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Meta, Facebook, Instagram, Whatsapp, Kartellklage
MONEYSOCIAL

Muss Facebook Instagram und WhatsApp verkaufen?

Fabian Peters
Aktualisiert: 12. Januar 2022
von Fabian Peters
unsplash.com/ Dima Solomin
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Geht es nach der US-Kartellbehörde, dann muss Facebook-Mutterkonzern Meta die beiden Tochternetzwerke Instagram und WhatsApp wieder verkaufen. Nachdem eine erste Klage im Sommer 2021 noch abgewiesen wurde, hat das zuständige Bundesgericht in Washington eine nachgebesserte Version nun zugelassen.

Die US-Regierung will Facebook-Mutterkonzern Meta zerschlagen. Die zuständige Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) wirft dem Konzern eine Monopolstellung im Markt für soziale Netzwerke vor.

Durch den Kauf der Plattformen Instagram und WhatsApp habe Meta, ehemals Facebook, diese Monopolstellung außerdem auf unlautere Weise schützen wollen, so der Vorwurf.

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Doch nachdem eine erste Wettbewerbsklage im Sommer 2021 abgewiesen wurde, haben die US-Behörden nun einen Teilerfolg erzielt. Das zuständige Bundesgericht in Washington hat eine nachgebesserte Version zugelassen.

Hat Meta eine Monopolstellung im Markt für Online-Netzwerke?

Bereits im Dezember 2020 hatte die FTC eine Wettbewerbsklage gegen Facebook wegen Verstoßes des Kartellrechts eingereicht. Das zuständige Bundesgericht in Washington wies die Klage im Sommer 2021 jedoch zurück. Die US-Kartellbehörde habe nicht nachweisen können, dass Facebook über ein Monopol im Markt für soziale Netzwerke verfüge, so Richter James Boasberg.

Allerdings ließ er der FTC die Möglichkeit offen, binnen 30 Tagen eine aktualisierte Klage nachzureichen. Von dieser Möglichkeit machte die Behörde auch gebraucht.

Die Kartellwächter hoffen seitdem auf ein Urteil, das Facebook dazu zwingt, den Messenger-Dienst WhatsApp und das soziale Netzwerk Instagram wieder zu verkaufen. Mutterkonzern Meta solle außerdem dazu verpflichtet werden, für potenzielle Übernahmen künftig vorher eine Genehmigung einzuholen.

Facebook nannte die Klage damals unbegründet. Die FTC könne nach wie vor nicht nachweisen, dass Facebook eine Monopolstellung innehabe, da diese nicht existiere, so ein offizielles Statement. Doch das sah das Bundesgericht in Washington nun anders.

US-Bundesgericht lässt Kartellklage gegen Facebook zu

Die Wettbewerbsklage, mit der das US-Kartellamt Facebook zerschlagen will, wurde im zweiten Anlauf vom zuständigen Richter James Boasberg angenommen. Aus Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Boasberg den Vorwurf eines unfairen Wettbewerbs nun wesentlich besser begründet sieht.

Er wies außerdem eine Forderung von Facebook zurück, wonach FTC-Chefin Lina Khan befangen sei. Wie vom Bundesgericht gefordert, lieferte die Kartellbehörde in der nachgebesserten Version offenbar genügend Argumente, die Facebooks Monopolstellung nachweisen sollen.

Facebook-Mutterkonzern Meta äußerte sich in einem Statement derweil zuversichtlich. Der Konzern sei sich sicher, dass er erhebliche Schwächen in den Ausführungen der FTC aufdecken könne.

Die Kartellwächter fordern weiterhin einen Verkauf der Plattformen Instagram und WhatsApp. Bis es zu einem finalen Urteil kommt, könnte es jedoch noch etwas dauern. Das Verfahren könnte mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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