Wirtschaft

5 wichtige Hinweise für (schnell) wachsende Start-ups

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Pixabay.com / Sponchia
geschrieben von Carsten Lexa

Die Geschwindigkeit auf der Start-up Autobahn ist hoch. Insbesondere (schnell) wachsende Start-ups müssen aufpassen, dass sie nicht durch rechtliche Fehler ins Straucheln geraten und den Vorsprung verspielen. Diese fünf Hinweise sollten alle Gründer:innen dringend beachten.

5 rechtliche Hürden auf der Start-up Autobahn

Das Unternehmen ist gegründet, es kommen die ersten Aufträge und Mitarbeiter und ein Investor interessiert sich für einen Einstieg.

Mit anderen Worten: Das Start-up wächst. Nun ändern sich auch die rechtlichen Anforderungen an dein Unternehmen. Nachfolgend möchte ich dir fünf Bereiche zeigen, die nun für dich wichtig werden.


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1. Mitarbeiter

Wächst das Unternehmen, rücken Mitarbeiter:innen in den Fokus. Zum einen weil neue Mitarbeiter:innen ins Unternehmen kommen. Zum anderen weil die schon vorhandenen unter Umständen neue Aufgaben bekommen.

Unternehmer sollten verstärkt darauf achten, dass die Arbeitsverträge sorgfältig erstellt sind. Das gilt natürlich insbesondere für die neu einzustellenden Mitarbeiter. Aber auch bei den schon vorhandenen Mitarbeitern sollten die Verantwortlichen überprüfen, ob die Arbeitsverträge in Ordnung sind.

Arbeitsverträge abschließen und überprüfen

Ich muss sogar immer wieder feststellen, dass es bei jungen Unternehmen manchmal an Arbeitsverträgen gänzlich fehlt. Das Wachstum kam schnell und es bestand zwar die Absicht, die vorhandenen Arbeitsverhältnisse, die nur per Handschlag besiegelt worden sind, irgendwann einmal mit einem Arbeitsvertrag zu formalisieren.

Die Zeit dafür war aber immer nicht vorhanden. Spätestens mit ordentlich Geschwindigkeit auf der Start-up Autobahn braucht es in diesem Bereich saubere Arbeit. Insbesondere benötigen dabei die Vergütungsregelungen und die Aufgabenbereiche eine sorgfältige Überprüfung.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Versprechungen hinsichtlich späterer Beteiligungen am Unternehmen rechtlich wirksam formuliert sind. Schließlich gibt es derartige Regelungen bei vielen Start-ups.

2. Interne Prozesse

Wenn das Unternehmen wächst, erfordert dies neue Unternehmensprozesse. Leider ignorieren viele Start-ups dieses Thema zu Beginn. Schließlich ist die Einführung von Prozessen für viele Gründer ein langweiliges Thema. Der Nutzen erschließt sich auch nicht auf den ersten Blick.

Allerdings sollten Gründer:innen bedenken, dass durch das Wachstum die Kommunikation nicht mehr so einfach möglich ist wie zur Anfangszeit. Es gibt mehr Angestellte. Die Aufgabenverteilung und die Reporting-Wege gestalten sich komplizierter. Die Nachkontrolle ist dadurch komplexer.

Je früher es hier klare und nachvollziehbare Regelungen gibt, umso besser lässt sich weiteres Wachstum verkraften. Diese Regelungen sollten für alle Mitarbeiter:innen transparent einsehbar sein.

An dieser Stelle kann ich auch noch sagen: Es muss nicht gleich von Anfang an jede Situation im Detail geregelt sein. Vielmehr sollten Gründer die wichtigen Bereiche identifizieren. Dafür wiederum braucht es dann nach und nach Regelungen, die flexibel anpassbar sind.

3. Kunden und Lieferanten

Ist ein Unternehmen gegründet, sind die Beziehungen zu Kund:innen und Lieferanten oftmals noch etwas hemdsärmelig. Das heißt: Sie erfolgen per Handschlag, mündlich oder anhand von schneller E-Mail-Kommunikation.

Wenn das Unternehmen wächst, sollten Gründer:innen diese Beziehungen professionalisieren. Hilfreich sind dazu die Nutzung von Einkaufs- und Lieferbedingungen und die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Schulungen für Mitarbeiter

Auch die verstärkte Verwendung von vertraglichen Mustern ergibt nun immer mehr Sinn. Dabei sollten Gründer:innen jedoch bedenken, dass die Mitarbeiter:innen in deren Verwendung eine Schulung benötigen.

Mitarbeiter:innen sind oftmals keine Juristen. Sie gehen also an die Verwendung von Vertragsmustern oftmals ganz unbedarft heran. Sie prüfen nicht die Sinnhaftigkeit der Verwendung in jedem Einzelfall.

So kann es dann ohne entsprechende Schulung vorkommen, dass Mitarbeiter:innen ein bestimmtes Muster verwenden, weil die Überschrift des Musters diese Verwendung nahelegt, tatsächlich aber die Regelungen des Musters überhaupt nicht auf diesen speziellen Fall Anwendung finden.

