Ein Angestellter aus Chile dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als er Ende Mai seinen Gehaltsnachweis erhielt. Denn statt dem üblichen Betrag überweis ihm sein Arbeitgeber versehentlich das 330-fache seines regulären Lohns. Der Mitarbeiter kündigte kurzerhand seinen Job und ist seitdem spurlos verschwunden.
Ein Angestellter aus Chile erhielt Ende Mai versehentlich das 330-fache seines Gehalts. Normalerweise beträgt sein Lohn rund 500.000 chilenischen Pesos, was in etwa 520 Euro entspricht. Laut der chilenischen Finanzzeitung Diario Financiero überweis sein Arbeitgeber dem Mann jedoch fälschlicherweise 165.398.851 chilenische Pesos und damit rund 172.000 Euro.
Zu viel Gehalt dank Personalabteilung
Als der Chilene die Summe auf seinem Konto entdeckte, ging der Angestellte des Wurstwarenherstellers Consorcio Industrial de Alimentos (Cial) selbst zur Leitung des Vertriebszentrums, um den Fehler zu melden.
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Sein Manager wandte sich daraufhin an die Personalabteilung, um die Situation prüfen zu lassen. Nachdem die Abteilung den Fehler erkannte, forderte sie den Angestellten auf, die Differenz zu seinem eigentlichen Gehalt zurück zu überweisen. Und das versprach der Chilene auch. Doch am nächsten Tag war er spurlos verschwunden.
Angestellter spurlos verschwunden
Der mutmaßlich pflichtbewusste Angestellte reagierte zunächst weder auf Nachrichten noch Anrufe. Erst gegen 11 Uhr meldete er sich und gab an, zu spät aufgewacht zu sein. Er würde nun zur Bank gehen, um das Geld zu überweisen.
Das war der letzte Kontakt, den der Arbeitgeber zu seinem Mitarbeiter hatte. Am 2. Juni 2022 erhielt das Unternehmen dann ein Kündigungsschreiben, das der Chilene über einen Anwalt zustellen ließ. Das Unternehmen verklagte seinen neureichen Mitarbeiter anschließend wegen Veruntreuung.
Was passiert bei zu viel Gehalt?
Auch in Deutschland kommt es ab und an vor, dass Angestellte versehentlich zu viel Gehalt erhalten. Dafür gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutige Regeln zur Handhabung.
In diesem Fall müssen Betroffene das Geld laut BGB §812 zurückzahlen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wissen Arbeitgeber:innen bereits bei der Anweisung des Gehalts, dass es zu hoch ist, sind Mitarbeitende nicht dazu verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen.
Das kann zum beispielsweise vorkommen, wenn Wochenendzuschläge bezahlt werden, obwohl der Angestellte im Urlaub war. Oder wenn Teilzeitangestellte ein Vollzeitgehalt erhalten. Mitarbeitende sind außerdem nicht dazu verpflichtet, ihre Gehaltsabrechnung regelmäßig zu kontrollieren. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen vor einigen Jahren.
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