Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Bundesarbeitsgericht, Urteil, Kurzarbeit, Urlaub
MONEY

Bei Kurzarbeit verringert sich der Urlaubsanspruch

Marcel
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Marcel
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Teilen

Viele Unternehmen haben ihre Angestellten pandemiebedingt in Kurzarbeit geschickt. Aber was bedeutet das für den Urlaubsanspruch der Betroffenen? Darüber entschied nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Eine anteilige Kürzung der Urlaubstage durch den Arbeitgeber sei demnach rechtens. 

Angestellte, die sich in vollständiger Kurzarbeit befinden, der sogenannten Kurzarbeit Null, müssen künftig mit einer Kürzung ihrer Urlaubstage rechnen. Das entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am 1. Dezember 2021 in Erfurt. Für viele Angestellte stellt das Urteil derweil eine wegweisende Entscheidung dar.

Denn es schließt laut den Juristen eine Lücke bei der Urlaubsregelung in Kurzarbeit. Zum Zenit der Pandemie im vergangenen Jahr befanden sich laut Bundesagentur für Arbeit insgesamt rund sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Entscheidung beruht auf der Klage einer Verkäuferin

Das Urteil basiert auf der Klage einer Frau aus Essen, die drei Tage pro Woche als Verkaufshilfe arbeitete. Im vergangenen Jahr hat ihr Arbeitgeber sie aufgrund des Lockdowns für mehrere Monate in Kurzarbeit Null geschickt. Ihr Betrieb kürzte daraufhin auch ihren Urlaubsanspruch um einige Tage.

Die Frau hatte zuvor schon zwei Verfahren hinter sich. Im Oktober 2020 wies das Arbeitsgericht Essen die Klage gegen ihren Arbeitnehmer jedoch zurück. Nach einer Berufung bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Entscheidung des Arbeitsgerichts.

Nun hat auch die höchste Instanz die beiden vorherigen Urteile bekräftigt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Klägerin zuvor unterstützt. Der Dachverband der Einzelgewerkschaften hatte selbst gegen Urlaubskürzungen bei der Arbeitspflichtbefreiung gekämpft.

Fehlende Arbeitspflicht bei Kurzarbeit als Begründung

Das Arbeitsgericht Essen begründete sein Urteil im Oktober damit, dass die Frau für den Zeitraum April bis Juli 2021 in vollständiger Kurzarbeit war. Daher hat sie in diesem Zeitraum keine Arbeitsleistung erbracht. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz ergab sich demnach kein Urlaubsanspruch.

Die Verkäuferin war dabei in einer 3-Tage-Woche tätig. Ihr jährlicher Urlaubsanspruch belief sich auf 14 Tage. Das vereinbarte sie zuvor mit ihrem Betrieb. Sie behauptete allerdings, der Anspruch bestünde auch unabhängig von der Arbeitsleistung.

Das Gericht stimmte hier zwar zu. Allerdings sei eine Arbeitspflicht Voraussetzung für den Urlaubsanspruch. Zudem stimme das Urteil des Arbeitsgerichts mit dem EU-Recht überein.

Folgen für Millionen Angestellte in Kurzarbeit

Das neue Urteil könnte für Millionen Arbeitnehmer:innen immense Folgen haben. Denn aktuell grassiert die vierte Welle der Pandemie. Bei einem möglichen neuen Lockdown würden viele Betriebe ihre Angestellten vermutlich erneut in Kurzarbeit schicken müssen.

Vom Urteil betroffen sind dabei aber nur Angestellte, die vollständig von der Arbeitspflicht befreit sind (Kurzarbeit Null).

Zeitlich ist das Urteil dabei passend. Denn erst vor Kurzem hat das Bundesarbeitsministerium den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert. Ob die Entscheidung des Gerichts jedoch immer umgesetzt wird, ist fraglich.

Denn nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt sich, dass nur jedes neunte Unternehmen den Urlaubsanspruch von kurzarbeitenden Mitarbeiter:innen anpasste. Das Urteil könnte jedoch für die Betriebe ein Anstoß dafür sein, dieses in die Praxis umzusetzen.

Auch interessant: 

  • Lohnfortzahlung im Lockdown? Arbeitgeber muss nicht zahlen
  • Urteil: Krankschreibung reicht als Beweismittel nicht (immer)
  • Das gilt für ungeimpfte Arbeitnehmer ab dem 1. November 2021
  • Wie effizient wird in Deutschland wirklich gearbeitet?

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Social Media Content Creator (m/w/d)
Müller Holding GmbH & Co. KG in Ulm-Jungingen
Online-Marketing-Manager (m/w/d)
VOCO GmbH in Cuxhaven
Online Marketing Specialist (m/w/d)
ALDI Nord in Essen, D-PLZ 45
Social Media Redakteur*in (m/w/d)
Bundespsychotherapeutenkammer(BPtK) in Berlin
Trainee Digital Marketing / Programmatic Adve...
Publicis Media GmbH in Düsseldorf
THEMEN:ArbeitCorona
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMarcel
Marcel hat von Oktober 2021 bis Januar 2022 als freier Autor für BASIC thinking geschrieben.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

besten Girokonten Deutschland 2025
MONEY

Die besten Girokonten in Deutschland

SUV Vollkasko Typklasse Probleme TÜV, Mängelquote, Auto, Automobil, Mobilität, Hauptuntersuchung, Kraftfahrtbundesamt
MONEYTECH

Teilkasko: Die SUV mit der niedrigsten Typklasse

MONEY

In diesen Ländern wird am wenigsten gearbeitet

Reparieren statt Wegwerfen
AnzeigeMONEY

Schluss mit hohen Reparaturkosten: Mit einer Geräteversicherung Geldbeutel und Umwelt schonen

öffentlicher Nahverkehr Bahn Straßenbahn ÖPNV
GREENMONEY

Die deutschen Städte mit dem besten Nahverkehr

VW T-Roc Auto Wagen SUV Straße
MONEY

Die besten Neuwagen in Deutschland – laut TÜV

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Samsung Galaxy S25 Ultra
+ Tab S10 für 7€ Anzahlung

Samsung Galaxy S25 Ultra

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?