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Gesetz zum Recht auf Home Office: Das ist der aktuelle Stand

Gesetz Recht auf Home Office
Bild: Unsplash.com / Andrew Neel
geschrieben von Carsten Lexa

Ende April hat Bundesarbeitsminister Heil in einem Interview mit der Bild am Sonntag angekündigt, bis zum Herbst einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der ein Recht auf Home Office gewährt. Einen solchen Rechtsanspruch gibt es in Deutschland bisher nicht. Hat ein Arbeitnehmer in Deutschland den Wunsch, im Home Office zu arbeiten, braucht der die Genehmigung seines Arbeitgebers. Werfen wir nachfolgend einen Blick auf den derzeitigen Stand der Diskussion.

Geplanter Gesetzesinhalt

Als in den letzten Wochen aufgrund der Corona-Pandemie viele Unternehmen ihre Mitarbeiter von Zuhause haben arbeiten lassen, kam das Thema Home Office wieder in das öffentliche Bewusstsein. Das Arbeiten von Zuhause, also im Home Office, ist erst einmal neutral zu betrachten.

Wenn es aufgrund von bestimmten Umständen, wie der Bedienung von Maschinen oder aus Sicherheitsgründen, nicht erforderlich ist, in einem Betrieb zu arbeiten, dann kann die Arbeitsleistung grundsätzlich von überall erbracht werden.


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In rechtlicher Hinsicht wirft das Arbeiten im Home Office aber einige Fragen auf. Ein entsprechendes Gesetz gibt es bislang in Deutschland nicht, jedoch haben die Umstände aufgrund der Corona-Pandemie gezeigt, dass entsprechende Regelungen sinnvoll sein könnten.

Konkrete Inhalte der angekündigten gesetzlichen Regelung sind noch nicht bekannt. In dem geführten Interview hat sich der Bundesarbeitsminister zur Ausgestaltung des geplanten Gesetzes nur dahingehend geäußert, dass „jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt“, auch nach der Corona-Pandemie die Möglichkeit erhalten soll, im Home Office zu arbeiten.

Ein Arbeitnehmer solle „entweder komplett auf Home Office umsteigen“ oder „für ein oder zwei Tage“ pro Woche von zu Hause arbeiten können.

In einem späteren Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ergänzte er, „dass Arbeitnehmer im Home Office genauso geschützt werden müssen wie im Betrieb“, „dass es keinen Zwang zum Homeoffice“ geben dürfe und dass „ein im Home Office Arbeitender nicht rund um die Uhr erreichbar sein“ müsse.

Kritik am geplanten Gesetzesvorhaben

Kritik am Gesetzesvorhaben gab es sofort vom Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Dieser bezeichnete das geplante Gesetz als “politischen Ladenhüter“ aus der Zeit vor der durch die Corona-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise.

Er wies darauf hin, dass es gerade jetzt besonders wichtig sei, auf die Belange der Arbeitgeber Rücksicht zu nehmen, um die angeschlagenen Betriebe wieder in Fahrt zu bringen. Ein Ankurbeln der Wirtschaft mit einem Gesetz auf Home Office wäre der falsche Weg.

Kritik kam aber auch von der Arbeitnehmerseite, die Home Office nun aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen kritischer sieht. Es gibt noch keine verlässlichen Zahlen, doch während der Corona-Pandemie sei die Zahl der Berufstätigen, die von zu Hause aus arbeiten stark angestiegen. Die Corona-Krise hat das Home Office ein bisschen entzaubert und die Schwächen der Heimarbeit aufgezeigt.

Das Konzentrationsniveau ist geringer, die Ablenkung größer und die Neigung andere – private Arbeiten – nebenbei mit zu erledigen ist hoch. Dies führt zu dem Ergebnis, dass das geplante Arbeitspensum so kaum zu schaffen ist, mit der Folge, dass bis tief in den Abend oder auch die Nacht gearbeitet wird. Und tagsüber müssen die Kinder nebenbei betreut werden.

Aufgrund der Eile zum Home Office war hier eine Aufteilung und Absprache mit dem Partner oftmals kaum möglich. Insbesondere weibliche Arbeitnehmer äußerten sich, dass es so zu einen Rückfall in alte Muster kam. Die in der Regel schlechter bezahlte Partnerin steckte beruflich zurück. Den lärmfreien Raum mit der ausreichenden Zeit erhielt der männliche Partner. 

