Seit einigen Monaten diskutiert die Europäische Union über eine Neuregelung des Urheberrechts auf dem gesamten Kontinent. Dabei geht es hin und her. In der neusten Episode dieses Dramas hat nun der Ministerrat der Mitgliedsstaaten den Prozess vorerst gestoppt. Vorerst.
Seinen großen Anfang nahm die Diskussion um die Neuregelung des Urheberrechts in Europa im vergangenen Sommer. Los ging es mit der Entscheidung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, dass der geplante Gesetzentwurf rechtskonform sei. (Hier gibt es eine ausführliche Zusammenfassung der Ereignisse und Hintergründe.)
Daraufhin folgten mehrere Abstimmungen im Europäischen Parlament mit teilweise unterschiedlichen Ausgängen. Letztendlich jedoch ging mit einer knappen Mehrheit der neue Entwurf in die Trilog-Verhandlungen.
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Das LSR scheitert im Ministerrat
Dabei verhandeln das EU-Parlament, die Europäische Kommission und der Ministerrat der Mitgliedsstaaten über den Entwurf und seine Umsetzung. Eben jene Diskussion über die umstrittenen Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage hat nun jedoch – vorerst – ein überraschendes Ende genommen.
Der Grund: Bereits zum zweiten Mal hatten mehrere Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – den Entwurf abgelehnt. Dadurch ist eine gemeinsame Position in den Verhandlungen nicht möglich.
Die Europawahlen im Fokus
Trotzdem sind weder das LSR noch die Uploadfilter damit abgelehnt. Vielmehr kommt es nun zu einer Überarbeitung des Entwurfs, über den der Ministerrat im Anschluss erneut abstimmt.
Ob diese Abstimmung jedoch noch vor den Europawahlen im Mai dieses Jahres stattfindet, ist unsicher. Da sich in der Folge die Zusammensetzung des Parlaments ändern könnte, sollten sich Wähler bewusst mit den Positionen der einzelnen Parteien auseinandersetzen.
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