Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Weihnachtshund, Weihnachten, Bulldogge, virtuelle Weihnachtsfeier, online Weihnachtsfeier
MONEY

Bringt mir die (virtuelle) Weihnachtsfeier Überstunden?

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Unsplash.com / Karsten Winegeart
Teilen

Es ist Adventszeit und damit steht in vielen Firmen eine Weihnachtsfeier an. Doch egal ob Weihnachtsfeier vor Ort oder virtuelle Weihnachtsfeier: Überstunden können sich Angestellte für die betriebliche Veranstaltung nicht aufschreiben. Das ist die rechtliche Lage.

Weihnachten naht und damit auch die besinnliche Zeit des Jahres. Sogar Arbeitgeber zeigen sich in den Advents- und Dezembertagen oftmals großzügig. So gehört die betriebliche Weihnachtsfeier vielerorts fest zum Programm.

Doch wie schaut das eigentlich aus? Bekomme ich für die Teilnahme an der Weihnachtsparty im Büro dann wenigstens ein paar Überstunden? Und: Darf ich am nächsten Tag eigentlich ausschlafen, wenn es dann doch zu viel Alkohol war?

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

(Virtuelle) Weihnachtsfeier: Keine Arbeitszeit, keine Überstunden

Die rechtliche Situation dazu ist eindeutig und auch schon vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Für eine (virtuelle) Weihnachtsfeier besteht für Arbeitnehmer:innen keine Teilnahmepflicht. Die Unternehmen haben in dieser Situation explizit kein Weisungsrecht.

So erklärt Christina Gehrig, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Hasselbach Rechtsanwälte:

Weihnachtsfeiern finden zumeist außerhalb der Arbeitszeit statt. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall kein Recht, die Freizeit des Arbeitnehmers zu beschneiden und die Teilnahme an der Weihnachtsfeier anzuordnen.

Da die Teilnahme an Christmas Partys im Büro also freiwillig ist, entsteht daraus umgekehrt allerdings auch kein Anspruch für Arbeitnehmer:innen. Wer an der Feier teilnimmt, „erarbeitet“ sich somit auch keine Überstunden.

Was ist, wenn die (virtuelle) Weihnachtsfeier während der Arbeit stattfindet?

Auch in diesem Fall ist kein Angestellter dazu verpflichtet, an einer weihnachtlichen Feier teilzunehmen. So steht es auch in diesem Kontext jedem Arbeitnehmer frei, ob er feiern oder einfach weiterarbeiten will.

Grundsätzlich gilt: Wer nicht bei der Weihnachtsfeier während der Arbeit erscheint, profitiert auch nicht von einer eventuellen Freistellung des Arbeitgebers. Das heißt: Wer nicht feiern will, muss ganz normal seine Arbeitsleistung bis zum Feierabend erbringen.

Dementsprechend ist es dir auch jederzeit freigestellt, dass du eine (virtuelle) Weihnachtsfeier verlässt, wann immer du willst.

Falls du also deine Arbeitsleistung normal erbracht hast und dann noch bei der Party vorbeischaust, kannst du jederzeit wieder gehen, wenn du weiterarbeiten willst, private Termine oder einfach keine Lust mehr hast.

Der Morgen danach

Selbstverständlich muss eine Weihnachtsfeier keine unangenehme Veranstaltung sein. Im besten Fall tauschst du dich gut mit deinen Kolleg:innen und Vorgesetzten bei einem Bier oder Glühwein aus.

Für den Morgen danach gilt jedoch der alte Spruch: Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Wer nach der Weihnachtsfeier zu spät zur Arbeit kommt oder gar unentschuldigt fehlt, muss im Ernstfall mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen leben.

Auch interessant:

  • Das sind die 10 Gründe, warum die Deutschen am Montag nicht zur Arbeit wollen
  • Wertschätzung? Was gute Mitarbeiter-Benefits wirklich auszeichnet
  • Bei Kurzarbeit verringert sich der Urlaubsanspruch
  • 3G am Arbeitsplatz: Das gilt ab dem 24. November 2021 in Deutschland
Kleines Kraftwerk

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
(Senior) Paid Social Media Manager (m/w/d)
emetriq GmbH in Hamburg, Hamburg, Deutschland
Specialist Social Media & Influencer Mark...
Takko Fashion GmbH in Zentrale Telgte
(Senior) Performance Marketing Manager (m/w/d...
Social DNA GmbH in Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Corporate Communications / PR & Content C...
Hackforth Holding GmbH & Co. KG in Herne
Event & Community Manager (w/m/d)
VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit ... in Berlin

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:ArbeitRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
American Express Business Platinum Card
500 Euro Startguthaben sichern: Mit der American Express Business Platinum Card
Anzeige MONEY
PŸUR
Internet, das nie teuer wird – für nur 19 Euro pro Monat
Anzeige TECH
American Express® Business Gold Card
SBS American Express Business Gold Card: Jetzt 250 Euro Startguthaben sichern
Anzeige MONEY
American Express Kreditkarte
Jetzt profitieren: Exklusive Vorteile mit der American Express Kreditkarte sichern
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Ein Audi S e-tron GT.
GREENMONEY

Preis-Reichweite-Verhältnis: Die schlechtesten E-Autos laut ADAC

Amazon Haul Shopping App Temu Billig-Plattform
MONEY

Amazon auf Temu-Kurs: Billig-Plattform Amazon Haul startet in Deutschland

Großwärmepumpen, Umwelt, Energie, Industrie, Wärme, Dekarbonisierung, Abwärme, Prozesswärme, Erdgas, Kohle, Öl, Ressourcen, erneuerbare Energie
GREENMONEY

Trotz Mega-Potenzial: Industrielle Großwärmepumpen fristen ein Nischendasein

Sebastian Walker
MONEYTECH

Sebastian Walker: Ein Blick auf das Smartphone des Omnora-Chefs

digitalsten besten Bürgerämter Städte
MONEYTECH

Im Städte-Vergleich: Die digitalsten Bürgerämter Deutschlands

wertvollsten CDs, Tonträger, Schallplatten, Scheiben, DVD, Kasette, Retro, Sammler, Händler, Sammlerwert, Bob Dylan, Elvis Presley, Pet Shop Boys, Coil
ENTERTAINMONEY

Echte Raritäten: Die wertvollsten CDs aller Zeiten

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?