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Die wichtigsten Fakten rund um die EuGH-Entscheidung zum Cookie-Banner

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Die voreingestellte Einwilligung im Cookie-Banner ist nicht mehr erlaubt. (Foto: Pixabay.com / Einladung_zum_Essen)
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Auf fast jeder Website finden sich spätestens seit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sogenannte Cookie-Banner. Zu diesen hat der Europäische Gerichtshof nun ein Urteil gefällt. Der zentrale Aspekt: Die Einwilligung darf nicht voreingestellt sein.

Lange wurde das Urteil erwartet und jetzt ist es endlich da: Der Europäische Gerichtshof – kurz EuGH – hat seine Entscheidung zur Causa Cookie-Banner getroffen. Dafür gilt: Nutzer müssen der Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Eine voreingestellte Zustimmung ist demnach nicht mehr legitim.

Welche Cookies sind betroffen?

Cookies können auf Websites für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt werden. Sie können lediglich technische Funktionen – zum Beispiel das Speichern eines Gegenstandes im Warenkorb eines Online-Shops – ermöglichen. Sie können aber auch zur Verfolgung und Analyse verwendet werden.

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Dazu sagt der Europäische Gerichtshof nun:

Es macht insoweit keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Das Unionsrecht soll den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass „Hidden Identifiers“ oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen.

Es macht also keinen Unterschied, ob ein Cookie nun persönliche Daten sammelt oder nicht. Beziehungsweise: Fast alle Informationen sind inzwischen persönlicher Natur.

Welche Cookies sind nicht betroffen?

Wie bereits beschrieben, gibt es auch Cookies, die dazu dienen, dem Nutzer eine bestimmte Funktion zur Verfügung zu stellen. All jene Cookies, die die Anzeige und den Abruf des vom Nutzer gewünschten Inhalts technisch ermöglichen, sind vom Urteil ausgeschlossen. Das berichtet das Tech-Portal Golem.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Cookie-Banner und Website-Betreiber?

Da die ursprüngliche Frage vom Bundesgerichtshof kam, muss nun zunächst einmal die deutsche Regierung aktiv werden und die nationalen Gesetze und Grundlagen anpassen. Die neuen Regelungen sollten dann mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs übereinstimmen.

Verschwinden werden Cookie-Banner von Websites also vorerst nicht – und gänzlich verboten sind sie auch nicht. Wie die Zukunft konkret aussieht, wird vermutlich dann auf europäischer Ebene die bereits diskutierte E-Privacy-Verordnung entscheiden.

Auch interessant:

  • Aufgrund eines Formfehlers: EuGH kippt deutsches Leistungsschutzrecht
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  • Cookies und die DSGVO: Nur fünf Prozent lehnen ab
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THEMEN:DatenschutzMarketing
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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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