Der Anbieter eines Online-Casinos muss einem ehemaligen Nutzer seinen Verlust erstatten, urteilt das Landgericht Gießen. Die Rechtsprechung könnte Online-Casinos nun eine Klagewelle bescheren.
Online-Casinos bewegen sich in Deutschland seit Jahren in einer Grauzone. Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll hier ab Juli 2021 mehr Rechtssicherheit bieten.
Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.
Bislang war Online-Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein zugelassen. Anfang 2020 haben sich die Bundesländer dann darauf geeinigt, Online-Casinos aus der Illegalität zu heben.
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Seit Mitte Oktober 2020 befinden sich die Online-Casinos in einer Duldungsgphase. Das Online-Glücksspiel ist zwar offiziell noch nicht erlaubt. Anbieter, die sich bereits jetzt an die Regeln des neuen Glücksspielstaatsvertrags halten, werden jedoch nicht mehr verfolgt.
Der springende Punkt dürfte hier nun aber das „an die Regeln halten“ sein. Denn nach einem Urteil des Landgerichts Gießen droht den Online-Casinos eine Klagewelle.
Das Online-Casino-Urteil aus Gießen im Detail
Der ehemalige Betreiber der Seite Casinoclub.com muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von 12.000 Euro erstatten. Der spielsüchtige Nutzer aus Hessen hatte das Geld beim virtuellen Roulette verspielt.
Das Landgericht Gießen hat das Angebot mit Urteil vom 25. Februar 2021 als illegal eingestuft, weil es keine deutsche Lizenz besessen hat. Dadurch sei der Vertrag zwischen dem Anbieter und seinem Nutzer nichtig.
Der Ex-Betreiber des Angebots gehört zur Gruppe Entain, die hierzulande vor allem durch die Marke Bwin bekannt ist.
Nun droht Online-Casinos eine Klagewelle
Das Angebot konnte nur eine Lizenz aus dem Spieleparadies Malta vorweisen. Daher habe „der Kläger seine Spieleinsätze bei der Beklagten ohne rechtlichen Grund getätigt“, so die Richter.
Wie die Süddeutsche Zeitung und der NDR berichten, sind bereits „mehrere Tausend ähnlich gelagerte Klagen anhängig.“ Etliche Verfahren seien bereits durch Vergleiche beigelegt worden. Es scheint also bereits festzustehen, dass auf Online-Casinos vermehrt Stress zukommt.
Betreiber kann noch in Berufung gehen
Die Entscheidung des Landgerichts Gießen ist bisher nicht rechtskräftig. Noch bis Anfang April 2021 kann Entain Berufung gegen das Urteil einlegen. Ein Sprecher der Gruppe wollte sich gegenüber SZ und NDR nicht zum „laufenden Verfahren“ äußern.
Er betonte jedoch, die derzeitigen Angebote entsprächen den „von den Bundesländern verabschiedeten Kriterien bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags.“
Das hat das Landgericht Gießen jedoch nicht interessiert. Die Duldungsregel der Länder setze das Online-Verbot nicht außer Kraft.
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