Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Zufluss-/Abfluss-Prinzip, Steuern, Steuererklärung, Rechnungen
MONEY

Das Zufluss-/Abfluss-Prinzip: Welche Rechnung gehört in welches Kalenderjahr?

Stefan Heine
Aktualisiert: 15. Januar 2022
von Stefan Heine
unsplash.com/ Olga DeLawrence
Teilen

Wer selbstständig ist, muss sich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Doch rund um den Jahreswechsel gibt es einige Dinge bei der Steuererklärung zu beachten. Beispielsweise die Frage, wann Einnahmen und Ausgaben tatsächlich stattgefunden haben oder anders formuliert: die Wirkung des Zufluss-/Abfluss-Prinzips.

Was ist das Zufluss-/Abfluss-Prinzip?

Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip versteuert, also immer dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem sie tatsächlich eingegangen sind oder geleistet wurden. Ein No-Brainer, könnte man meinen, aber ganz so einfach ist es nicht, denn bekanntlich liegt die Tücke im Detail.

Sehen wir uns zur Veranschaulichung ein Beispiel an: Ein selbstständiger Fotograf hat im Zuge des Black Friday eine neue Kamera gekauft, die Rechnung begleicht er aber erst im Januar. Steuerrechtlich ist jedoch nicht das Rechnungsdatum, sondern der Tag der Zahlung entscheidend.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Die Anschaffung fällt in dem Beispiel also erst in das Folgejahr – auch wenn der Fotograf die Kamera schon vor dem Jahreswechsel in der Hand hielt. Das gilt allerdings nur, wenn der Gewinn durch eine Überschussrechnung ermittelt wird.

Der Fotograf kann hier also ganz bewusst durch die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein zu versteuerndes Einkommen und damit die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen. Er kann den hohen Steuersatz in einem starken Jahr beispielsweise reduzieren, wenn er die Einnahmen in das schwächere Jahr verschiebt und die Ausgaben dem stärkeren zuordnet.

Welche Rechnungen deckt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip ab?

Grundsätzlich lässt sich das Zufluss-/Abfluss-Prinzip auf Werbungskosten sowie Betriebseinnahmen und -ausgaben anwenden – wie bei den oben genannten Beispielen.

Ebenso werden abzugsfähige Sonderausgaben, also Versicherungen und Beiträge zur Altersvorsorge und außergewöhnlichen Belastungen, unter anderem Krankheits- oder Pflegekosten, berücksichtigt. Es lohnt sich also, die eigenen Bilanzen immer im Blick zu haben.

Mit etwas Überblick und einer durchdachten Gewinnverschiebung kann man vermeiden, dass die Einkommensteuer von Jahr zu Jahr großen Schwankungen ausgesetzt ist und somit die Steuerlast optimieren.

Achtung, es gibt Ausnahme!

Natürlich gibt es auch beim Zufluss-/Abfluss-Prinzip eine Ausnahme. In diesem Fall für Zahlungen, die regelmäßig stattfinden. Beispielsweise Mietzahlungen oder Daueraufträge für Dienstleistungen, für die eine abweichende 10-Tage-Regelung greift.

Diese besagt, dass Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb der ersten zehn Tage des Folgejahres eingehen oder geleistet werden und deren Fälligkeit in diesem Zeitraum liegt, steuerlich noch dem vorherigen Kalenderjahr zugerechnet werden.

Wenn Mieter:innen die am 30. Dezember 2021 fällige Dezembermiete erst am 3. Januar 2022 überweisen, fällt sie trotzdem noch ins Jahr 2021.

Auch interessant:

  • Selbstständig machen: Das sind die 3 wichtigsten Formen der Selbstständigkeit
  • Project Vivian: So wollte Google Gewerkschaften verhindern
  • Wie nachhaltig ist eigentlich die deutsche Tech-Branche?
  • Entspannung statt Druck: 7 Strategien gegen Dauerstress im Alltag

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Social Media Redakteur*in (m/w/d)
Bundespsychotherapeutenkammer(BPtK) in Berlin
Trainee Digital Marketing / Programmatic Adve...
Publicis Media GmbH in Düsseldorf
Mitarbeiter Online-Marketing (m/w/d)
asecos GmbH in Gründau
Social Media Content Creator (m/w/d)
Müller Holding GmbH & Co. KG in Ulm-Jungingen
Online-Marketing-Manager (m/w/d)
VOCO GmbH in Cuxhaven
THEMEN:ArbeitGeldSteuerUnternehmen
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonStefan Heine
Folgen:
Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

besten Girokonten Deutschland 2025
MONEY

Die besten Girokonten in Deutschland

SUV Vollkasko Typklasse Probleme TÜV, Mängelquote, Auto, Automobil, Mobilität, Hauptuntersuchung, Kraftfahrtbundesamt
MONEYTECH

Teilkasko: Die SUV mit der niedrigsten Typklasse

MONEY

In diesen Ländern wird am wenigsten gearbeitet

Reparieren statt Wegwerfen
AnzeigeMONEY

Schluss mit hohen Reparaturkosten: Mit einer Geräteversicherung Geldbeutel und Umwelt schonen

öffentlicher Nahverkehr Bahn Straßenbahn ÖPNV
GREENMONEY

Die deutschen Städte mit dem besten Nahverkehr

VW T-Roc Auto Wagen SUV Straße
MONEY

Die besten Neuwagen in Deutschland – laut TÜV

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Samsung Galaxy S25 Ultra
+ Tab S10 für 7€ Anzahlung

Samsung Galaxy S25 Ultra

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?