Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Europäischer Gerichtshof, EuGH, Europa, Europäische Union, EU, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht
ENTERTAINMONEY

Aufgrund eines Formfehlers: EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht gekippt. (Foto: Pixabay.com / hpgruesen)
Teilen

Seit dem 1. August 2013 gibt es in Deutschland ein nationales Leistungsschutzrecht. Dieses soll Verleger theoretisch dabei unterstützen, an den finanziellen Einkünften aus Diensten wie Google News teilzuhaben. Jetzt stellt sich heraus: Die Regelung ist nicht einmal anwendbar.

Das Leistungsschutzrecht – kurz LSR – dürfte den meisten Bürgern unbekannt sein. Doch durch die angestoßene Neuregelung des Urheberrechts auf europäischer Ebene hat der komplizierte Fach-Terminus auch in der breiten Masse einige Aufmerksamkeit erhalten.

Leistungsschutzrecht in Deutschland: der eigentliche Gedanke

Denn die umstrittene Urheberrechtsreform bringt nicht nur die heiß diskutierten Uploadfilter mit sich. Auch das Leistungsschutzrecht soll einheitlich auf europäischer Ebene geregelt werden.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Kurz zusammengefasst ist das LSR ein (Lobby-)Projekt zahlreicher Medienhäuser. Das Ziel: Google, Facebook und Co. sollen Geld an die Verlage dafür zahlen, dass sie Ausschnitte aus Texten auf den eigenen Plattformen verwenden dürfen.

Konkret bedeutet das: Die Verleger hätten beispielsweise gerne eine finanzielle Beteiligung an den Einkünften, die Google mit seinem Service Google News generiert. Schließlich – so zumindest die Argumentation der großen Verlage – verdient Google durch die Darstellung redaktioneller Inhalte.

In Deutschland existiert mit dem Leistungsschutzrecht bereits seit 2013 eine nationale Lösung – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis war und ist Google nicht bereit, für seinen kostenlosen Service, der den Verlegern viele Leser bringt, Geld zu zahlen.

Als Google mit dem Gedanken spielte, seinen Dienst in Deutschland einzustellen, erteilten die allermeisten Verlage dem Suchmaschinen-Konzern aus dem kalifornischen Mountain View eine Gratis-Einwilligung zur Nutzung der Inhalte.

Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Leistungsschutzrecht

Doch nicht alle Verleger gaben deshalb auf. So klagte die Verwertungsgesellschaft Media – kurz VG Media – vor mehreren deutschen Gerichten gegen das Vorgehen von Google. Nennenswerte Erfolge blieben bislang aus – und das wird sich auch nicht mehr ändern.

Der Grund dafür ist simpel: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Regelung des Leistungsschutzrechts nicht anwendbar ist. Der Grund dafür ist ein Formfehler der Bundesregierung bei der Umsetzung des Gesetzes.

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt dazu verständlich:

Deutschland hätte die Regelung vorher bei der Kommission notifizieren müssen. Sie ist eine „technische Vorschrift“ im Sinne des Artikels 1 Nr. 11 der Richtlinie 98/34 über Normen und technische Vorschriften. Das Gesetz zielt nämlich speziell auf Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft ab, da sie offenbar die Presseverleger gegen Verletzungen des Urheberrechts durch Online-Suchmaschinen schützen soll. Daher hätte das Gesetz vorab der Kommission übermittelt werden müssen. Das hat Deutschland nicht getan, weil die Bundesregierung der Meinung gewesen war, das Leistungsschutzrecht habe nicht speziell auf diese Dienste gezielt. Die Folge des EuGH-Urteils: Das Leistungsschutzrecht kann in Deutschland dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden, es ist also de facto unwirksam.

Spannend bleibt derweil die Frage, wer die Prozess-Kosten in Millionenhöhe für die unterlegene VG Media übernimmt. Schließlich liegt der (Form-)Fehler hier bei der Bundesregierung und damit beim Staat. Laut Rechtsanwalt Solmecke geht um rund zehn Millionen Euro.

Auch interessant:

  • LSR, Uploadfilter und Urheberrecht: Der nächste Akt im Drama
  • Urheberrecht: Das macht Facebook gegen illegale Piraterie
  • Artikel 13 und die Uploadfilter kommen: Wie sieht die Zukunft aus?
  • Ist es doch noch möglich, Artikel 13 und die Uploadfilter zu stoppen?
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Social Media Manager (m/w/d)
TELESON Vertriebs GmbH in bundesweit, Home-Office
Praktikum im Bereich Social Media Marketing (...
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Werkstudent*in (gn) Community Management
LichtBlick SE in Hamburg
Community Manager (m/w/d)
Fonds Finanz Maklerservice GmbH in München
SEA-Manager (w/m/d) – befristet
KOS GmbH & Co. KG in Schönefeld

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:Europäische Union (EU)Recht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

Anzeige

EMPFEHLUNG
Bitpanda x pepe
1 Million PEPE Coins geschenkt: So sicherst du dir den Krypto-Bonus bei Bitpanda
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

beste Fahrradträger, ADAC, Urlaub, Sommer, Outdoor, Reise, Sport, Bike, E-Bike, Mobilität
MONEYTECH

Fürs Auto: Die besten Fahrradträger – laut ADAC

Cravies Höhle der Löwen Sonnenblumenkerne DHDL
ENTERTAINMONEY

Cravies: 9 Fragen an die Gründer aus „Die Höhle der Löwen“

Sonnenblumenkerne Höhle der Löwen DHDL Cravies mit Geschmack
MONEY

Sonnenblumenkerne aus „Die Höhle der Löwen“ – Cravies im Check

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Prompts KI ChatGPT Büroaufgaben Bürotätigkeiten
MONEYTECH

5 Prompts, mit denen KI nervige Büroaufgaben für dich übernimmt

besten Streaminggeräte, Streamingdienste, Amazon, Goolge, Apple, Magenta, Telekom, HD+, Smart TV, Stick, Box, Film, Video, Medium, Serie, Musik
ENTERTAINTECH

Die besten Streaminggeräte – laut Stiftung Warentest

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?