PayPal, Zahlungsanbieter, Klage, Bezahlen

Hat PayPal 250.000 US-Dollar von gesperrten Konten gestohlen?

Marcel
von Marcel
unsplash.com/ Muhammad Asyfaul

Es kommt gelegentlich vor, dass PayPal Konten wegen Verletzungen der Nutzungsbedingungen sperrt. Eigentlich behält der Dienst das Guthaben dann für 180 Tage ein, bis der Fall geklärt ist. Doch in einigen Fällen hat PayPal das Geld auch danach nicht freigeben. Eine Sammelklage wirft dem Unternehmen Diebstahl vor. 

Heutzutage kommt man oft gar nicht mehr an PayPal vorbei. Der Online-Bezahldienst kommt vor allem bei Käufen mit kleinen Beträgen zum Einsatz. Auch das Versenden von Geld an Freunde oder Familie gilt als beliebte Funktion.

Gelegentlich kann es dabei schon einmal vorkommen, dass PayPal Nutzerkonten wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen sperrt. Normalerweise behält der Bezahldienstleister das Guthaben dann für bis zu 180 Tage ein, bis der Fall geklärt ist.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 50€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Doch im Fall von drei US-Amerikaner:innen hat das Unternehmen die Beträge auch nach dieser Frist nicht wieder freigegeben. Mit einer Sammelklage gehen sie deshalb gegen PayPal vor und bezichtigen das Unternehmen des Diebstahls.

Keine Informationen nach Sperrung des PayPal-Kontos?

Wie der US-amerikanische Tech-Blog Ars Technica berichtet, handelt es sich bei den Kläger:innen um drei unabhängige User, die relativ hohe Beträge auf ihren Konten hatten.

Die Quintessenz der Klage: PayPal habe die drei Nutzer:innen nicht über die Sperrung informiert und auch nicht mitgeteilt, gegen welche Bedingungen sie genau verstoßen hätten. Auch Infos dazu, wie sie wieder Zugriff auf ihr Konto erlangen können, hätten gefehlt.

Das Unternehmen habe außerdem nicht preisgegeben, wie die Kläger:innen wieder Zugriff auf ihr Guthaben erhielten. In mindestens einem Fall sei sogar dokumentiert, dass PayPal vom Geschädigten eine gerichtliche Erwirkung forderte.

„PayPal verstößt gegen seine eigenen Nutzungsbedingugen, indem es Nutzer, deren Konten eingefroren wurden, nicht angemessen informiert“, so die Klage. Die Klageseite bezeichnete den Einsatz der Nutzungsbedingungen zudem als „Lizenz zum Stehlen“.

Über 250.000 Euro von PayPal beschlagnahmt

Einer der Klagenden ist Verkäufer von Hyaluronstiften. Sein Vorwurf: Vom Account seiner Ehegattin seien 172.206,43 US-Dollar eingezogen worden. Nach mehreren Briefen und Anrufen habe PayPal jedoch mitgeteilt, dass das Unternehmen das Geld als „Schadensersatz wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen“ eingezogen habe.

Jedoch gibt der Kläger an, nie eine Kopie der Nutzungsbedingungen erhalten zu haben. Die Sache scheint noch verstrickter: PayPal habe später erklärt, dass das Geld als Entschädigung für die Kund:innen des Klägers eingezogen wurde.

Der Kläger forderte eine schriftliche Kopie der Rückerstattungsformulare. Obwohl PayPal angeblich versprach, diese binnen zwei Tagen zu liefern, geschah nichts. Der Kläger habe die Dokumente bis heute nicht erhalten.

Kurze Zeit später erhielt er ein Schreiben, das von Steuerschulden in Höhe von 162.517,19 US-Dollar sprach. Das sind knapp 10.000 US-Dollar weniger als der ursprünglich eingezogene Betrag.

Kläger:innen möchten dreifachen Schadensersatz

„PayPal machte im Wesentlichen einen Abzug für eine Ausgabe geltend, die es nie bezahlt hat. Das Unternehmen beschlagnahmte 172.206,43 US-Dollar, meldete aber nur 162.517,19 US-Dollar“, schlussfolgert der Kläger.

In einem anderen Fall sperrte der Zahlungsanbieter einen Account, weil die Eigentümerin Yoga-Kleidung weit unter dem Marktpreis verkaufte. Insgesamt hat das Unternehmen auf diesem Wege rund 250.000 US-Dollar beschlagnahmt.

Die Klage wurde vom Poker-Spieler Chris Moneymaker organisiert. Die Kläger:innen fordern „triple damages“, also Schadensersatz in dreifacher Höhe der Schadenssumme. Das Unternehmen möchte sich laut Ars Technica „zu gegebener Zeit auf dem Rechtsweg zu den Vorwürfen äußern“.

Auch interessant:

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Openstack Engineer (m/f/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Mitarbeiter Marketing (m/w/d) mit Schwerpunk...
Bayerisches Pilgerbüro gGmbH in München
Social Media & Digital Assistant (m/w/d) ...
Petra GmbH in Frankfurt am Main
Talent Acquisition Operations Manager (m/w/d)...
TK Maxx in Düsseldorf
Trainee (m/w/d) Video Content Creation & ...
Eura Mobil GmbH in Sprendlingen
Praktikant Marktforschung – Consumer In...
FERRERO MSC GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main
Marketing und Social Media Manager m/w/d
MDH AG - Mamisch Dental Health in Mülheim an der Ruhr
Praktikant – Social Media Management (m...
Allianz Versicherungs-AG in Unterföhring (bei München)
Teile diesen Artikel
Marcel hat von Oktober 2021 bis Januar 2022 als freier Autor für BASIC thinking geschrieben.