicht die Mühe machen wollen, einen rechtlichen Sachverhalt in allen Details zu verstehen. Das Recht ist komplex und erfordert regelmäßig Spezialwissen.

Überhaupt will man doch ein Produkt oder eine Dienstleistung an den Mann bringen und sich nicht mit den rechtlichen Details aufhalten. Und auch die Arbeit mit einem Anwalt ist manchmal nicht einfach – und kostet natürlich auch noch Geld. Diese Haltung kann sich jedoch als großer Fehler erweisen.

Insbesondere ein Problem muss ich immer wieder feststellen: In den meisten Fällen wird regelmäßig nicht genügend Sorgfalt aufgewendet bei der Auswahl des beauftragten Anwalts.

Vielmehr ist der Anwalt, der einen bei einem Verkehrsunfall beraten hat, sicherlich auch kompetent bei der Gründung einer GmbH und bei der Frage zum Unterhaltsrecht. Fällt beim Lesen des vorangegangenen Satzes ein Fehler auf?

Der Anwalt, der für eine Partei tätig ist, sollte vielmehr fachlich für den jeweiligen Fall geeignet und auf persönlicher Ebene angenehm im Umgang sein. Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen sind sicherlich auch keine schlechte Voraussetzung.

Nach der Auswahl des Anwalts prüft dieser den Vertrag, erklärt die Risiken und schlägt Änderungen am Vertragstext vor, sofern dies erforderlich ist. Die Aufklärung über mögliche Risiken ist übrigens meistens der wichtigste Teil der anwaltlichen Arbeit.

Denn ein perfekter Vertrag liegt regelmäßig nicht vor, insbesondere wenn der Vertragsinhalt auf Kompromissen zwischen den Vertragsparteien beruht. Dann aber sollte jede Vertragspartei wissen, wo die Risiken eines Vertrages lauern. Das Verstehen eines Vertrages ist somit der Schlüssel zum Erkennen von eigenen Risiken.

Fazit

Ein Vertrag ist kein Selbstzweck und auch nicht nur ein rechtstechnisches Dokument. Ein Vertrag soll den Vertragsparteien helfen, auf Schwierigkeiten vorbereitet zu sein und für diese Lösungen anzubieten.

Die Vertragsparteien müssen sich und die vertragliche Beziehung, die geregelt werden soll, in dem Vertrag wiederfinden. Ein „Muster von der Stange“ ist oftmals nicht sinnvoll. Insbesondere Gründer tun deshalb gut daran, sich mit den Grundlagen guter Verträge auseinanderzusetzen.

Dabei geht es nicht darum, aus jedem Gründer einen Juristen zu machen. Es sollte aber meiner Ansicht nach das Ziel sein, zumindest zu wissen, welche Inhalte ein Vertrag haben sollte und welche Risiken in Regelungen stecken könnten. Für die Details gibt es dann ja Spezialisten.

Auch interessant:


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
(Senior) Social Media Manager (m/w/d)
IronMaxx® Nutrition GmbH & Co. KG in Hürth, Monheim am Rhein
Social Media und Newsletter Manager (m/w/d)
Bierbaum Proenen GmbH & Co. KG in Köln
Online Marketing / Social Media – Manager (m/w/d)
ARD-Programmdirektion in München
Social Media Manager (m/w/d)
Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
Social Media Manager (m/w/d) in Vollzeit
Bayerischer Hotel- u. Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. in München
Marketing-Manager mit Schwerpunkt Event und Social Media (m/w/d)
Optigrün international AG in Krauchenwies-Göggingen
(Junior) Social Media Manager (m/w/d)
VILSA-BRUNNEN Otto Rodekohr GmbH in Bruchhausen-Vilsen

Alle Stellenanzeigen

Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

1 Kommentar

  • Wer als Laie Schwierigkeiten mit der Prüfung von Verträgen hat, sollte sich einfach an einen Notar wenden. Der weiß in der Regel ganz genau, was in einem Vertrag stehen muss und was nicht. Der kann die Verträge dann ganz bequem für einen überprüfen und man selbst hat absolut keinen Stress!