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Airbnb: Illegal Ferienwohnung in München vermieten? Läuft! Noch…

München, Bayern
Airbnb liegt vorne im Kampf gegen die Stadt München. (Foto: Pixabay / designerpoint)
geschrieben von Marinela Potor

Die Stadt München hat eine Niederlage im Rechtsstreit gegen Airbnb einstecken müssen. Die Plattform muss nicht preisgeben, wer illegal eine Ferienwohnung in München vermietet. 

Der Kampf von Airbnb gegen die Städte dieser Welt geht weiter. Aktueller Schauplatz: München. Derzeitiger Punktestand im Streit um Wohnraum: Airbnb 1, München, 0.

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Ferienwohnungen in München: Die Stadt vs. Airbnb

Es geht um illegal genutzte Ferienwohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum. In München gilt nämlich folgende Regel: Wer eine private Eigentumswohnung länger als acht Wochen im Jahr für Touristen als Unterkunft anbietet, macht sich strafbar. Das gilt in München nämlich als Zweckentfremdung.


Warum Zweckentfremdung?

Moment mal, wieso kann man eigentlich als Wohnungseigentümer seine Wohnung nicht länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung anbieten? In vielen Orten in Deutschland geht das. Voraussetzung dafür ist die Erlaubnis einer derartigen Nutzung in der Teilungserklärung. Du musst natürlich zudem die Einnahmen versteuern und gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden.

Doch in einigen Städten wie Berlin oder München ist das Geschäft mit den Feriengästen so lukrativ, dass viele Eigentümer gar keine regulären Mieter mehr akzeptieren. Schließlich lässt sich mit wechselnden Gästen in derart touristischen Orten sehr viel mehr Geld verdienen.

Das Problem dabei: Wohnraum wird dadurch knapp und teuer für die eigenen Bürger.

Viele Städte versuchen das mit verschiedenen Einschränkungen zu verhindern. Dazu gehört die Zweckentfremdung. Dabei dürfen gar keine Wohnungen mehr über einen bestimmten Zeitraum hinaus als Ferienwohnungen angeboten werden. In Berlin darfst du dies zum Beispiel nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung.

In München wiederum geht man noch einen Schritt weiter. Auch alte Häuser mit günstigen Mietwohnungen dürfen nicht mehr ohne Genehmigung durch schicke Lofts ersetzt werden. Das wird nur dann genehmigt, wenn dafür im gleichen Stadtteil oder in gleicher Wohnlage wieder Mietwohnungen entstehen, die dann wiederum einer Mietpreisbindung unterliegen.


Behörden auf der Lauer

Die Stadt schätzt, dass es derzeit etwa 1.000 solcher illegal genutzter Ferienwohnungen in München gibt. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro rechnen. Auch hat die Stadt eine Online-Plattform eingerichtet, auf der derartige Verstöße gemeldet werden können.

Tatsächlich ist es aber gar nicht so einfach für die Behörden, illegal vermietete Ferienwohnungen in München aufzutun.

„Die Ermittlungen sind so, dass unsere Kolleginnen und Kollegen sich quasi auf Wache legen müssen vor die einzelnen Wohnungen, um zu schauen, ob die Wohnungen über acht Wochen hinaus als Ferienwohnungen benutzt werden“, sagt Dorothee Schiwy, Sozialreferentin der Stadt München gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

Weitere Hilfe sollte dabei von Airbnb kommen.

Airbnb weigert sich Daten preiszugeben

Airbnb sollte nämlich die Namen und Adressen derjenigen Nutzer an die Stadt weitergeben, die eine illegale Ferienwohnung in München betreiben. Das wollte Airbnb aber nicht tun – und klagte.

In erster Instanz bekam die Stadt sogar Recht. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieses Urteil nun in zweiter Instanz aufgehoben.

Airbnb muss also keine Informationen an die Stadt München weitergeben. Das bedeutet: Wer illegal eine Ferienwohnung in München über Airbnb vermietet, kann vorerst aufatmen.

Die Stadt München prüft nun weitere Rechtsschritte. Gegebenenfalls möchte die Stadt auch eine verpflichtende Anmeldung für Anbieter von Ferienwohnungen einführen. Damit würde sich die Datenübermittlung von Airbnb erübrigen.

In New York will Airbnb Nutzerdaten weiterleiten – vielleicht

Interessanterweise gibt es in den USA in New York City seit Jahren genau den gleichen Streit zwischen der Stadt und Airbnb. Hier haben sich beide Parteien nun aber außergerichtlich geeinigt.

In einer Vereinbarung hat Airbnb nun genau einer solchen Datenweitergabe an die Stadt zugestimmt. Demnach verpflichtet sich die Plattform, Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mails der Nutzer an die Stadt weiterzugeben. Wer sich als Gastgeber weigert diese Informationen preiszugeben, wird automatisch von der Plattform entfernt.

Das könnte tatsächlich auch Regelungen in anderen Städten beeinflussen.

Allerdings: Airbnb kann sich auch relativ einfach um die Informationsweitergabe drücken. Sollte Airbnb nämlich keine Nutzerdaten weitergeben, fällt eine Quartalsstrafe von 1.500 US-Dollar an – für Airbnb natürlich eine lächerliche Summe.

Der Kampf um Wohnraum in den Städten ist also noch lange nicht beendet.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.