Wirtschaft

EU-Talentpool soll Geflüchteten aus der Ukraine die Online-Jobsuche erleichtern

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unsplash.com / Christian Lue
geschrieben von Maria Gramsch

Die Europäische Kommission will Geflüchtete aus der Ukraine künftig besser bei der Online-Jobsuche unterstützen. Dafür hat sie den sogenannten EU-Talentpool gestartet, bei dem Schutzsuchende ihren Lebenslauf hochladen können.

Die EU-Kommission hat ein neues Job-Portal ins Leben gerufen. Darüber sollen künftig vor allem Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zum Arbeitsmarkt in der EU erhalten.

Die EU-Kommission will mit dem sogenannten EU-Talentpool ihre „anhaltende Solidarität mit der Ukraine“ unter Beweis stellen, erklärt Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Es ist unsere gemeinsame Pflicht, ihnen so viel Unterstützung wie möglich zukommen zu lassen, um ihnen zu helfen, sich in der EU ein neues Leben aufzubauen.

Denn es sei eine Tragödie, dass sie viele Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen.

Einen guten Arbeitsplatz zu finden, bedeutet finanzielle Unabhängigkeit und ermöglicht eine bessere soziale Integration.

Wie funktioniert der EU-Talentpool?

Bei dem Pilotprojekt, das von der EU-Kommission und der Europäischen Arbeitsbehörde betrieben wird, können Arbeitssuchende, nachdem sie ihre Registrierung abgeschlossen haben, ihren Lebenslauf im EU-Talentpool hochladen.

Darüber können dann mehr als 4.000 Arbeitgeber:innen, öffentliche Arbeitsverwaltungen und privaten Arbeitsvermittler:innen auf die Profile zugreifen.

Der EU-Talentpool basiert derweil auf dem EURES-Portal der Europäischen Arbeitsbehörde. Das Angebot ist auf Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar und enthält mehr als drei Millionen Stellenangebote.

Eine „rasche und effektive Integration in den Arbeitsmarkt“ sei besonders für Kriegsflüchtlinge wichtig. Denn so könnten sie sich „ein neues Leben aufbauen“, heißt es in der Bekanntmachung der EU-Kommission.

Wer kann das Job-Portal nutzen?

Das Job-Portal ist für alle Arbeitssuchenden freigeschaltet, solange sie unter vorübergehendem Schutz nach der entsprechenden EU-Richtlinie stehen. Dieser gewährt ihnen neben dem Aufenthaltsrecht auch den Zugang zu Wohnraum, Schulen und der Gesundheitsversorgung. Aber auch das Recht auf Arbeit wird von dem vorübergehenden Schutz abgedeckt.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können sich freiwillig an dem Pilotprojekt beteiligen. Aktuell sind unter anderem Finnland, Spanien und Polen an der Initiative beteiligt.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.