Kryptowährungen sind noch relativ neu auf dem Markt und daher ist ihre Regulierung durch die Aufsichtsbehörden noch nicht sehr weit vorangeschritten. Doch nun greift das EU-Parlament ein und will vor allem sogenannte „Unhosted Wallets“ stärker unter die Lupe nehmen.
Das Interesse an Kryptowährungen als Geldanlage steigt kontinuierlich. Damit einher geht aber natürlich immer auch ein gesteigertes Interesse der Regulierungsbehörden.
Das bekommen nun auch sogenannte „Unhosted Wallets“ zu spüren, die das EU-Parlament in Zukunft verstärkt einschränken will.
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Was sind „Unhosted Wallets“ für Kryptowährungen?
Mit der Wallet können Nutzer:innen ihre Kryptowährungen verwalten. Jedoch ist das Wallet dabei nicht wie eine tatsächliche Geldbörse zu verstehen.
Es dient vielmehr der Aufbewahrung von Private und Public Keys, mit denen der Zugriff auf Bitcoin, Ethereum und Co. sichergestellt wird.
Wallets werden außerdem in zwei verschiedene Kategorien unterteilt: die „Hosted Wallets“ und die „Unhosted Wallets“.
Bei den „Unhosted Wallets“ handelt es sich um eine private Wallet. Anders als bei den „Hosted Wallets“ steht hier kein staatlich geprüfter Finanzdienstleister im Hintergrund.
Dabei bleiben die Nutzer:innen von „Unhosted Wallets“ weitgehend anonym. Doch genau das soll sich nun durch die neue EU-Bestimmung ändern.
Wie will die EU „Unhosted Wallets“ einschränken?
Das EU-Parlament hat am Donnerstag eine neue Vorschrift zur „Unterbindung illegaler Finanzströme in der EU“ auf den Weg gebracht.
Insbesondere will die EU mit dieser neuen Verordnung Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung durch Kryptowährungen oder andere Straftaten verhindern. Daher sollen Krypto-Transfers künftig „zurückverfolgt und identifiziert werden“ können.
Damit stellt die EU Überweisungen von Kryptowährungen den „normalen“ Geldüberweisungen gleich. So sollen diese Transfers künftig auch „Informationen über die Quelle des Vermögenswerts und den Empfänger“ beinhalten.
Das EU-Parlament weist ausdrücklich darauf hin, dass dies auch für private Wallets gelten soll.
Technologische Lösungen sollen sicherstellen, dass diese Vermögensübertragungen individuell identifiziert werden können.
Durch diese Regulierung wolle die EU sicherstellen, „dass Kryptotransfers zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können“. Das soll dann für alle Werte gelten – eine Mindestschwelle wird es nicht mehr geben.
Die EU-Abgeordneten fordern auch ein öffentliches Register
Mit der Neuerung geht auch die Forderung nach einem öffentlichen Register für sogenannte risikobehaftete Unternehmen einher. Die EU-Abgeordneten fordern ein solches von der Europäische Bankenaufsichtsbehörde.
Darin soll die Behörde Unternehmen und Dienste listen, die mit Kryptowährungen handeln und gleichzeitig risikobehaftet in Sachen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen kriminellen Handlungen sind.
Bevor es zu einem solchen Register kommt, muss jedoch erst einmal die neue Verordnung in Kraft treten. Mit dem am Donnerstag beschlossenen Mandatsentwurf werde nun die endgültige Fassung des neuen Gesetzes mit den EU-Regierungen verhandelt. Im April soll das Europäische Parlament darüber abstimmen.
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