Die bisherigen Erfahrungen nutzen

Diese vorstehend geäußerten Erfahrungen entstammen nun zwar der Zeit der aufgrund der Corona-Pandemie Zeit eilig geschaffenen Heimarbeitsplätze, sollten aber genutzt und übertragen werden auf die Zukunft.

Denn der Anstieg der im Home Office Arbeitenden wird nach einer Aussage des Arbeitsmarktforschers Philipp Grunau vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auch nach der Krise bleiben. Betrachtet man die Art der Arbeitsplätze, dann wäre es 40 Prozent der Arbeitnehmern möglich, im Home Office zu arbeiten. Bisher nutzen diese Möglichkeit jedoch nur 12 Prozent. 

Auswirkungen auf das geplante Gesetzesvorhaben

Einfach zu sagen, „ab heute kann jeder im Home Office arbeiten, der möchte“, ist aufgrund der leider komplexen Rechtslage in Deutschland wohl nicht so einfach möglich. Denn zum einen müssen die Belange sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern berücksichtigt werden, sowie die bisherigen Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit, etc.

Die gewonnenen positiven und negativen Erfahrungswerte sollten deshalb in das geplante Gesetz mit einfließen, bereits existierende Regelungen zum Arbeitsschutz, der Arbeitszeit oder des Datenschutzes müssten im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens an die Erfordernisse des Homeoffice angepasst werden.

Konkrete Umsetzung

Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Regelungen dazu, wie der Arbeitsplatz ausgestaltet sein muss, auf die Situation des Home Office umgesetzt werden müssen und es ist zu gewährleisten, dass diese auch eingehalten werden. Dabei gibt es nach heutigem Stand eine Vielzahl von Situationen zu bedenken: Vom Arbeitsplatz zu Hause dürfen keine Gefahren für den Arbeitnehmer ausgehen.

Der Heimarbeitsplatz ist so zu gestalten, dass er nicht krank macht, der Bürostuhl muss beispielsweise geeignet sein, Rückenschäden zu verhindern und die Position des Computers darf die Augen nicht schädigen. Arbeitsbedingte Erkrankungen sollen frühzeitig erkannt oder verhindert werden.

Was die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben angeht, so wird das Bild komplizierter. Soll der Arbeitgeber ein Recht darauf haben, sich selbst ein Bild von einer Gefährdungslage zu verschaffen? Im Home Office ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich für die Einhaltung der zu seinem Schutz bereits existierenden gesetzlichen Regelungen verantwortlich, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, sich selbst ein Bild zu machen.

Die Frage ist jedoch, ob der Arbeitnehmer die Regelungen zu seinem Schutz überhaupt kennt. Nachzudenken ist deshalb über Regelungen zu Hilfestellungen, Einweisungen, etc. durch den Arbeitgeber. Doch damit ergibt sich die nächste Nachricht: Wird so nicht ein neues „Bürokratie-Monster“ geschaffen? 

Und noch ein anderes Problem wird den Gesetzgeber beschäftigen: Beim Arbeiten im Home Office kommt es leichter und oftmals sogar für den Arbeitnehmer unerkannt zu Überstunden oder zu Arbeitszeiten, die im Büro sonst mit Zuschlägen vergütet würden, wie beispielsweise im Rahmen von Nachtarbeit.

Auch grundsätzlich verbotene Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird vielfach geleistet, Ruhepausen werden nicht eingehalten, genauso wenig wie die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. 

Diese im Arbeitszeitgesetz geregelten Eckpfeiler müssten nach aktueller Rechtslage auf Tätigkeiten im Home Office angepasst werden. Insbesondere muss eine Regelung gefunden werden, wie die geleistete Arbeitszeit zuverlässig erfasst wird, was insbesondere im Rahmen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema spannend wird. Bleiben diese Punkte ungeregelt, droht die Gefahr, dass mobiles Arbeiten zu unbezahlten Überstunden und Dauerstress führt.

Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen

Schließlich wird noch das Thema Datenschutz zu diskutieren sein. Vertrauliche Daten müssen vor Familienangehörigen oder Dritten geschützt werden.

Grundsätzlich wird der Arbeitgeber dafür verantwortlich sein, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Er muss aber auch den Arbeitnehmer zur Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen verpflichten können.

