Maskenverweigerer in der Bahn sind zwar nicht die Mehrheit, sie sorgen aber für viele Diskussionen, Fragen und Unmut. Passagiere fühlen sich unsicher, Zugbegleiter hilflos und Politiker fordern striktere Maßnahmen. Bislang hat die DB sich geweigert. Das könnte sich nun ändern.
„Man benötigt keine Corona-Party, es reicht mit der Bahn zu fahren“, kommentiert ein Bahnfahrgast sarkastisch unter einem Blog-Eintrag der Deutschen Bahn zur Sicherheit in Zügen in der Corona-Zeit.
Konkret geht es dabei um Maskenverweigerer in der Bahn und die Frage: Was soll man mit den Passagieren tun, die sich weigern, der Maskenpflicht nachzukommen?
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Mehrheit trägt Maske, aber Ausnahmen sind das Problem
Bereits seit April 2020 gilt im öffentlichen Transport in Deutschland per Bundesverordnung aufgrund von Corona die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Das bedeutet, wer in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, egal, ob S-Bahn oder ICE, sollte sich eine Schutzmaske oder notfalls ein Tuch über Mund und Nase ziehen.
Hinweise darauf findet man an jedem Bahnhof und wer in die Züge der Deutschen Bahn einsteigt, wird auch an jeder Station darauf hingewiesen.
Zudem gibt es überall Schilder und Erklärungen.
Die große Mehrheit der Fahrgäste hält sich daran. Doch bei jeder Regel gibt es Ausnahmen und in diesem Fall, Menschen, die sich die Masken nicht aufsetzen wollen.
Damit sind nicht diejenigen gemeint, die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht können. Viele Fahrgäste erleben derzeit Szenarien in Zügen, in denen andere Passagiere die Masken entweder nicht richtig aufsetzen oder einfach aus Prinzip nicht tragen wollen.
Bei einer Busfahrt von zehn Minuten mag man das vielleicht sogar noch kommentarlos hinnehmen. Bei einer Reise von sechs Stunden in einem Fernzug sieht es natürlich anders aus.
Das Zugpersonal weist in der Regel (wenn auch offenbar nicht immer) die Maskenverweigerer in der Bahn darauf hin, dass sie einen Mund-Nase-Schutz tragen sollen. Doch bei diesem freundlichen Hinweis bleibt es meist. Weigert sich ein Fahrgast hartnäckig, können die Zugbegleiter nicht viel tun.
Warum eigentlich nicht? In Österreich oder Frankreich nutzt das Beförderungspersonal schließlich das Hausrecht, um Maskenverweigerer in Bahn und Bus entweder nicht mitzunehmen, hinauszuschmeißen oder ein Bußgeld zu verhängen.
Wieso geht das in der Deutschen Bahn nicht?
Maskenpflicht nicht Teil der Beförderungsbedingungen der Bahn
Die Deutsche Bahn hat immer wieder betont, dass man bei der Maskenpflicht auf Freiwilligkeit setze und keine Strafen einführen möchte. Gegenüber der Taz sagte ein Bahnsprecher: „Die Pflicht, eine Maske zu tragen, ist eine Vorgabe der Behörden – nur diese können sie letztendlich auch durchsetzen.“
Das heißt auch, dass die Bahn gar nicht das Recht hat, die Maskenpflicht durchzusetzen. Warum das so ist, hat die Deutsche Bahn wiederholt per Social Media erklärt. Die Maskenverordnung sei eine staatliche Verordnung und nicht Teil der Beförderungsbedingungen der Bahn.
Das bedeutet konkret, dass die Bahnmitarbeiter nicht das Recht haben, Maskenverweigerer in der Bahn hinauszuschmeißen.
Wieso geht das dann bei Schwarzfahrern? Weil dies wiederum in den Beförderungsbedingungen der Bahn verankert ist und Zugbegleiter entsprechend in dem Fall das Hausrecht nutzen können.
Aktuell ist es also so: Die Zugbegleiter können Maskenverweigerer in der Bahn darauf hinweisen, die Masken aufzusetzen, viel mehr aber auch nicht. Bei aggressiven Maskenverweigerern können die Mitarbeiter noch die Bundespolizei hinzurufen. Das ist eigentlich aber nur für Fälle gedacht, in denen es zum einem „Konflikt kommt, der eine Gefahr für den Bahnverkehr darstellt“.
Denn dann muss eigentlich theoretisch der ganze Zug anhalten, bis die Beamten vor Ort sind. Besonders praktisch ist das nicht.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat jetzt darum gefordert das Hausrecht dahingehend zu überarbeiten. In einer Pressemitteilung forderte die GDL zudem zusätzliches Sicherheitspersonal, das dieses Hausrecht kontrolliere.
Natürlich können und sollen weiterhin nicht die Bahnmitarbeiter für das Einhalten von staatlichen Gesetzen verantwortlich sein.
Doch eine Erweiterung des Hausrechts würde es den Mitarbeitern zumindest ermöglichen, einen Fahrgast am nächsten Bahnhof zum Aussteigen aufzufordern und hier würde die Bundespolizei dann übernehmen.
Nur: Auch diese setzt eigentlich nicht die Maskenpflicht durch, weil diese Vorschriften Landesgesetze sind. Die Bundespolizei kann aber Anzeige erstatten und dann würde die entsprechende Person von der zuständigen Landesbehörde geahndet werden.
Doch kann die Deutsche Bahn überhaupt ihr Hausrecht ändern?
Andere Transportunternehmen zeigen, wie es geht
Andere Verkehrsunternehmen haben vorgemacht, dass es geht. So haben beispielsweise die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Maskenpflicht in die eigene Nutzungsordnung übernommen. Wer also keine Maske trägt, muss hier ein Bußgeld von 50 Euro zahlen.
Auch in Paderborn hat man sich dazu entschlossen, die eigenen Nutzungsbedingungen dahingehend zu verändern. Im Padersprinter gilt nun eine verschärfte Regelung. Wer ohne Maske oder Tuch unterwegs ist, wird von der Beförderung ausgeschlossen und wird „an der nächsten Haltestelle des Busses verwiesen“.
Nun scheint nach lauter Kritik und erhöhtem politischen Druck auch die DB einzulenken.
Mittlerweile hatten mehrere Politiker dies gefordert. Unter anderem habe auch Verkehrsminister Andreas Scheuer die Bahn in einem Schreiben ermahnt, dass die DB strikter auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten solle, berichtet die ARD.
Daraufhin hat die DB nun nach Informationen der ARD tatsächlich zugesagt, Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen, wenn sie ohne triftigen Grund keinen Mund-Nase-Schutz tragen. Maskenverweigerer in der Bahn könnten also künftig – mit Hilfe der Bundespolizei – aus dem Zug geschmissen werden.
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