Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
EU-Urheberrechtsreform, EUGH, Social Media
MONEYSOCIAL

Neues Urteil: Droht den Uploadfiltern in der EU das Aus?

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
Pixabay.com/ Sang Hyun Cho
Teilen

Die Diskussion zum Thema Uploadfilter geht in die nächste Runde. Bereits vor zwei Jahren hat Polen eine Nichtigkeitsklage gegen den umstrittenen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform eingereicht. Nun steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bevor.

Im Mai 2019 hat Polen eine Nichtigkeitsklage gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform eingereicht. Kritiker:innen sehen durch Uploadfilter das Recht auf ein freies Internet und die freie Meinungsäußerung in Gefahr.

Ein Rechtsgutachten hingegen hält die Filterpflicht für soziale Netzwerke für rechtskonform. Dennoch könnte das Urteil anders ausfallen, als von zahlreichen Unternehmen erhofft.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Uploadfilter: Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform

Die EU-Urheberrechtsreform ist seit jeher umstritten. Dennoch wurde sie am 15. April 2019 vom Ministerrat der Europäischen Union verabschiedet und gilt seither als verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten. Der Streitpunkt: Artikel 17 der Richtlinie 2019/790.

Kritiker:innen bemängeln, dass der umstrittene Artikel Internet-Plattformen dazu dränge, Inhalte bereits vor ihrem Upload unter Anwendung präventiver Kontrollmechanismen zu überprüfen. Ein solches Vorgehen würde jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit unterwandern.

Zwar gibt es mit der Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen durchaus auch gute Gründe für die Reform, jedoch sei sie in diesem Zusammenhang nicht verhältnismäßig. Aus diesem Grund hat Polen auch Klage eingereicht.

Gefahr durch Overblocking?

Die Kritiker:innen weisen zudem darauf hin, dass das Entfernen von Inhalten mittels automatisierten Filtern zu Fehlentscheidungen führen könne – dem sogenannten Overblocking.

Um Haftungsansprüche auszuschließen, würden soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Tik Tok dazu neigen, systematisch alle Inhalte zu blockieren, bei denen potentielle Urheberrechtsverletzungen vorliegen könnten.

Das wiederum führe aber auch dazu, dass Inhalte gelöscht werden, die zulässige Ausnahmen im Sinne des Urheberrechts darstellen.

Die Filter seien laut Expert:innen nicht in der Lage, den jeweiligen Kontext zu erkennen. Die Mechanismen würden außerdem die Grundlage einer Zensurinfrastruktur bilden, die zumindest rein theoretisch vermeintlich willkürliche Eingriffe in die freie Meinungsäußerung im Netz erlaube.

EU-Generalanwalt empfiehlt die Klage abzuweisen

Am 15. Juli 2021 ließ EU-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe nun verlauten, dass er Uploadfilter und Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform für rechtskräftig hält.

Er rät dem EuGH, die Nichtigkeitsklage Polens abzuweisen. Uploadfilter stellen laut Saugmandsgaard Øe zwar einen Eingriff in die freie Meinungsäußerung dar, sie seien jedoch trotzdem mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar.

Laut EU-Recht dürfe es zwar keine grundsätzliche Überwachungspflicht für Drittanbieter geben. Allerdings sei es zulässig, „bestimmten Online-Vermittlern bestimmte Maßnahmen zur Überwachung ganz bestimmter unzulässiger Informationen vorzuschreiben“. So steht es in einer Pressemitteilung des EuGH.

Uploadfilter in Deutschland bereits rechtlich implementiert

Das Gutachten von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist jedoch weder rechtskräftig noch bindend. Der EuGH orientiert sich allerdings oftmals an solchen Empfehlungen. Ein endgültiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll in den kommenden Monaten folgen.

Die deutsche Regierung hingegen hat die EU-Urheberrechtsreform erst vor wenigen Wochen in nationales Recht importiert. Entgegen etwaiger Versprechen beinhaltet das Gesetz auch Richtlinien zum Thema Uploadfilter. Es soll im August 2021 in Kraft treten.

Auch interessant:

  • Uploadfilter kommen: Was bedeutet das neue Urheberrecht für Nutzer und Urheber? 
  • Digitaler Euro: Kannst du bald Brötchen digital bezahlen?
  • Was bedeutet das Klimaschutzpaket für Verbraucher und Unternehmen?
  • Massenüberwachung: EU will zum Schutz von Kindern private Chat-Nachrichten durchleuchten
BASIC thinking WhatsApp Kanal
STELLENANZEIGEN
Webentwickler (m/w/d) mit Schwerpunkt TYPO3
MICRO-EPSILON-MESSTECHNIK GmbH & Co. K.G. in Ortenburg
Digital Marketing Analytics Specialist*in (w/...
TÜV Rheinland Group in Köln
Assistant im Center Management (m/w/d)
ECE in Hamburg
Social Media Advertising Manager (m/w/d)
Bauerfeind AG in Zeulenroda-Triebes
Online Marketer / Online Marketing Specialist...
Laudermarke Europe B.V. in Ter Apel
Social Media Manager (m/w/d)
ISOTEC GmbH in Bergisch Gladbach
Senior Data Engineer (w/m/d)
Deutsche Welle in Bonn
Digital Marketing Coordinator (m/w/d)
Easyfairs Deutschland GmbH in München, Remote
THEMEN:Europäische Union (EU)PolitikRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
WA Kanal AirPods Square
EMPFEHLUNG
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Wechselpilot
Wie Wechselpilot dafür sorgt, dass du jährlich mehrere hundert Euro bei deinem Energietarif sparst
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

KI Rechtsperson, Jura, Gesetz, Recht, Deutschland, Rechtssystem, Künstliche Intelligenz
TECH

Sollten wir KI als Rechtsperson behandeln?

bidirektionales Laden E-Auto Elektroauto Netzentgelte Steuer
BREAK/THE NEWSMONEY

Bidirektionales Laden: Wird E-Autofahren bald kostenlos?

Länder mit der höchstens Lebenserwartung ältesten Menschen
MONEY

Die Länder mit der höchsten Lebenserwartung

Gemeinschaftskonto-2
AnzeigeMONEY

Gemeinsame Finanzen im Griff: Warum ein Gemeinschaftskonto die beste Lösung für Paare und Haushalte ist

Haftpflicht SUV niedrige Typklasse
MONEY

Haftpflicht: Die SUV mit der niedrigsten Typklasse

gefährlichsten Straßen in Deutschland
MONEY

Die gefährlichsten Straßen in Deutschland

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Die besten Tech-Deals: Folge unserem WhatsApp-Kanal & gewinne AirPods Pro 3

BASIC thinking TECH-DEALS WhatsApp QR-Code

AGB gelten: bscthnkng.de/agbwa

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?