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Anonyme Geldbörse für Kryptowährungen: Was ist eine Unhosted Wallet?

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Unsplash.com / Max Saeling
geschrieben von Christian Erxleben

Kryptowährungen werden für immer mehr deutsche Anleger:innen spannend. Doch vor einem voreiligen Investment solltest du die Grundlagen kennen. Diese klären wir in „Krypto-Buzzwords unchained“. Heute: Was ist eine Unhosted Wallet und wieso sind diese privaten Wallets eine Bedrohung für den Staat?

In einem der ersten Artikel unserer Reihe zu Krypto-Buzzwords sind wir auf den Begriff der Wallet ausführlich eingegangen. So suggeriert der Name zwar, dass es sich um einen Geldbeutel für virtuelle Kryptowährungen handelt.

Das ist jedoch nicht ganz richtig. Tatsächlich dient die Wallet eher der Verwaltung deiner Kryptowährungen. Schließlich liegen nicht deine Coins in deiner Wallet, sondern die Private und Public Keys, die dir den Zugriff auf deine Kryptowährungen ermöglichen.

Welche Arten einer Wallet gibt es?

Grundsätzlich lässt sich diese Frage in zwei Sektoren aufteilen. Einmal geht es dabei um die Form deiner Wallet. Sie kann beispielsweise am Desktop, auf deinem Smartphone, als Hardware-Gadget oder als Stück Papier vorliegen.

Die andere Perspektive bezieht sich auf die Regulierung und die Kontrollmöglichkeiten einer Wallet durch staatliche Institutionen, Finanz-Institute und Strafverfolgungsbehörden. Dabei wird zwischen zwei Formen unterschieden: Der Hosted Wallet und der Unhosted Wallet.

Was ist eine Hosted Wallet?

Eine Hosted Wallet wird durch einen offiziellen, in der Regel staatlich geprüften Finanzdienstleister zur Verfügung gestellt. Diese Unternehmen empfangen, speichern und verwahren die Kryptowährungen dabei im Auftrag der User.

In den allermeisten Ländern – beispielsweise in den USA und in Deutschland – sind diese offiziellen Anbieter dazu verpflichtet, die Identität des Users zu überprüfen, zu speichern und verdächtige Transaktionen und Verkäufe zu melden.

Seit Januar 2020 müssen Krypto-Dienstleister wie Coinbase oder Binance in Deutschland eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beantragen.

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Was ist eine Unhosted Wallet?

Dem gegenüber steht die Unhosted Wallet. Sie wird auch als private Wallet bezeichnet, weil keine finanzielle Institution benötigt wird, um Transaktionen mit Kryptowährungen vorzunehmen.

Stattdessen interagieren die Nutzer:innen selbstständig und eigenverantwortlich mit anderen Usern und den Netzwerken von Bitcoin, Ethereum und Co. Sie agieren also unabhängig und unerkannt. Die privaten Wallets bieten aus der Perspektive des Datenschutzes und der Sicherheit die maximale Anonymität für die Besitzer:innen von Coins.

Warum ist die Unhosted Wallet vielen Staaten und Behörden ein Dorn im Auge?

Die Antwort darauf ist so simpel wie einleuchtend: Eben jene Anonymität, die die Blockchain und Kryptowährungen auszeichnet, ist für Staaten, Behörden und andere institutionelle Einrichtungen gefährlich. Sie verhindert, dass einzelne Personen identifiziert werden können.

Damit lassen sich auch Straftaten und illegale Tätigkeiten mit und durch Kryptowährungen de facto nicht nachverfolgen. Eine Regulierung wie am Aktienmarkt ist folglich nicht möglich. Oder anders ausgedrückt: Die Anonymität einer Unhosted Wallet ist ein sicheres Einstiegstor für Geldwäsche.

Verschwinden Unhosted Wallets vom Markt?

Dementsprechend ist es auch nicht verwunderlich, dass Einrichtungen rund um den Globus neue Gesetze und Regelungen auf den Weg bringen, um den Handel mit Kryptowährungen offiziell zu regulieren.

So warnt beispielsweise die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) schon seit langer Zeit vor den Gefahren der illegalen Transaktionen mit Kryptowährungen, die eben bei der Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung zum Einsatz kommen.

Auf eben jene Warnungen reagieren auch zunehmend die Regierungen dieser Welt. So hat beispielsweise die US-amerikanische Finanzaufsicht FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network) im Dezember 2020 einen Vorschlag für regulierende Maßnahmen präsentiert.

Wie will die deutsche Regierung mit privaten Wallets umgehen?

Im Juni 2021 hat auch das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Die Kryptowertetransferverordnung sieht vor, dass Kryptobörsen in Deutschland Name und Anschrift der sendenden und empfangenen Person ermitteln müssen.

Für diesen Vorschlag gab es jedoch heftige Kritik. So sagte beispielsweise der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, dass die geplanten Beschränkungen die Menschen nur „ins Ausland oder in den unregulierten Markt“ drängen.

Und auch der Digitalverband Bitkom warnt in einer siebenseitigen Stellungnahme davor, dass die Ermittlung der Daten von Unhosted Wallets „praktisch nicht leistbar“ ist.

Weiter heißt es:

Das wird Marktteilnehmer dazu drängen, statt mit regulierten deutschen Kryptowertedienstleistern mit „Unhosted Wallets“ oder mit ausländischen (unregulierten) Kryptowertedienstleistern zu agieren. Das würde das Ziel der Geldwäschebekämpfung maßgeblich konterkarieren, da man aus deutscher Sicht jegliche Einblicke in diese Übertragungen – zum Beispiel durch heute anfallende Verdachtsmeldungen
und AML-Scores – verlieren würde.

Fazit

Eine Regulierung von Kryptowährungen und ein Verbot von privaten Wallets ist mit klassischen Maßnahmen, wie sie vom Aktienmarkt bekannt sind, nicht möglich. Die Unhosted Wallet wird in der nächsten Zeit also voraussichtlich nicht vom Markt verschwinden.

Um die Gefahren von privaten Wallets im Kontext von Geldwäsche und Terrorismus zu minimieren, rät Bitkom zu einer technischen Lösung. Schließlich ermöglicht es die Blockchain-Technologie, alle Transaktionsketten lückenlos nachzuverfolgen.

Falls bei der Überprüfung der Blockchain dann Ungereimtheiten auftauchen, lassen sich durch die Struktur der Blockchain gezielt entsprechende Maßnahmen einleiten. Auf diese Art und Weise werden einerseits Sicherheit und Anonymität der User gewahrt und andererseits die Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland nicht gefährdet.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.