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Vorwürfe gegen Tesla: Werk in Brandenburg zerstört Umwelt und ist rechtlich fragwürdig

Tesla Model Y, Gigafactory Brandenburg
Tesla
geschrieben von Marinela Potor

Seit der Ankündigung, die Gigafactory 4 in Grünheide zu bauen, steht das geplante Tesla-Werk in Brandenburg unter Kritik. Bis zum 3. September konnten noch Beschwerden zum Bauantrag eingereicht werden. Das hat auch die ÖDP Brandenburg getan und erhebt darin schwere Vorwürfe gegen Tesla.

Derzeit tourt Tesla-Chef Elon Musk durch Deutschland, um sein geplantes Tesla-Werk in Brandenburg im Besonderen und die Elektromobilität im Allgemeinen zu bewerben. Für seine Rundreise im Privatjet hat er dafür schon öffentliche Kritik einstecken müssen.

Doch Vorwürfe kommen auch von anderer Seite, und das schon viel länger. Sie richten sich weniger gegen Elon Musk persönlich und vielmehr gegen das geplante Tesla-Werk in Brandenburg.


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Deadline für Einwendungen gegen Giga IV war am 3. September

Weil Tesla den ursprünglichen Bauantrag stark verändert hatte, entschied das Umweltamt im Juli, die Antragsunterlagen erneut öffentlich auszulegen.

Bis zum 3. September hatten daher Bürger, Organisationen oder Parteien Zeit ihre Bedenken zum Bauvorhaben vorzutragen.

Das hat auch die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) in Brandenburg getan. Die Partei hat Tesla wiederholt für den geplanten Bau der „Tesla Giga IV“ kritisiert.

Auch in den neuen Einwendungen zu den neu ausgelegten Antragsunterlagen zum Tesla-Werk in Brandenburg hagelt es wieder Kritik. Dabei wirft die ÖDP Tesla vor, rechtlich fragwürdig zu handeln und der Umwelt nachhaltig zu schaden.

Das wirft die ÖDP Tesla vor

Die ÖDP nennt das bisherige Antragsverfahren, und damit das bisherige Vorgehen von Tesla ökologisch und rechtlich fragwürdig.

Keine Alternativen geprüft

Zum einen habe Tesla den Standort Grünheide für die Gigafactory 4 ausgewählt, ohne alternative Standorte zu prüfen. Das sei eigentlich Standard. In der Umweltverträglichkeitsprüfung von Tesla werde aber explizit gesagt, dass man keine Alternativen geprüft habe.

Das stimmt. Tesla schreibt in den Unterlagen zum Abschnitt der geprüften Alternativen: „Es wurden keine Alternativen geprüft.“ Das liege daran, dass der Standort ohnehin als Autowerk (damals noch für BMW) geplant gewesen war.

Trinkwasser versalzen

Die Auswirkungen der Tesla-Fabrik auf das Grundwasser sieht nicht nur die ÖDP kritisch. Bedenken hat auch schon  der Wasserverband Strausberg-Erkner angemeldet.

Tesla plant nämlich unter anderem das Versiegeln einer Fläche, um hier Niederschlaggewässer zu sammeln und anschließend in einem „Storm Pond“ versickern zu lassen.

Unklar sei aber, so die Vorwürfe der ÖDP, wie sich das auf das Grundwasser auswirke. Die Partei vermutet, dass das eine Grundwasserabsenkung auslösen könnte. Das würde wiederum dazu führen, dass Salzwasser aufsteigt und das Trinkwasser verunreinigt.

In einer Region, die auch mit Wasserknappheit zu kämpfen hat (und mit der globalen Erwärmung um so mehr), sei das hochproblematisch, findet die ÖDP.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, weiß man aber nicht sicher. Tesla hat zwar hydrologische Untersuchungen durchführen lassen, aber nicht spezifisch dazu. Darum fördert die ÖDP ein unabhängiges hydrologisches Gutachten.

Weil auch angrenzende Naturschutzgebiete von der Grundwasserdynamik betroffen sein könnten, fordert die ÖDP zudem ein Prüfungsverfahren nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH).

Keiner weiß, wie Tesla-Werk in Brandenburg am Ende aussehen soll

Darüber hinaus habe Tesla auch ein sehr seltsames Vorgehen bei seiner Antragsstellung an den Tag gelegt, kritisiert die ÖDP. So sei bislang nicht klar, wie die Fabrik am Ende wirklich aussehen soll.

Bislang habe man für bestimmte Punkte, etwa einem Förderbrunnen auf dem Werk, lediglich Informationen zur ersten Ausbaustufe. Was ist aber mit der Endausbaustufe? Das weiß man nicht so genau. Wie soll man daher das Vorhaben wirklich beurteilen können?

Daher sagt die ÖDP: „Wir fordern die Genehmigungsbehörde auf, von der Firma Tesla belastbare Unterlagen zu verlangen, welche Gesamtwassermengen in der Endausbaustufe benötigt / gefördert werden, um dann auf dieser Grundlage fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.“

Das sei rechtlich fragwürdig.

Tatsachen schaffen

Die ÖDP stört sich generell am Ansatz von Tesla, schon zu bauen, bevor der Antrag eigentlich genehmigt und das Verfahren abgeschlossen sei. Rechtlich darf Tesla das – unter einer Voraussetzung: Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss das Unternehmen das Gelände wieder in den Zustand wie vor dem Bau versetzen.

Ob das überhaupt möglich ist, ist in dem Fall auch umstritten.

Für die ÖDP ist aber klar, dass Tesla mit dem Bau Tatsachen schaffe. Eine unvoreingenommene Prüfung sei dadurch schon schwierig. Auch sei das nicht Sinn eines Genehmigungsverfahrens.

Schließlich sollte man erst alle möglichen Schäden prüfen und analysieren und dann erst bauen und nicht andersherum. Andernfalls habe ein präventives Genehmigungsverfahren wenig Sinn.

Zwei Welten prallen aufeinander

Hier treffen auch Mentalitäten aufeinander. Insbesondere junge Unternehmen aus dem Silicon Valley agieren nach dem Prinzip: erst machen, dann gegebenenfalls bei Problemen reagieren, wenn sie entstehen.

Das macht das Ridehailing-Unternehmen Uber so, wenn es einfach in Städten auftaucht und den Service anbietet, ohne dies vorab mit Kommunen abzusprechen. Das macht auch Airbnb so, wenn es keinen umfassenden Rechtsschutz für tödliche Unfälle anbietet und sich dann in Einzelfällen mit Betroffenen außergerichtlich einigt.

Dieses Prinzip widerspricht in vielerlei Hinsicht dem deutschen Ansatz und teilweise auch der hiesigen Rechtssprechung, die in der Regel fordern: erst alle Eventualitäten prüfen, dann handeln.

So kommt es nicht von ungefähr, wenn die Kooperation zwischen Elon Musk und deutschen Politikern als eine Form der Völkerverständigung gesehen wird.

Immerhin: Tesla hat auf viele Vorwürfe zur geplanten Fabrik schon reagiert und entsprechend in seinen Plänen nachgebessert.

Wird das Tesla-Werk in Brandenburg gestoppt?

Das kann natürlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Dazu muss schließlich erst das Genehmigungsverfahren voll abgeschlossen werden. Die öffentliche Anhörung zu den neu ausgelegten Unterlagen ist am 23. September.

Politische und wirtschaftliche Interessen scheinen jedoch dagegen zu sprechen. Es ist aber möglich, dass Tesla weitere Gutachten und detailliertere Pläne wird vorlegen müssen.

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Über den Autor

Marinela Potor

Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.