4. Management

Insbesondere wenn es mehrere Gründer gibt, ist es nicht unüblich, wenn diese alle zu Anfang in der Geschäftsführung tätig sind und sich dort jeder mehr oder weniger um alles kümmert. Mit der Zeit und der Geschwindigkeit auf der Start-up Autobahn jedoch zeigen sich dann Interessens- und Kompetenzschwerpunkte.

Aufgrund zeitlicher Beschränkungen bilden sich Bereiche heraus, in denen die einzelnen Gründer mit Blick auf die Geschäftsführung tätig sind. Manchmal zeigt sich aber auch, dass einzelne Gründer:innen mit den Aufgaben, die die Geschäftsführung mit sich bringt, überfordert sind.

Gründer sind nicht automatisch (gute) Geschäftsführer

Wenn ein junges Unternehmen wächst, muss sich die Geschäftsführung professionalisieren. Das gilt einerseits für die Aufgabenverteilung. Einzelne Aufgaben oder Bereiche sollten demjenigen Geschäftsführer zugewiesen werden, der für diese entsprechende Kompetenzen mitbringt.

Andererseits jedoch sollten Gründer:innen überprüfen, ob die Mitglieder der Geschäftsführung überhaupt in der Lage sind, die Geschäftsführungsaufgaben zu leisten.

Ich erlebe sogar immer wieder, dass Gründer:innen sich in der Rolle eines Geschäftsführers überhaupt nicht mehr wohlfühlen. Sie denken aber, dass sie ja als Gründer auch Geschäftsführer sein müssen.

Geschäftsführerfrage frühzeitig klären

Tatsächlich kommt es bei einem wachsenden Unternehmen immer stärker auf Kompetenz an. Die Aufgaben verändern sich stark im Vergleich zu einem Unternehmen, das unter Freunden gegründet wird.

Je eher das Thema Geschäftsführung ehrlich unter den Gründer:innen zur Sprache kommt, desto besser. Und das gilt natürlich besonders für den Fall, dass immer mehr Management-Aufgaben anfallen, die aktuellen Gründergeschäftsführer an diesen aber kein Interesse haben.

5. Investoren

Wächst das Unternehmen, stellt sich für Gründer:innen irgendwann die Frage, ob sich Investoren beteiligen sollen. Dies wird insbesondere dann wichtig, wenn es gute Ideen gibt, wie das Geld der potentiellen Investoren sinnvoll für die Schaffung von Mehrwerten eingesetzt werden kann.

Die Aufnahme eines Investors jedoch bringt ganz neue Herausforderungen mit sich. So ändern sich beispielsweise die Dynamiken unter den Gesellschaftern. Es gibt Pflichten gegenüber dem Investor, die das Unternehmen erfüllen muss.

Unter Umständen gibt es neue Aufgaben und Geschäftsbereiche, die zu bearbeiten sind. Darüber hinaus bringt der Einstieg eines Investors häufig rechtliche Fragestellungen mit sich, die Gründer:innen nicht problemlos beantworten können.

Jedes Investment hat auf der Start-up Autobahn seinen Preis

Wichtig ist an dieser Stelle insbesondere, nicht überhastet zu agieren, sondern sich kompetente Hilfe zu suchen. Richtet sich der Blick der Gründer:innen auf das mit dem Investment einhergehende Geld, werden häufig die weiteren Konsequenzen, die mit dem Einstieg eines Investors einhergehen, übersehen.

Das Geld des Investors kommt mit einem Preis. Gründer:innen sollten darauf achten, dass dieser sie nicht überfordert und vor Herausforderungen stellt, die ihnen den Spaß am Unternehmen nehmen.

Fazit

Ein wachsendes Unternehmen ist eine absolut faszinierende Situation und oftmals genau das, was sich Gründer:innen für ihr Start-up vorgestellt haben. Damit die Wachstumsphase erfolgreich gemeistert wird, sollten die Weichen frühzeitig so gestellt werden, dass das Unternehmen für das Wachstum gut aufgestellt ist.

Ich empfehle dazu immer, Schritt für Schritt vorzugehen. Man sollte nicht nur auf neue Situationen reagieren, sondern den Blick gleich auf die mögliche Zukunft richten und sich überlegen, was für diese Zukunft vorzubereiten ist.

Dies wird zwar nicht alle Überraschungen verhindern. Aber diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass der Umgang mit all dem, was in der Zukunft kommt, leichter und entspannter wird.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschaftsrechtlicher Art, z.B. bei Gründungen, Strukturierungen oder Vertragsgestaltungen aber auch zu rechtlich-strategischen Fragen. Darüber hinaus war er Weltpräsident der G20 Young Entrepreneurs Alliance (G20 YEA), Mitglied der B20 Taskforces und Rechtsbeistand der Wirtschaftsjunioren Deutschland. Bei BASIC thinking schreibt er über unternehmensrechtliche Fragen.