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Ist Streaming im Ausland erlaubt?

André Gabriel
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von André Gabriel
Unsplash.com / Markus Spiske
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Ist Streaming im Ausland erlaubt? Eine Grenzüberschreitung hat hier natürlich keinen wörtlich länderspezifischen Bezug, sondern einen rechtlichen Hintergrund. Demnach ermittelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen des Urheberrechtsschutzes.

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat dem EuGH einen Fall vorgelegt und bittet um eine Vorabentscheidung. Es geht um urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Streaming und Geoblocking.

Streaming im Ausland: Das ist der Fall

Angeklagt ist die Betreiberin einer Streaming-Plattform, die sich an Menschen aus dem früheren Jugoslawien richtet, die jetzt in der EU und in den USA leben. Die Klägerin ist Inhaberin eines serbischen Medienunternehmens, mit dem sie auch vier für den Fall relevante TV-Shows produziert.

Für die Inhalte des Streaming-Dienstes ging die Beklagte Lizenzverträge mit Fernsehsendern ein. Ihrer damit zusammenhängenden Verpflichtung zum Blockieren von Inhalten in bestimmten Gebieten sei sie nicht nachgekommen, so der Vorwurf.

Konkret wisse die Klägerin von Kund:innen, die die Streaming-Inhalte in dafür nicht lizenzierten Regionen empfangen haben, heißt es. Ob es sich beim Fall zum Streaming im Ausland um eine illegale Umgehung von Geoblocking handelt, muss der EuGH entscheiden.

Geoblocking in der EU

Für die EU besteht ein Beschluss, der Geoblocking außer Kraft setzt. So können Menschen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten seit dem 1. April 2018 auf Streaming-Inhalte aus dem EU-Ausland zugreifen – insbesondere bei vorübergehenden Aufenthalten.

Ein Beispiel: Wer in Deutschland gemeldet ist und Urlaub in einem EU-Staat wie beispielsweise Griechenland macht, kann über seinen heimischen Netflix-Account das reguläre Programm abrufen.

Außerhalb der EU findet das Streaming im Ausland seine Grenzen, weil der Beschluss keine allgemeine Ländersperre darstellt. Stattdessen greift dann das gängige Urheberrecht. In dem Fall kann ein VPN-Dienstleister die Lösung sein.

Außerdem gilt die sogenannte Portabilitätsverordnung nur für bezahlte Abonnements – kostenfreie Angebote sind von der Regelung ausgenommen. Das schließt zum Beispiel frei verfügbare Livestreams öffentlich-rechtlicher und privater Sender ein, die der Verordnung wiederum freiwillig zustimmen können.

Wie regelt das Urheberrecht Streaming im Ausland?

Das grundlegende Urheberrecht ist simpel: Streaming-Anbieter wie Amazon Prime Video, Netflix, Disney Plus und Co. müssen sich die Nutzungsbefugnisse von Rechte-Inhaber:innen sichern, um ihren Usern deren Inhalte zu präsentieren.

Die Erlaubnis ist nicht vollumfänglich, sondern jeweils länderspezifisch. Das soll Streaming im Ausland verhindern, weil die vertraglichen Grenzen damit überschritten wären.

Der 2018er-Beschluss zum Geoblocking hebelt das Urheberrecht nicht einfach aus, sondern umgeht es: Für vorübergehende Aufenthalte wie Urlaube im EU-Ausland gilt die Streaming-Nutzung vom Wohnsitz.

Wann endet ein vorübergehender Aufenthalt? Das definiert der Beschluss nicht in Gänze, sodass sich fürs Streaming im Ausland automatisch Grauzonen ergeben. Trotz des Interpretationsspielraums ist die wichtigste Vorgabe allerdings klar geregelt: Die Geoblocking-Aufhebung gilt nur für die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten.

Es besteht rechtlicher Nachholbedarf

Bis zur Entscheidung des EuGH werden einige Monate ins Land ziehen. Auch wenn es sich hierbei nicht um einen global stark prägenden Fall handelt, zeigt er die potenziellen Lücken im System auf.

Der Fall verdeutlicht einmal mehr die Auswirkungen der Streaming-Entwicklungen. Durch die Corona-Pandemie sind die Zugriffszahlen zum Teil explodiert. Neue Player betreten den Markt. Der Wettbewerb blüht auf. Allianzen entstehen.

Es ist nicht leicht, in dieser rasant gewachsenen neuen Situation den Überblick zu behalten. Schlupflöcher wird es immer geben – insbesondere bei digitalen Lösungen. Die Frage ist nur, wie klar die Rechtslage ist. Der Nachholbedarf scheint groß.

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André Gabriel schreibt seit Januar 2021 für BASIC thinking. Als freier Autor und Lektor arbeitet er mit verschiedenen Magazinen, Unternehmen und Privatpersonen zusammen. So entstehen journalistische Artikel, Ratgeber, Rezensionen und andere Texte – spezialisiert auf Entertainment, Digitalisierung, Freizeit und Ernährung. Nach dem Germanistikstudium begann er als Onlineredakteur und entwickelte sich vor der Selbständigkeit zum Head of Content.
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