Noch in diesem Jahr, spätestens aber Anfang 2019, möchte die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Verkehrsregelung von Elektrokleinstfahrzeugen herausbringen. Ein erster erläuternder Entwurf ist nun veröffentlicht worden – und wird bereits heftig kritisiert. Unter anderem würde das neue Gesetz E-Boards im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulassen. Doch noch ist das letzte Wort in der Gesetzgebung nicht gesprochen. Wir fassen den aktuellen Stand der Dinge zusammen.
Elektrokleinstfahrzeuge, oftmals auch PLEVs (Personal Light Electric Vehicles) genannt, sorgen derzeit für heiße Diskussionen in Deutschland. Denn während die kleinen elektrisch betriebenen Fahrzeuge wie Hoverboards, elektrische Onewheeler, E-Boards und E-Roller vor allem in Städten immer beliebter werden, klafft auf der anderen Seite eine riesige gesetzliche Lücke.
Viele dieser Fahrzeuge dürften nämlich nach aktueller Gesetzeslage offiziell nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. Diese Regelung geht offensichtlich völlig an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei, weshalb die Bundesregierung auf wiederholte Nachfrage nun bis Ende des Jahres (oder spätestens bis Anfang 2019) eine neue gesetzliche Regelung dieser Fahrzeuge versprochen hat.
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Was genau diese „Elektrokleinstfahrzeugverordnung“ (eKFV) beinhalten sollte, war bislang unklar. Nun hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen ersten offiziellen erklärenden Entwurf veröffentlicht.
Genau dieser sorgt für viel Kritik, vor allem bei E-Board-Fahrern. Denn nach diesem Entwurf wären die E-Boards weiterhin nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt – oder nur mit sehr seltsamen Auflagen.
Doch ein genauer Blick auf die Sachlage zeigt, dass die Regierung den Entwurf möglicherweise an etlichen Stellen nachbessern will. Wir fassen zusammen, was bislang in Sachen PLEVs geschehen ist, was der neue Entwurf besagt, warum er kritisiert wird und wieso E-Board-Fahrer weiterhin hoffen dürfen.
Was bisher geschah
Am 24. November 2014 gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Studie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu Elektrokleinsfahrzeugen in Auftrag. Darin sollte sich die BASt „einen Überblick über elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge verschaffen und prüfen, ob eine Einteilung in Kategorien möglich ist“, wie die BASt dem Magazin heise offiziell mitteilte.
Eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vom 21. Juli 2017 wurde gut ein Jahr später, am 27. Juni, 2018 schließlich von der Bundesregierung beantwortet (wir berichteten).
Die zentrale Botschaft dieser Antwort war, dass das Inkrafttreten einer neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge für das Jahr 2018 geplant sei. Die Branche der Elektrofahrzeug-Hersteller sowie natürlich die Fahrer selbst schöpften Hoffnung.
Einige Monate später war noch nichts geschehen. So schrieb sich ein leidenschaftlicher E-Board-Fahrer und Blogger seinen Frust über den Stillstand in der Sache von der Seele. Verschiedene Medien griffen das Thema auf und es wurden erste Details des Entwurfes bekannt.
Anfang Oktober hat das BMVI schließlich seinen vorläufigen erläuternden Entwurf zur Neuregelung der PLEVs veröffentlicht. Doch damit ging die Diskussion erst los.
Was besagt der Entwurf des BMVI?
Der Entwurf des BMVI ist insgesamt 48 Seiten lang. Daher seien an dieser Stelle nur einige der wichtigsten geplanten Neuregelungen für Elektrokleinstfahrzeuge genannt. Die Betonung liegt hier auf geplant, dazu aber später mehr.
- Das neue Gesetz soll die bisherige Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) ablösen und erweitern.
- Die Fahrzeuge müssen eine Lenk- oder Haltestange haben sowie eine Anzeige für den Energievorrat.
- EKF müssen folgende Specs erfüllen: Die Gesamtbreite liegt bei maximal 700 Millimetern, die Höhe bei maximal 1.400 Millimetern, die Länge bei maximal 2.000 Millimetern. Das Höchstgewicht darf ohne Fahrer nicht mehr als 50 Kilogramm betragen. Die Maximalleistung darf 500 Watt nicht überschreiten (es sei denn, der Hauptteil der Leistung wird zur Selbstbalancierung des Fahrzeugs genutzt, dann darf die Leistung bei 1.200 Watt liegen).
- Hersteller müssen eine Allgemeine Betriebserlaubnis über ein Gutachtenverfahren für die Fahrzeuge aufweisen können, damit das EKF überhaupt im Straßenverkehr genutzt werden darf.
