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5 Fragen, die sich jeder Gründer stellen sollte

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
Vor der Existenzgründung sollten sich Gründer fünf Fragen stellen. (Foto: Pixabay.com / jambulboy)
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Die Existenzgründung ist ein großer Schritt. Dabei kommen gefühlt Tausende Entscheidungen auf den neuen Unternehmer zu. Doch es gibt fünf Gründer-Fragen, die sich jeder junge Unternehmer vor dem Start stellen sollte.

Eine Gründung wirft viele Fragen auf. Ein paar dieser Gründer-Fragen und die dazugehörigen Themenfelder möchte ich ansprechen, weil sie von Gründern nicht immer ausreichend bedacht werden. Die Nichtbeachtung kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Reihe von unangenehmen Folgen haben.

1. Eigentumsverhältnisse

Wenn ich Gründer frage, wem eigentlich die Vermögenswerte gehören, die für das Geschäft benötigt werden, führt das manchmal zu Irritationen.

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Zu banal erscheint diese Frage. Tatsächlich jedoch ist es eine spannende Frage. Insbesondere wenn Gesellschaften wie eine GmbH oder UG involviert sind, ist zu klären, ob die Vermögenswerte bei den Gesellschaften aufgebaut werden sollen.

Ist das Geschäft der Gesellschaft nämlich risikoreich, gibt es auch eine weitere Option. So können die Gesellschafter das Eigentum erwerben. Im Anschluss stellen sie die Gegenstände der Gesellschaft nur zur Nutzung zur Verfügung.

Das gilt natürlich auch für Gegenstände, die sich schon im Eigentum der Gesellschafter befinden. Diese können sie zwar in das Vermögen der Gesellschaft als Sacheinlage einbringen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, lediglich die Nutzung zu ermöglichen.

Der Vorteil des letzteren Falles: Im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft sind die Gegenstände nicht Teil der Insolvenzmasse.

Darüber hinaus gehören zu den zentralen Gründer-Fragen auch noch die steuerlichen Folgen von Eigentum – zum Beispiel in Form von Abschreibungen. Auch hier geht es darum: Wer profitiert von diesen Folgen am besten?

2. Verluste in der Anfangsphase

Verluste in der Anfangsphase einer Unternehmung können unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bringen. Viele Gründer machen sich zwar viele Gedanken über die Gestaltung von Gewinnen, nicht so sehr jedoch über die Gestaltung von Verlusten.

Ein guter Steuerberater hilft dabei, den Nutzen von Verlusten in der Anfangsphase eines Unternehmens zu optimieren. Wichtig dabei ist, dass die Planung nicht erst beginnt, wenn das Geschäftsjahr schon abgelaufen ist. Es braucht eine vorausschauende Planung und eine permanente Anpassung an die Verhältnisse.

3. Haftungsrisiken erkennen

Die dritte der wichtigsten Gründer-Fragen befasst sich mit den Haftungsrisiken und Forderungen, die gegen sie entstehen können. Sind die Risiken einmal identifiziert, die mit einem Unternehmen zusammenhängen, können Gründer Schritte unternehmen, sich vor diesen Risiken zu schützen.

Was ist beispielsweise, wenn etwas mit den Waren oder Dienstleistungen schief geht? Ergibt sich hieraus womöglich eine Klage oder eine Entschädigungszahlung?

Es geht aber noch weiter: Wie hoch können die Kosten für die Beseitigung eines solchen Haftungsfalls sein? Dabei geht es nicht nur um Kosten für Anwälte oder Sachverständige, sondern auch zum Beispiel für PR-Maßnahmen.

Darüber hinaus sollten Gründer klären, ob es die Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen gibt. Diese werden regelmäßig verschuldensunabhängig formuliert. Das heißt: Die Strafe ist zu zahlen, auch wenn das Unternehmen oder die Gründer gar nicht für eine bestimmte Folge verantwortlich sind.

Und schließlich sollten Gründer noch klären, ob es neben finanziellen Folgen noch weitere vertragliche Sanktionen gibt. Das könnte beispielsweise die fristlose Kündigung des Vertrages sein.

4. Finanzierung des Unternehmens

Gründer planen die Finanzierung ihres Unternehmens nicht immer realistisch, sondern basierend auf dem Prinzip Hoffnung. Einnahmen werden optimistisch angesetzt, Ausgaben nicht konservativ genug berechnet.

Gründer sollten sich gut überlegen, wie sich ihr Unternehmen finanziert. Finanziert es sich aus Einnahmen oder aus dem Geld von Investoren? Ist das zweite der Fall, stellt sich die nächste Frage: Sind sich die Gründer bewusst, welche Mittel sie benötigen und wie sie an die Mittel herankommen?

Darüber hinaus sollten Gründer bedenken, dass Geldgeber unter Umständen nach Sicherheiten fragen. Schon oft sind Finanzierungen gescheitert, weil die Sicherheiten zu optimistisch bewertet wurden oder weil nicht bedacht wurde, dass Gründer unter Umständen selbst mit ihrem Vermögen oder mit ihrer Person zur Verfügung stehen müssen.

Schließlich denken viele Gründer noch an Zuschüsse der öffentlichen Hand oder von Förderbanken. In der Tat gibt es zahlreiche Fördermittel für Existenzgründer. Allerdings sollten Gründer wissen, dass die Voraussetzungen für Zuwendungen, Kredite und Co. sich oftmals erheblich unterscheiden.

Hinzu kommt: Die Bewilligung dauert häufig lange. Gründer tun deshalb gut daran, sich frühzeitig über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren und die erforderliche Zeit realistisch einzuplanen.

5. Versicherungen gegen Risiken

Ein letzter wichtiger Punkt in puncto Gründer-Fragen ist der Abschluss notwendiger Versicherungen. Insbesondere Haftungsrisiken für die Gesellschaft sollten abgedeckt sein. Aber auch existentielle Risiken bei den Gründern – zum Beispiel im Fall von Unfällen und Krankheit – brauchen Schutz.

Darüber hinaus sind von einschneidenden Ereignissen nicht nur Gründer betroffen, sondern auch weitere Personen wie beispielsweise die Familie. Auch in dieser Hinsicht sollten Gründer einen Versicherungsschutz prüfen.

Fazit zu den Gründer-Fragen

Bei einer Gründung geht es nicht nur um die konkreten Fragen der Ausgestaltung einer Gesellschaft oder der Vermarktung eines Produktes. Es gibt viele Themen, die insbesondere am Anfang nicht konkret erkennbar sind, die aber zu einem späteren Zeitpunkt schwerwiegende Probleme verursachen können.

Gründer, die sich frühzeitig zumindest entsprechende Gedanken machen, werden später weniger überrascht. Risiken können teilweise schon minimiert werden, indem man sich überhaupt über den potenziellen Umfang eines Risikos Gedanken macht. Wer vorbereitet ist, den werfen Schwierigkeiten nicht so schnell um.

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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