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Neue YouTube-Nutzungsbedingungen ab dem 10. Dezember 2019: Das ändert sich

Carsten Lexa
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Carsten Lexa
YouTube passt wieder einmal seine Nutzungsbedingungen an. (Foto: Pixabay.com / MorganK)
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Schon in wenigen Wochen ändern sich die YouTube-Nutzungsbedingungen erneut. Doch welche Konsequenzen hat das für YouTuber und Nutzer? Um diese Frage zu klären, haben wir uns durch die neuen Regelungen gewühlt. Das sind die relevantesten Erkenntnisse.

Im Juli hat YouTube seine Nutzungsbedingungen in Deutschland geändert. Darüber habe ich schon geschrieben. In meinem Artikel standen dabei die rechtlichen Besonderheiten der Nutzungsbedingungen im Fokus.

Da am 10. Dezember 2019 sich auch die Nutzungsbedingungen in den USA ändern werden, wird es Zeit, sich noch mit einem Aspekt der YouTube-Nutzungsbedingungen zu beschäftigen, der derzeit für Gesprächsstoff sorgt.

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Änderungen an den YouTube-Nutzungsbedingungen im Jahr 2018

Bereits im Jahr 2018 kam es zu einer weitreichenden Änderung bei der Nutzung des YouTube-Partnerprogramms. YouTube-Kanäle mit weniger als 1.000 Abonnenten und einer Wiedergabezeit von weniger als 4.000 Stunden im letzten Jahr konnten am Partnerprogramm nicht mehr teilnehmen.

Somit konnten YouTuber kein Geld mehr verdienen, weil das Schalten von Werbung nicht mehr möglich war. Für kleine Kanäle war das problematisch, da gerade die Ausrichtung auf die Masse fehlt. Das führt zu wirtschaftlichen Einbußen.

Änderungen an den YouTube-Nutzungsbedingungen im Dezember 2019

Nun geht YouTube noch einen Schritt weiter. Denn unter einer bestimmten Bedingung kann YouTube den Zugriff eines Nutzers auf seinen gesamten oder auf einen Teil seines Dienstes kündigen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass YouTube berechtigterweise davon ausgehen kann, dass die Bereitstellung des Dienstes nicht mehr „wirtschaftlich“ sei.

Nicht erläutert wird jedoch von YouTube derzeit, was unter „wirtschaftlich“ zu verstehen sei. Verfolgt man die Diskussionen im Internet, ist dort die Angst der User zu erkennen. Viele befürchten eine willkürliche Löschung ihrer Kanäle.

Und diese Angst ist nicht unberechtigt, wenn man sich anschaut, wie sonst große Plattformen wie Facebook, aber auch YouTube, mit Usern handeln und kommunizieren, wenn sich Probleme mit ihrem Account oder ihren Kanälen ergeben.

Rechtlich ist auf jeden Fall klar, dass es keine Definition von „wirtschaftlich“ oder „nicht wirtschaftlich“ gibt. Juristen behelfen sich in solchen Fällen dann gerne mit beispielhaften Definitionen, die eine Hilfestellung geben, solche Begriffe zu erfassen. Genau so etwas fehlt aber vorliegend ebenfalls.

Ausblick

Zwar hat YouTube wohl inzwischen gegenüber dem Online-Dienst Gadgets 360 verlauten lassen, dass die Änderung der YouTube-Nutzungsbedingungen zu keiner Änderung bei der Nutzung des Dienstes führen soll. Trotzdem sollten User kritisch sein.

Denn letztendlich ist YouTube eine Tochtergesellschaft von Google, die wirtschaftlich agiert und immer mehr auf das Geldverdienen ausgerichtet wird – auch um gegen die Vielzahl an anderen Video-Angeboten und Streaming-Diensten zu bestehen.

Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass YouTube die Handhabung der Nutzungsbedingungen – also deren Anwendung – anpasst, wenn sich die Wogen der Entrüstung über diese Änderung der Nutzungsbedingungen gelegt haben.

Es bleibt abzuwarten, mit welchem Maß YouTube die Wirtschaftlichkeit oder die fehlende Wirtschaftlichkeit eines YouTube-Kanals misst und was genau im Fall einer fehlenden Wirtschaftlichkeit passiert.

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THEMEN:RechtVerbraucherschutzYouTube
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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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