- Für Fahzeughalter gilt eine Nummernschild- sowie Versicherungsplakettenpflicht.
- Die EKF brauchen eine „Schallvorrichtung“, also eine Art Klingel oder Hupe sowie eine Beleuchtung, um im Straßenverkehr eingesetzt werden zu können. Die Schallvorrichtung wird als heller Klang definiert, zur Beleuchtung gibt es Spezifizierungen wie gelbe Rückstrahler (nach beiden Seiten) für die seitliche Kennzeichnung.
- Länder und Kommunen müssen an entsprechender Stelle neue Straßenschilder mit der Kennzeichnung „Elektrokleinstfahrzeug frei“ anbringen.
- Da die Fahrzeuge nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, gilt keine Helmpflicht.
- Die Fahrzeuge dürfen in öffentliche Verkehrsmittel mitgenommen werden, wenn sie andere Personen nicht stören oder behindern.
Warum wird der Entwurf kritisiert?
Wer sich die Definition der EKF anschaut sowie die Anforderungen zu Geschwindigkeit, Leistung und Kennzeichnungspflicht, merkt schnell: E-Roller sind nach diesem Entwurf damit im Straßenverkehr künftig erlaubt, sämtliche E-Boards sowie Onewheeler jedoch nicht.
Es sei denn, sie drosseln ihr Tempo, befestigen (wo auch immer) ein Nummernschild und bringen außerdem eine Haltestange an.
Für viele E-Board-Fahrer ist der Entwurf damit sehr enttäuschend und geht nicht weit genug. Viele beschweren sich außerdem über die Regulierungswut der Regierung, zum Beispiel wenn es um technische Details wie den Bremsmechanismus geht, die ebenfalls im Entwurf geregelt werden.
Warum ist das letzte Wort noch nicht gesprochen?
Es gibt mehrere Gründe, warum vor allem E-Board-Fahrer dennoch leicht optimistisch bleiben. Zum einen zeigt das Datum des Gesetzesentwurfs, dass er im Juli 2018 fertiggestellt wurde. Seitdem könnten – auch aufgrund des öffentlichen Protestes – schon viele Anpassungen vorgenommen sein. Denn der Entwurf wir offiziell noch überarbeitet.
Ein weiterer Hoffnungsschimmer ist ein Bürgertalk mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Hier spricht Scheuer sich klar für eine breitere Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge aus, mit oder ohne Lenkstange. Scheuer scheint aufgrund seiner Aussagen auch die Problematik der niedrigen Geschwindigkeit und der Kennzeichnungspflicht für E-Boards zu verstehen.
„Gebt uns noch ein paar Wochen!“, war die konkrete Aussage von Andreas Scheuer, was viele als Bestätigung sehen, dass am Entwurf derzeit noch kräftig nachgebessert wird.
Andere wiederum bezweifeln, dass die Regierung in wenigen Wochen einen Entwurf nachbessern kann, der vier Jahre in seiner Entwicklung gedauert hat.
Es bleibt also weiterhin spannend in der Diskussion um Elektrokleinsfahrzeuge in Deutschland.
Zum Weiterlesen
- Regierung will E-Roller und E-Boards erlauben: Innovativ oder neue urbane Plage?
- Das ist Urmo, das Hoverboard zum Ausklappen
- All Access: So mobil arbeitet Mellow Boards [Bildergalerie]
- Fahrräder machen Städte lebenswerter – und zwar so!
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Petition 84783
Zulassung zum Straßenverkehr – Straßenverkehrs-Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge (PLEV) sowie deren rechtliche Einstufung wie Elektrofahrräder (Pedelecs) vom 13.10.2018
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_10/_13/Petition_84783.nc.html
Ich bin dafür, PLEV rechtlich im Straßenraum wie Pedelecs zu behandeln, wenn für sie die gleichen technischen Anforderungen gelten. Sprich:
* Mit Fahrradleuchten beleuchtet bei Nacht,
* 2 unabhängige Bremsen mit gleicher Mindestverzögerung (min. 3,5 m/s²) wie in den Normen fürs
Fahrrad gefordert (vom Hersteller nachzuweisen),
* Dauerbelastbarkeitsnachweis äquivalent zu den Prüfnormen beim Fahrrad (vom Hersteller nachzuweisen)
Lebensgefährlichen Chinaschrott, der sich nach kurzer Nutzung selbst zerlegt und nicht ansatzweise zu einer Notbremsung fähig ist, gehört nicht auf die Straßen. Klar – dafür müssen viele eRoller etwas schwerer und vermutlich der Radstand länger werden (sonst ist starkes Bremsen physikalisch unmöglich).
Klaus
dann unterzeichne die Petition 84783