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Meinungsfreiheit, Fake News, Social Media
MONEYSOCIAL

Im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Desinformation

Fabian Peters
Aktualisiert: 08. Juli 2021
von Fabian Peters
pexels.com/ Joshua Miranda
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Fake News manipulieren, desinformieren und stellen eine große Gefahr für unsere Demokratie und Gesellschaft dar. Dennoch stehen sie oftmals unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Doch wo liegen deren Grenzen? Und was kann man gegen Fake News tun?

Verschwörungsmythen, Propaganda und Fake News gibt es vermutlich seit Anbeginn der menschlichen Kommunikation selbst. Doch spätestens seit der zunehmenden Digitalisierung sind sie in aller Munde und rücken zunehmend in den öffentlichen Diskurs. Das wird nicht zuletzt im Kontext der Covid-19-Pandemie immer deutlicher.

Den sozialen Netzwerken wird dabei eine besondere Rolle zuteil. Denn Fake News verbreiten sich via Social Media oftmals rasend schnell. Die Geschwindigkeit stellt dabei eine neue Dimension der Desinformation dar.

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Um die schier unendlichen Mengen an strafbaren Inhalten zu bewältigen, gilt bereits seit dem 1. Oktober 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es verpflichtet die Social-Media-Dienstleister dazu, Beschwerden von Nutzer:innen anzunehmen, rechtswidrige Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Das gibt den sozialen Netzwerken viel Macht. Das Resultat: ein Drahtseilakt zwischen Meinungsfreiheit, Hasskriminalität, Fake News und Zensur.

Der Unterschied zwischen Falschmeldungen und Fake News

Unterschiedliche Informationen, ein anderer Standpunkt, eine andere Meinung, ja selbst Fakten werden heutzutage leichtfertig als Fake News bezeichnet. Zwar ist es nicht immer einfach sie zu erkennen, allerdings verfolgen sie oftmals ein klares Ziel. Denn hinter Fake News stehen in der Regel persönliche, politische und kommerzielle Interessen.

Eine Unterscheidung zwischen Fake News und Falschmeldungen ist deshalb umso wichtiger. Von einer Falschmeldung ist nämlich dann die Rede, wenn eine Information nicht den Tatsachen entspricht. Ihr können menschliche Fehler oder Missverständnisse zugrunde liegen.

Im Gegensatz zu Fake News werden Falschbehauptungen jedoch oftmals umgehend richtiggestellt und korrigiert. Das gilt vor allem für einen journalistischen Kontext.

Fake News als falsche Informationen zu bezeichnen, greift deshalb zu kurz. Einer ethisch-politischen Definition nach gelten Fake News nämlich nicht als falsche, sondern primär als gefälschte Informationen – sprich als Täuschungs- und Manipulationsakt.

Sie können sogar auf Tatsachen beruhen, um diese wiederum maximal zu verzerren. Als Fake News gelten also vor allem gefälschte oder irreführende Informationen.

Fake News und Meinungsfreiheit

„Das Coronavirus gibt es gar nicht“, „Impfungen sind gefährlich“ und „der Mond ist aus Käse“. All das darf man sagen. Denn all diese Aussagen fallen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Das Gesetz und das Bundesverfassungsgericht interpretieren die Meinungsfreiheit dabei bewusst weitreichend und flexibel.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

So steht es im Grundgesetz. Und diese Grundsätze gelten auch innerhalb sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. Vor diesem Hintergrund ist es äußerst strittig, vermeintlich falsche oder richtige Informationen zu verbieten oder einzuschränken. Zumal sich dann wiederum die Frage stellt, wer entscheidet, was wahr ist und was falsch.

Dabei kann jedoch auch eine offensichtlich falsche Information zum öffentlichen Diskurs beitragen. Doch – und jetzt kommt das Aber – auch der Meinungsfreiheit sind Grenzen gesetzt. Auch wenn die Rechtsprechung oftmals kompliziert ist und vom jeweiligen Kontext abhängt. So heißt es im Gesetz weiter:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Meinungsfreiheit und Zensur

Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung, der öffentliche Aufruf zu Straftaten und die Leugnung des Holocausts sind in Deutschland verboten und stellen gleichzeitig die Grenzen der Meinungsfreiheit dar. Das gilt auch für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wer also gezielt irreführende oder gefälschte Informationen verbreitet, die die körperliche Unversehrtheit anderer gefährden, der macht sich strafbar. Wer die Meinungsfreiheit zudem zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, der verwirkt diese Grundrechte ebenfalls.

