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Terror im Netz: Das müssen Website-Betreiber zum neuen EU-Gesetz wissen

Marinela Potor
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marinela Potor
Die EU einigt sich auf Gesetz zum Terror im Netz. Das müssen Website-Betreiber wissen. (Foto: Pixabay.com / S. Hermann & F. Richter)
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Die EU hat sich auf ein Gesetz verständigt, mit dem Terror im Netz stärker und vor allem schneller bekämpft werden soll. Die Verordnung war vor allem wegen des Vorschlags zu Uploadfilter umstritten. Am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss. Das müssen Website-Betreiber nun wissen. 

Auf der einen Seite stand der Wunsch der EU-Staaten Terrorinhalte im Netz durch eine neue Verordnung effektiver bekämpfen zu können. Auf der anderen Seite gab es zahlreiche Bedenken zum Entwurf. Insbesondere die darin vorgesehenen Uploadfilter waren stark umstritten.

Nun hat sich die EU auf ein Gesetz geeinigt. Die Uploadfilter werden nicht verpflichtend sein und es soll Ausnahmen für kleine Plattformen geben.

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Terror im Netz: Inhalte binnen einer Stunde löschen

Grundsätzlich gelten für alle Internetplattformen, auf denen Nutzer Inhalte posten können, schärfere Regeln. Das reicht theoretisch von großen Social-Media-Seiten wie Facebook bis hin zum Blog mit Kommentarfunktion. Die EU sieht die Website-Betreiber in der Verantwortung, Inhalte mit Terror-Bezug strikter zu moderieren.

Das heißt aber nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, per Uploadfilter. Die Pflicht zu Uploadfiltern ist vom Tisch, auch wenn Plattformen diese freiwillig installieren können.

Für Website-Betreiber heißt das aber, dass sie terroristische Inhalte nicht über automatisierte Maßnahmen überwachen müssen. Vielmehr sieht das Gesetz spezifische und angemessene Maßnahmen vor. Das kann zum Beispiel heißen: Ein großes Moderationsteam, das die Inhalte manuell prüft.

Gleichzeitig haben Behörden aller EU-Länder nun das Recht, Internetplattformen dazu aufzufordern, terroristische Inhalte löschen zu lassen. Die großen Plattformen müssen dem nun innerhalb einer Stunde nachkommen. Für kleine und nicht-kommerzielle Plattformen gibt es Ausnahmen.

Auch wenn eine Internetplattform aus technischen oder betrieblichen Gründen Inhalte nicht über Nacht löschen kann, gibt es Ausnahmeregelungen.

Wer der Forderung zur Löschung nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. Die genauen Geldstrafen legen dabei die einzelnen Länder fest. Liegt aber ein systematischer oder anhaltender Verstoß vor, kann die Strafe bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Polen könnte Inhalte auf deutschen Websites löschen

Die zuständigen Behörden haben ein EU-weites Lösch-Recht. So darf zum Beispiel Polen Inhalte deutscher Website-Betreiber löschen lassen.

Das jeweilige Land kann dem aber widersprechen.

Auch gibt es Einschränkungen, was überhaupt als Inhalt gelöscht werden darf. Als Ausnahmen werden ausdrücklich journalistische und künstlerische Inhalte genauso wie kritische Meinungsäußerungen genannt. Damit soll das neue Gesetz die Meinungsfreiheit schützen.

Es gibt aber eine Hintertür. Staaten dürfen nämlich prüfen, ob etwa künstlerische Inhalte nur als Vorwand für terroristische Botschaften genutzt werden, und dann dennoch eine Löschung zu beantragen.

Auch das beanstanden Kritiker. Denn die Definition von Terrorismus bezieht sich auf die Anti-Terror-Richtlinie der EU, die Bürgerrechtlern an zahlreichen Stellen als zu „schwammig“ gilt.

Ebenfalls problematisch ist, dass die Behörden, die Löschanträge stellen, nicht unabhängig von der Regierung sein müssen.

Gleichzeitig sieht die neue Verordnung keine Möglichkeit für einen Richtervorbehalt für Sperranforderung zu.

Das könnte autoritären Regimes einen zu großen Spielraum lassen, um unter dem „Terror-Vorwand“ regierungskritische Inhalte ohne Kontrolle löschen zu lassen. Zudem scheint es generell im Löscheifer einiger Nationen bereits jetzt schon zu falschen Löschaufforderungen zu kommen.

So identifizierte das Internet Archive Blog mehr als 500 fehlerhafte Anträge gegen angebliche Terror-Inhalte. Unter den gemeldeten Inhalten fanden sich zum Beispiel auch wissenschaftliche Artikel oder Liedtexte von der Band „The Grateful Dead“.

Internetplattformen enger mit Europol arbeiten

Die Kommission veröffentlichte ebenfalls eine neue „Agenda für Terrorismusbekämpfung und Stärkung von Europol„. Neben verschärften Maßnahmen zu Einreisekontrollen und mehr Schutz für Terror-Opfer, soll auch das Europäische Polizeiamt Europol mehr Rechte bekommen.

So geht es zum Beispiel darum, dass auch Betreiber von Internetplattformen enger mit Europol zusammenarbeiten und verdächtige Inhalte melden sollen. Das bedeutet konkret: personenbezogene Daten weiterleiten.

Die EU hofft, mit all diesen Maßnahmen die Verbreitung terroristischer Hetzbotschaften im Netz – und somit terroristische Attentate – im Kern zu ersticken. Plattformen wie YouTube und Facebook sagen ihrerseits, dass sie schon jetzt derartige Inhalte binnen Minuten löschen, bevor sie überhaupt jemand sieht.

Wie effektiv die neuen Maßnahmen sein werden, bleibt daher abzuwarten.

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