Vor vier Jahren wurde der Dieselskandal bei Volkswagen aufgedeckt. Bis zum 29. September 2019 können Betroffene sich noch an der Sammelklage beteiligen. Wir klären die wichtigsten Fragen dazu.
Im September 2015 kam heraus, dass Volkswagen bei einigen seiner Dieselfahrzeuge erheblich geschummelt hatte. Genau genommen hatte der Internationale Rat für sauberen Verkehr (International Council on Clean Transportation, ICCCT) VW schon seit 2013 unter Verdacht.
Im Mai 2014 schließlich veröffentlichte der ICCT seinen Bericht und reichte ihn an die United States Environmental Protection Agency weiter. Auch die EPA konnte bestätigen: Die Emissionswerte einiger Dieselmodelle von Volkswagen waren im Straßenverkehr sehr viel höher als erlaubt.
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Die Behörden vermuteten, dass Volkwagen eine Software nutzte, um die Werte bei Tests zu manipulieren – und so vorgegebenen Grenzwerte umging.
Doch erst im September 2015 gab Volkswagen dies offziell zu. Das Nachsehen haben nun vor allem die Autokäufer. Eine Musterfeststellungsklage soll Betroffenen nun helfen.
Doch was genau ist eine Musterfeststellungsklage? Wer kann Klage einreichen – und lohnt sich das überhaupt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Volkswagen-Sammelklage.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Was passiert, wenn ein Unternehmen bewusst ein fehlerhaftes Produkt oder eine schädliche Dienstleistung herausbringt? In den USA reichen Verbraucher typischerweise eine Sammelklage ein.
In Deutschland gibt es dieses System so nicht. Theoretisch müsste jeder Autobesitzer einzeln klagen. Die Musterfeststellungsklage soll daher eine neue Klagemöglichkeit für Verbraucher sein, um Schadensersatzansprüche gegenüber den Autoherstellern geltend machen zu können.
Dies betrifft nicht nur die Manipulationen von Volkswagen, sondern auch von anderen Autoherstellern, bei denen man ebenfalls Betrug vermutet. Doch die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG machte am 01. November 2018 den Anfang. Bislang haben sich an dieser Sammelklage gegen Volkswagen über 430.000 Autobesitzer beteiligt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC haben am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig stellvertretend eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Bis wann kann man sich der Klage noch anschließen?
Am 30. September beginnt die mündliche Verhandlung. Betroffene können sich noch bis zu einem Tag davor der Klage anschließen. Stichtag ist also der 29. September. Betroffene können sich bis dahin kostenlos im Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.
Was bringt die Musterfeststellungsklage?
Bei der Musterfeststellungsklage prüfen die Richter, ob Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Eine Summe oder konkrete Zahlung wird aber nicht festgelegt. Sollte ein Schadensersatzanspruch bestehen, müssten Autobesitzer in Deutschland diesen dann aber gegebenenfalls individuell durchsetzen.
Wer kann klagen?
An der Sammelklage gegen Volkswagen können sich die Verbraucher beteiligen, die ein Fahrzeug mit dem Dieselmotortyp „VW EA 189“ erworben haben. Dazu gehören Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Porsche und Skoda.
Es steht übrigens auch der Vorwurf im Raum, dass Volkswagen angeblich auch bei seinem Folgemodell, dem EA 288, manipuliert haben soll. Wenn das stimmen sollte, wäre das Dieselgate 2.0 für Volkswagen.
Was ist, wenn das Auto kreditfinanziert ist?
Wer seinen Diesel über Leasing oder kreditfinanziert hat, kann natürlich ebenfalls Klage einreichen. Hier könnte aber sogar der Widerrufsjoker greifen. Dabei wäre es egal, ob es sich beim Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Beim Widerrufsjoker gibt es übrigens auch keine Verjährung.
Lohnt es sich überhaupt zu klagen?
Die Chancen für Betroffene stehen nach der Einschätzung von Rechtsexperten gut. Verschiedene Gerichtsurteile zum Volkswagen Dieselskandal deuten außerdem an, dass die Kläger höchstwahrscheinlich ihre Ansprüche geltend machen können.
Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt dazu: „Ich kann jedem Geschädigten nur empfehlen, seine Ansprüche geltend zu machen. Schließlich kann es nicht sein, dass Fahrzeughersteller wie VW erst vorsätzlich ihre Käufer täuschen und ihnen ein mangelhaftes Fahrzeug liefern, um ihnen dann mitzuteilen, dass sie damit leben müssen, da der Mangel nur unerheblich sei.“
Auch angesichts der drohenden Dieselfahrverbote in einigen Städten könnte sich eine Entschädigung für Verbraucher finanziell lohnen. Andernfalls bleiben sie möglicherweise auf einem Auto sitzen, dass sie vielerorts nicht in Innenstädten fahren dürfen.
Selbstverständlich lässt sich nicht verallgemeinern, ob sich die Klage im Einzelnen lohnt. Wer unsicher ist oder Fragen hat, sollte daher am besten seinen Fall direkt mit einem Anwalt besprechen.
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