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Roaming, Roaming-Gebühren, Mobilfunk, EU,
TECH

Bis 2032 ausgesetzt: Das ändert sich jetzt bei den Roaming-Gebühren

Fabian Peters
Aktualisiert: 25. März 2023
von Fabian Peters
unsplash.com/ Luis Villasmil
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SMS, Telefonie und das Surfen im Internet galten im Ausland lange Zeit als Kostenfalle. Die EU hat die sogenannten Roaming-Gebühren deshalb vor rund fünf Jahren abgeschafft. Nun wurde die Regelung um weitere zehn Jahre verlängert und sogar erweitert – bis mindestens 2032. Die Hintergründe. 

EU-Urteil: Keine Roaming-Gebühren bis mindestens 2032

Wer vor dem 15. Juni 2017 viel im Ausland unterwegs war und das Handy zum Surfen und Telefonieren benutzt hat, den hat die anschließende Mobilfunk-Rechnung schnell schon einmal umgehauen. Denn viele Anbieter:innen haben beim Roaming horrende Gebühren veranschlagt.

Doch die Europäische Union (EU) hat die sogenannten Roaming-Gebühren Mitte 2017 ausgesetzt. In allen 27 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und Lichtenstein fallen seither die gleichen Kosten wie im Inland an. Bei Verbraucher:innen ist diese Regelung sehr beliebt.

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Doch sie wäre Mitte 2022 eigentlich ausgelaufen. Abgeordnete der EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sie deshalb um weitere zehn Jahre verlängert – bis Mitte 2032. SMS, Telefonie und Datennutzung kosten künftig also weiterhin genau so viel wie im Inland. Die Entscheidung hält außerdem einige Änderungen bereit.

EU-Roaming: Das ändert sich jetzt für dich

Laut dem Europäischen Parlament sei die sogenannte „Roam-like-at home“-Regelung „ein voller Erfolg“. Damit Verbraucher:innen auch weiterhin profitieren, haben sich die Abgeordneten am frühen Donnerstagmorgen (9. Dezember 2021) für einer Verlängerung ausgesprochen.

Die neue Verordnung sieht dabei nicht nur vor, dass die bisher geltenden Vorschriften um zehn Jahre verlängert, sondern auch erweitert werden. Verbraucher:innen hätten neben gleichen Kosten demnach auch Anspruch auf eine gleiche Qualität und Geschwindigkeit des Mobilfunknetzes wie im Inland.

So geht es jetzt weiter

Eine absichtliche Drosselung der Internet-Geschwindigkeit wäre damit grundsätzlich verboten. Wer hierzulande also mit einem LTE-Tarif surft, der soll auch die gleiche Geschwindigkeit im Ausland erhalten. Immer unter der Voraussetzung, dass ein vergleichbares Netz bereitsteht.

Die neue EU-Verordnung will außerdem sicherstellen, dass das „Roaming zu Inlandspreisen auch für die Betreiber tragfähig ist.“ Neue Anreize für Investitionen in die Mobilfunknetze sollen deshalb erhalten bleiben.

Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssen EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten sie zwar noch bestätigen. Das dürfte jedoch lediglich eine Formalie sein.

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THEMEN:Europäische Union (EU)MobilfunkSmartphone
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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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