Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
Home Office, Unfallschutz, Arbeitsweg, Arbeitsweg im Home Office, Unfall im Home Office
MONEY

Unfall im Home Office: Wer übernimmt die Kosten?

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
pixabay.com/ markusspiske
Teilen

Bei Unfällen auf dem Arbeitsweg greift normalerweise die gesetzliche Unfallversicherung. Doch was gilt eigentlich bei einem Unfall im Home Office? Darüber hat nun das Bundessozialgericht entschieden. „Unternehmensdienliche“ Wege seien demnach auch zu Hause ein Arbeitsweg. 

Unfall im Home Office: Was sagt der Gesetzgeber?

Wer sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg befindet, ist dabei normalerweise unfallversichert. Gleiches gilt während der Arbeitszeit. Doch wie sieht das eigentlich im Home Office aus? Laut Sozialgesetzbuch greift auch bei Unfällen in Heimarbeit die gesetzliche Unfallversicherung. Dort heißt es seit Mitte Juni 2021:

Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

Aber was gilt vor Dienstantritt im Home Office? Und: Gibt es bei der Heimarbeit überhaupt so etwas wie einen Arbeitsweg? Darüber hat nun das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Und die Antwort lautet: Ja!

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Wegweisendes Urteil für die Heimarbeit

Die Zeit vor Arbeitsbeginn im Home Office gilt laut dem BSG in Kassel unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsweg. Die Entscheidung dürfte dabei für viele Angestellte interessant sein. Denn pandemiebedingt arbeiten so viele Beschäftigte wie nie zuvor im Home Office.

Allerdings geht das Urteil des BSG auf einen Fall vor Corona-Zeiten zurück. Denn im Jahr 2018 stürzte ein Angestellter auf dem Weg in sein Arbeitszimmer auf der heimischen Wendeltreppe. Er brach sich einen Brustwirbel und war der Ansicht, dass es sich um einen Fall für die gesetzliche Unfallversicherung handelt.

Die zuständige Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik erkannte den Fall aber nicht als Unfall auf dem Arbeitsweg an. Der betroffene Arbeitnehmer reichte daraufhin Klage ein.

Rund drei Jahre später hat das Bundessozialgericht dem Kläger nun Leistungen der Unfallversicherung zugesprochen. Das Urteil dürfte dabei wegweisend für viele Arbeitnehmer:innen im Home Office sein.

„Unternehmensdienliche“ Wege gelten auch in Heimarbeit als Arbeitsweg

Das BSG begründete seine Entscheidung damit, dass der Weg auf der Treppe in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit des Klägers gestanden habe, der seine Arbeit habe aufnehmen wollen. Es komme dabei darauf an, ob ein Weg im Home Office „unternehmensdienlich“ sei.

Das Gericht betonte außerdem, dass das Urteil rückwirkend und unabhängig von der Gesetzesänderung im Juni 2021 gelte. Demnach bestünde der Unfallschutz im Home Office im gleichen Umfang wie bei der Arbeit in der Betriebsstätte.

Ein Wegeunfall im Home Office hätte demnach jedoch nur beim Durchschreiten der Haustür im Sinne der Arbeit vorgelegen. Künftig gilt das jedoch auch für zurückgelegte Strecken innerhalb der eigenen vier Wände.

Beispielsweise auf dem Weg in die Küche oder an den Arbeitsplatz. Voraussetzung sei jedoch immer, dass der Weg in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Auch interessant: 

  • Gehaltskürzung im Home Office: Was ist in Deutschland erlaubt?
  • Horizon-Workrooms: Facebook plant virtuelle Realitäten fürs Home Office
  • Google zahlt bis zu 25 Prozent weniger Gehalt im Home Office
  • 3G am Arbeitsplatz: Das gilt ab dem 24. November 2021 in Deutschland

🤝 Pünktlich zum Start in 2026!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Flexgeld-Konto und erhalte bis zu 2,20 Prozent Zinsen auf dein Geld! So startest du in 2026 auch finanziell richtig durch!


Jetzt Zinsen sichern

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Inside Sales Berater – Spanisch / CRM /...
Amigos de la Cultura e.V. in Dresden
Werkstudent:in Social Media Content Creator (...
BZKI Bildungszentrum für künstliche Intell... in Kempen
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Junior Communication Manager mit Schwerpunkt ...
REWE in Henstedt-Ulzburg
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Werkstudent*in Online Marketing (w/m/div)
Sparda-Bank Berlin eG in Berlin
Key Account Manager (m/w/d) im Bereich Online...
AZ fundraising services GmbH & Co. KG in Gütersloh
THEMEN:ArbeitRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

reFuels
GREENMONEY

reFuels: Pilotanlage in Mannheim mischt neuen Öko-Sprit

Grönland Tech-Milliardäre Rohstoffe Jeff Bezos
BREAK/THE NEWSMONEY

Griff nach Grönland: Das Millionen-Monopoly der Tech-Milliardäre

Alternativen USA Technologie Produkte Europa
MONEYTECH

Alternativen zu US-Technologie: 10 Gründe für Europa

Flughafen Auswanderer Sonnenuntergang
MONEY

Aus diesen Ländern wandern die meisten Menschen aus

E-Auto-Prämie Förderung Kaufprämie Elektroautos
BREAK/THE NEWSMONEY

Neue E-Auto-Prämie: Die Politik hat aus ihren Fehlern nichts gelernt

E-Autos China Elektroautos Elektromobilität
GREENMONEY

Warum Elektroautos in China günstiger sind als in Deutschland

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

NIBC Flexkonto eröffnen &
2,20 Prozent Zinsen sichern

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?