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Google, privates Surfen, Inkognitomodus
TECH

Ist der Google-Modus für „Privates Surfen“ überhaupt nicht privat?

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
unsplash.com/ Solen Feyissa
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Der Google-Modus für „Privates Surfen“ ist überhaupt nicht privat. Das wirft die Generalstaatsanwaltschaft Texas Google-Mutterkonzern Alphabet vor. Demnach würde Google auch im sogenannten Inkognitomodus weiterhin Daten von Usern sammeln, die glauben, anonym im Netz unterwegs zu sein. 

Bereits im Januar 2022 reichten die US-Bundesstaaten Texas, Indiana, Washington State und der District of Columbia (Washington D.C.) unabhängig voneinander Klage gegen Google ein. Sie alle werfen Mutterkonzern Alphabet vor, dass die Standortverfolgung von Google irreführend sei, da sie in die Privatsphäre der Nutzer:innen eindringe.

Doch nun steht Alphabet auch für den Google-Modus für „Privates Surfen“ am Pranger. Denn die Generalstaatsanwaltschaft Texas hat ihre ursprüngliche Datenschutzklage geändert und wirft dem Unternehmen nun zusätzlich Irreführung beim sogenannten Inkognitomodus vor.

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Privates Surfen: Ist der Inkognitomodus von Google überhaupt nicht privat?

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat der Bundesstaat Texas den Google-Inkognitomodus für privates Surfen deshalb seiner Klage hinzugefügt. Denn laut Ken Paxton, dem zuständigen Generalstaatsanwalt, handle es sich bei dem Modus um eine Funktion, die impliziert, dass Google weder Standortaktivitäten noch den Suchverlauf verfolgt.

In der aktualisierten Klage heißt es beispielsweise, dass der Suchmaschinen-Gigant die Funktion für „das Betrachten von sehr persönlichen Websites, die zum Beispiel auf die medizinische Vorgeschichte, die politische Überzeugung oder die sexuelle Orientierung des Nutzers hinweisen könnten“ anbiete.

In Wirklichkeit würde Google jedoch selbst im Inkognitomodus auf „betrügerische Weise eine Reihe von persönlichen Daten“ sammeln.

Google bestreitet die Vorwürfe „aufs Schärfste“

Laut Reuters bestritt Google die Vorwürfe am Donnerstag, den 19. Mai 2022, „aufs Schärfste“. Das Unternehmen wolle sich „energisch verteidigen“, um die Sache „richtig zu stellen“. Die Klage würde außerdem „auf unzutreffenden Behauptungen und veralteten Behauptungen“ beruhen.

Zuvor beteuerte die texanische Generalstaatsanwaltschaft, dass Google seine Nutzer:innen in die Irre geführt habe, da der Konzern auch Standorte verfolgt hätte, obwohl die User dies verhindern wollten. Ein Richter in Arizona entschied im Januar derweil, dass eine Jury diese Behauptungen prüfen müsse. Er lehnte eine Abweisung der Klage seitens Google ab.

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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