4. Keine Rückkehrpflicht für Mietwagen
Die Rückkehrpflicht ist eins der seltsamsten Auswüchse des aktuellen Personenbeförderungsgesetzes. Sie besagt, dass Mietwagen nur am Betriebssitz des Unternehmens bestellt werden dürfen. Auch muss der Wagen nach jeder Fahrt ohne Umwege wieder zu diesem Betriebssitz zurückfahren.
Das soll Taxifahrern einen Vorteil bescheren. Lediglich Taxis dürfen demnach nämlich spontan und von überall bestellt und angehalten werden.
Bei On-Demand-Mobility ergibt das wiederum nur beschränkt Sinn. Genau daher soll die Rückkehrpflicht daher auch für Mietwagen mit Ridepooling aufgehoben werden.
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Begründung: Die Rückkehrpflicht verursache sinnlose Leerfahrten. Es sei effizienter und umweltfreundlicher, wenn sie beim Ridepooling vermieden würden.