Freiwilligkeit oder Zwang

Wenn alle diese Fragen diskutiert sind, dann stellt sich am Ende noch eine grundsätzliche Frage: Soll tatsächlich jeder Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice erhalten? Was sich zuerst einmal innovativ anhört, schafft in der Praxis unter Umständen Probleme.

Denn wenn der Arbeitnehmer entscheiden kann, ob er im Home Office arbeitet oder nicht, besteht automatisch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die oben genannten Fragen betreffend die Umsetzung zu beantworten. Das aber ist letztendlich ein tiefgehender Eingriff in das grundsätzliche Recht des Arbeitgebers, sein Unternehmen und seine Abläufe und Prozesse selbst zu organisieren.

Soll Home Office ein Erfolg werden, dann kann es nur funktionieren, wenn diese Art des Arbeitens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgestimmt wird, dem Arbeitnehmer nicht einfach so der Wunsch nach Homeoffice abgeschlagen werden kann aber der Arbeitgeber die Chance haben muss zu entscheiden, ob Home Office in seine Unternehmensorganisation passt.

Fazit

Es macht schon Sinn, gerade jetzt über Home Office in Deutschland nachzudenken. Noch nie gab es innerhalb so kurzer Zeit einen derartigen Erfahrungsschatz, der die Vor- und Nachteile des Arbeitens von zu Hause aufzeigt. Auch nach der Krise werden mehr Arbeitnehmer als zuvor im Homeoffice arbeiten und es erscheint daher sogar notwendig, die schon existierenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz dieser in ein auf das Homeoffice zugeschnittenes Gesetz zu übertragen.

Aber auch für Arbeitgeber ist es wichtig das Arbeiten in Homeoffice gesetzlich zu regeln. Aufklärungs- und Kontrollpflichten im Zusammenhang mit gesundheitlichen Aspekten dienen letztendlich dem Erhalt von bereits qualifizierter Arbeitskraft und die Reglung der Einhaltung von Datenschutzmaßnahmen dient der rechtlichen Sicherheit der Arbeitgeber.

Letztendlich jedoch liegt hier auch eine Chance, nämlich die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neu zu definieren. Warum nicht die neuen Regelungen auf die Basis von Vertrauen und Gegenseitigkeit stellen? Das Arbeitsrecht ist in den letzten Jahren durch immer weitere Ausdifferenzierungen immer komplexer geworden.

Kann nicht in der Diskussion um das Gesetz zum Recht auf Homeoffice eine Chance liegen, dem Arbeitnehmer flexibleres Arbeiten zu ermöglichen und gleichzeitig im zu vertrauen, dass er sich eine Arbeitsumgebung schafft, die für ihn genehm ist? Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass uns der Gesetzgeber überraschen könnte. Das wäre ein Zeichen für innovatives Arbeiten in Deutschland.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.

8 Kommentare

    • Hallo, vielen Dank für den Kommentar. Ich denke auch, dass Home Office für viele eine Erleichterung darstellen wird. Und auch die Umsetzung wird – je nach Branche natürlich – immer einfacher. Aber ich versuche, beide Seiten zu sehen: Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Prozesse die in Home Office arbeitenden Mitarbeiter auch einbinden können. Das müssen sie jedoch selbst entscheiden können. Ich denke deshalb, dass die Lösung nicht in einem Zwang liegen kann, sondern in einem Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mich würde interessieren, was du dazu denkst. Viele Grüße, Carsten Lexa

  • Ich erinnere mich das diese befürchtungen damals auch schon in der Teilzeit lagen, heute redet keiner mehr davon und ist Akzeptiert.
    Deshalb sehe ich darin gar kein Problem, es bedarf am Unternehmer selbst, über die Hürden zu springen. In der Krise hat sich mehrfach bestätigt das sowas Problemlos klappt.