In diesem Sinne wiederum kann in Deutschland auch eine rechtskräftige Zensur stattfinden – nämlich dann wenn Hate Speech und Fake News (Grund-)Gesetze brechen, die nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind.

Eine Vorzensur, sprich eine Überprüfung vor der Veröffentlichung, ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Meinungsfreiheit

Wiederum per Gesetz sind die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu angehalten Hasskriminalität und rechtswidrige Inhalte zu überprüfen, einzuschränken und gegebenenfalls zu löschen. Einige Netzwerke wie Twitter kennzeichnen entsprechende Fake News beispielsweise als „irreführend“ oder „medizinische Fehlinformation“.

Bevor es zu einer endgültigen Sperre und Löschung eines Accounts kommt, werden die betroffenen User in der Regel jedoch mehrfach verwarnt oder vorab nur für einen gewissen Zeitraum gesperrt.

Die Rolle der Netzwerkbetreiber ist dabei grundsätzlich umstritten. Denn das NetzDG gibt ihnen viel Macht und Entscheidungsgewalt. Entscheidungen, die eigentlich der Zuständigkeit von Gerichten unterliegen.

Aufgrund der Unmengen an rechtswidrigen Inhalten können diese jedoch unmöglich Herr der Lage werden, zumal bei der Löschung einiger Inhalte Eile geboten ist. Vor allem in akuten und eindeutigen Fällen macht es also durchaus Sinn, den Plattformen eine gewisse Entscheidungsfreiheit einzuräumen. Dennoch bedarf es einer stärkeren Regulierung sowie internen und verbindlichen Maßstäben, damit es nicht zu ungerechtfertigten Einschränkungen kommt.

Selbstregulierung durch (journalistische) Sorgfaltspflicht

Eine wichtige Rolle im Kampf gegen Fake News spielt zweifellos der Qualitäts-Journalismus – unter Einhaltung des Pressekodex. Zahlreiche Medienverbände und Journalist:innen haben sich verpflichtet, die 16 Richtlinien für den Journalismus in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen.

Der Pressekodex hebt vor allem die Sorgfaltspflicht bei der Recherche und die Achtung der Menschenwürde sowie Persönlichkeitsrechte hervor. Zudem sollten Gewaltdarstellungen und die Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen und Minderheiten vermieden werden.

Der Aspekt der Sorgfalt wird im Pressekodex besonders stark hervorgehoben. Unbestätigte Gerüchte müssen demnach als solche gekennzeichnet und Informationen in Schrift und Bild stets auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.

Der Inhalt darf weder entstellt noch verfälscht werden. Fehler erfordern eine unverzügliche Richtigstellung.

Im Verbund gegen Fake News und Desinformation

Kritiker:innen bemängeln allerdings, dass eine Einhaltung des Pressekodex nicht verbindlich sei. Zwar erfüllen zahlreiche Verlage und Journalist:innen ihre Selbstverpflichtung.

Jedoch gelten die Regelungen nicht für privat betriebene Webseiten, Blogs oder im Social Web. Einige wenige Journalist:innen halten sich zudem nicht an den Pressekodex und befeuern die Desinformation.

Vor allem im Kontext der Pandemie und Digitalisierung haben einige Medien deshalb sogenannte Faktenchecks und Recherche-Redaktionen gegründet. Sie fühlen vor allem abtrünnigen Journalist:innen und Fake-News-Verbreitern auf den Zahn und überprüfen den Wahrheitsgehalt entsprechender Inhalte.

Die Webseite von Hassmelden bietet darüber hinaus die Möglichkeit Hate Speech und rechtswidrige Inhalte unkompliziert zu melden und anzeigen zu lassen.

Fazit

Die Meinungsfreiheit genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Auch Hass, Lügen und irreführende Informationen haben grundsätzlich eine Art der Berechtigung. Per Gesetz müssen wir daher äußerst grenzwertige Äußerungen aushalten. Als Gesellschaft müssen wir dies jedoch noch lange nicht.

Denn niemand muss Hass, Hetze und Lügen akzeptieren und tolerieren – auch dann nicht, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir können aufklären, diskutieren und uns über sie lustig machen.

Wir können sie als das bezeichnen, was sie sind: manipulative Hetzer, Demagogen, Verschwörungstheoretiker und Fake-News-Verbreiter. Denn auch das fällt unter das Recht der freien Meinungsäußerung.

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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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