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3 Regeln, die Greenwashing bei der Geldanlage verhindern sollen

Christian Erxleben
Pixabay.com / mohamed_hassan

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geht gegen Greenwashing bei der Geldanlage vor. Wer nachhaltig investieren will, soll den Aussagen von Banken und Co. auch vertrauen können. Diese drei Regeln sollen die Nachhaltigkeit sicherstellen.

Bafin stellt Regeln für nachhaltige Geldanlagen vor

Nachhaltigkeit ist ein großer Trend – auch in der Finanzbranche. Das zeigt sich auch darin, dass immer mehr Banken und Finanzinstitute (vermeintlich) nachhaltige und grüne Fonds, ETFs und Geldanlagen ins Leben rufen.

Das Problem dabei: Ein nicht zu verachtender Teil dieser Anlage-Möglichkeiten ist überhaupt nicht nachhaltig. Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nun eine Richtlinie vorgestellt, die Vorgaben für nachhaltige Investments schafft.

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Was bedeutet ESG?

„Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, fordert Bafin-Manager Thorsten Pötzsch. Er ist bei der Bundesanstalt für den Bereich Wertpapieraufsicht und Asset Management verantwortlich.

Die Abkürzung ESG steht für „Environmental Social Governance“ (zu Deutsch: Umwelt, Soziales, Unternehmensführung). Sie soll all jene Unternehmen hervorheben, die unternehmerische Sozialverantwortung gegenüber Mitarbeiter:innen und der Gesellschaft übernehmen.

Dazu gehört selbstverständlich auch das Engagement für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Wirtschaft. ESG integriert folglich soziale und ökologische Belange in die Unternehmensstrategie.

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Nachhaltig investieren: So will die Bafin Greenwashing bei der Geldanlage verhindern

Ganz grundsätzlich müssen alle finanziellen Instrumente die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ebenso betont die Bafin, dass Fonds und ETFs weder im Namen noch in der Vermarktung irreführend ein Bild von Nachhaltigkeit erzeugen dürfen. In Zukunft gibt es dafür drei Voraussetzungen.

  1. Mindest-Investitionsquote: 75 Prozent alle Vermögensgegenstände einer Geldanlage müssen dazu beitragen, das soziale und ökologische Ziele erreicht werden. Dabei dürfen maximal zehn Prozent auf die Energiegewinnung aus oder den Einsatz von fossilen Brennstoffen entfallen.
  2. Best-in-Class-Ansatz: Die zweite Option ist eine Geldanlage, die „Vermögensgegenstände auswählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind.“
  3. Nachhaltige Indizes: Die dritte Möglichkeit besteht darin, ein nachhaltiges Investment-Vermögen anzubieten. Dafür können Banken beispielsweise nachhaltige Indizes oder ETFs nachbilden.

Insbesondere die Mindest-Investitionsquote und die Maximal-Quote für fossile Brennstoffe erscheinen greifbar und für Verbraucher:innen nachvollziehbar.

Regierung muss Vorgaben für nachhaltige Investments schaffen

Grundsätzlich kommt der Richtlinien-Entwurf der Bafin in der Branche gut an. Allerdings fordert beispielsweise Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbz), dass die Regierung einen klaren rechtlichen Rahmen schafft:

Anlagen sollten nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen.

Konkret führt er an, dass die Anleger:innen bei einem ETF oder Fonds wissen, wie die enthaltenen Unternehmen die Treibhausgas-Emissionen reduzieren oder die Sozialstandards verbessern.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.