    • Hallo Olaf, ich stimme dir zu: Das Thema Homeoffice sollte eigentlich kein Problem darstellen. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist die der Umsetzung. Es steht halt zu befürchten, dass es zwingende Verpflichtungen gibt, die Unternehmen wieder vor neue Herausforderungen stellen. Denn immerhin muss, anders als bei Teilzeit, beim Arbeitnehmer dann Infrastruktur bereitgestellt werden und die Frage der Einhaltung der Regelungen zur Arbeitszeit und zu den Pausen ist auch noch nicht geklärt – soll dann beim Arbeitnehmer eine „Stechuhr“ installiert werden? Viele Grüße, Carsten Lexa

  • ich finde es sehr gut im Home Office zu arbeiten. Man sieht an den Krankmeldungen, dass diese erheblich abgenommen haben. Wenn man sich an die Arbeitszeiten wie im normalen Büro hält und zu dieser Zeit auch erreichbar ist und seine Arbeit für die Woche erledigt, warum sollte das nicht ein Erfolg für die Arbeitgeber sein ? Sie sparen Büroräume, Strom, erhalten mehr Produktivität der Angestellten und Zufriedenheit. Hausarbeit sollte weiterhin außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Wie sonst auch. Man kann alles regeln.
    Eigentlich gibt es mehr Vorteile als Nachteile. Zumal die Umwelt auch geschont wird, da weniger Autos auf den Straßen wären.

    • Hallo Michael, vielen Dank für deine Rückmeldung. In der Tat gibt es viele Aspekte, die für Homeoffice sprechen. Insbesondere in den letzten Wochen haben viele Unternehmen festgestellt, dass Homeoffice nicht nur besser läuft als gedacht, sondern sich daraus auch finanzielle Vorteile ergeben. Die Frage, die aber noch zu klären ist, sind die Verpflichtungen für die Arbeitgeber. Man darf nicht übersehen, dass es Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern gibt, die von Arbeitgebern einzuhalten sind – man denke nur an Arbeitszeiten, an Sicherheitsaspekte oder auch an das Bereitstellen von Arbeitsmaterialien. Es stellt sich dann die Frage, wie das alles eingehalten und überwacht werden soll, wenn der Arbeitnehmer in Homeoffice arbeitet. Ich sage nicht, dass dies unmöglich ist. Aber mir fehlen dazu einfach noch ein paar Antworten….

  • Aus meiner Sicht ist das Gesetz zum Recht auf Homeoffice oder alternierender Telearbeit aus mehreren Gesichtspunkten längst überfällig.
    1. Die Wege von und zur Arbeit zählen versicherungsrechtlich zur versicherten Tätigkeit, stehen also mit ihr im inneren Zusammenhang. Jedoch wird die Zeit, die die Arbeitnehmer auf den Wegen von und zur Tätigkeit verbringen, nicht dazu gerechnet. So kommen mitunter ca. 5 Stunden „Arbeitszeit“ pro Woche hinzu, die der Freizeit und Erholung abgehen. Von einer 45 Stundenwoche (ohne eine Überstunde zu machen) kann also ausgegangen werden.
    2. Insbesondere auf diesen Wegen besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Eile zur Arbeit, Müdigkeit auf dem Heimweg. Zudem der Stress, bei der immer weiter zunehmenden Verkehrsdichte.
    3. Anknüpfend hieran stellt sich die Frage nach dem Umweltschutz. Je weniger Fahrzeuge täglich Pendeln, desto weniger Umweltbelastungen.
    4. Die Konzentration kann besser aufrecht erhalten werden, da gerade bei einer kurzen Unterbrechung der eigentlichen Tätigkeit neue Kraft „getankt“ werden kann. In den Verwaltungen ist dies nicht möglich, da die Gefahr des Falschinterpretierens besteht oder das eigene Gefühl einem sagt: „Entspann dich besser nicht, denn es könnte Ärger geben, wenn dich jemand dabei beobachtet“. Kurze Pausen zur Regeneration entfallen somit. Wer jedoch glaubt, 9 Stunden ununterbrochen konzentriert sein können, liegt falsch. Und dies ist in unzähligen Studien belegt.
    5. Die Kinder sind bei Berufstätigen grundsätzlich entsprechend der Arbeitszeit in Betreuung. Die Ablenkung durch Kinder ist daher nicht als Verhinderungsgrund zu sehen.
    6. Das Gefühl, von zu Hause arbeiten zu können, gibt einem Arbeitnehmer auch das Gefühl, dass ein Vertrauen von Seiten des Arbeitgebers besteht. Dies stellt aus meiner Sicht auch eine große Chance für Arbeitgeber dar, den Beschäftigten dieses Vertrauen auszustellen und nicht nur umgekehrt vom Arbeitnehmer zu verlangen, dem Arbeitgeber zu vertrauen. So wird aus der Einbahnstraße eine Autobahn voller Motivation und gegenseitigem Vertrauen.