Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Bundeskartellamt, Google, Wettbewerbsverzerrung
MONEYTECH

Google fällt unter die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts

Fabian Peters
Aktualisiert: 05. Januar 2022
von Fabian Peters
unsplash.com/ Rajeshwar Bachu
Teilen

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Google eine „marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb darstelle. Der Konzern fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht der Behörde. Das Kartellamt will „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ des Unternehmens künftig regulieren. Die Hintergründe. 

Das Bundeskartellamt hat im Mai 2021 ein Verfahren gegen Alphabet, den Mutterkonzern von Google eingeleitet. Seitdem überprüft die Behörde die Rolle von Google nach den neuen Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Nach monatelanger Prüfung bescheinigt das Kartellamt dem Internet-Konzern nun eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“.

Google fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht der Behörde. Auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt künftig „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ des Unternehmens untersagen. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch, den 5. Januar mit.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Bundeskartellamt bescheinigt Google eine „marktübergreifende Bedeutung“

Google habe laut Bundeskartellamt hierzulande einen Marktanteil von über 80 Prozent. Das verschaffe dem Unternehmen eine „wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“.

Google habe damit eine beherrschende Stellung für allgemeine Suchanfragen und suchgebundene Werbung im Netz. Das Kartellamt bescheinigt dem Konzern außerdem einen „bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden“.

Der Suchmaschinen-Gigant könne so die Regeln und Rahmenbedingungen gegenüber anderen Unternehmen festlegen, ohne dass der Wettbewerb dies kontrollieren könne. Unterm Strich stehe letztlich eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“, so
Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta

Auf Grundlage der Entscheidung des Bundeskartellamts können die Behörden künftig bestimmte Vorgehen untersagen, wenn sie den freien Wettbewerb gefährden. Das neue Wettbewerbsrecht erlaubt den Aufsichtsbehörden bei etwaigen Verstößen dabei grundsätzlich ein schnelleres Eingreifen.

Laut Bundeskartellamt wolle Google keine rechtlichen Schritte gegen den Beschluss einleiten. Das bedeute jedoch nicht, dass das Unternehmen mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Behörde einverstanden sei. Die Entscheidung ist den Gesetzen entsprechend zunächst auf fünf Jahre begrenzt.

Auf Grundlage der neuen Vorschriften des Wettbewerbsrechts hat das Kartellamt außerdem ein Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta eingeleitet. In allen drei Fällen steht der abschließender Beschluss jedoch noch aus.

Auch interessant:

  • Woher hat Google eigentlich seinen Namen?
  • Das sind die 12 häufigsten Google-Suchanfragen in Deutschland
  • Ab dem 14. Dezember 2021: Google aktiviert die Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • GPS ausgeschaltet: Wieso kennt Google trotzdem meinen Standort?

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto, zahle mindestens 1.000 Euro ein und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Online Marketing Manager (m/w/d) – Schwerpunk...
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung i... in München
Marketing Manager (m/w/d) Schwerpunkt Content...
MTS MarkenTechnikService GmbH & C... in Rülzheim (be...
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Digital Designer / Webdesigner – UI, UX, Webs...
BKOMM GmbH in Neuss
Grafik-Designer / Mediengestalter / Web-Desig...
Siegrist Kreativ GmbH in Kürnbach
THEMEN:GooglePolitikUnternehmen
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Ricardo Tunnissen Baufi
MONEYTECH

Ein Blick auf das Smartphone von Baufi-Chef Ricardo Tunnissen

Samsung Holiday
AnzeigeTECH

Samsung Holiday Kampagne: Die besten Angebote für Unternehmen

NIBC Weihnachtsaktion
AnzeigeMONEY

NIBC Weihnachtsaktion: 50 Euro Prämie für Neukunden sichern

NIS-2
AnzeigeMONEY

Compliance als Wettbewerbsvorteil: Externer Informationssicherheitsbeauftragter für KMU

Kommunikation Katastrophe, Internet, 5G, Krisenkommunikation, Einsatzkräfte, Katastrophenschutz
TECH

Bei Krisen und Katastrophen: Dieses System soll die Kommunikation aufrechterhalten

Krankenkassen höchsten Beitragssätzen, Gesundheit, Versicherung, Geld, Deutschland, Bundesland
MONEY

Preis-Leistung: Die besten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?