Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
selbstständige Tätigkeiten, Selbstständigkeit, Sturen, Freiberufler, freie Berufe
MONEY

Selbstständige Tätigkeiten – Wo verläuft die Grenze?

Stefan Heine
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Stefan Heine
Unsplash.com/ Faizur Rehman
Teilen

„Selbstständige arbeiten selbst und ständig“: Diese Aussage hat man schon oft gehört. Ganz so leicht fällt die Einordnung für selbstständige Tätigkeiten aus Steuersicht aber nicht. Denn der Staat kennt verschiedene Formen von Selbstständigkeit. Was das in der Praxis bedeutet, erklärt Steueranwalt Stefan Heine.

Selbstständig, freiberuflich oder gewerbetreibend: Was bin ich und wenn ja wie viele?

Im Sprachgebrauch versteht man unter „Selbstständigkeit“, dass der Lebensunterhalt nicht im Rahmen eines Angestellten- oder Ausbildungsverhältnisses erwirtschaftet wird. Die Bezeichnung ist also eine Art Sammelbegriff.

Aus Steuersicht müssen wir das Thema Selbstständigkeit dagegen differenzierter betrachten. Das Finanzamt unterscheidet Selbstständige danach, ob sie als Freiberufler:innen selbstständig sind, ein Gewerbe angemeldet haben oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats Studio Buds gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Das Finanzamt definiert freie Berufe

Freiberufler:innen sind Berufsgruppen, die beispielsweise wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausüben. Welche Berufe als freie Berufe gelten, wird in einem fixen Katalog definiert, daher die Bezeichnung als Katalogberufe.

Dazu gehören Berufsbezeichnungen wie Ärzt:innen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Lots:innen, Architekt:innen, aber eben auch Journalist:innen, Dolmetscher:innen, Übersetzer:innen und ähnliche Jobs. Letztlich trifft das Finanzamt die Entscheidung, ob man als Freiberufler:innen eingestuft wird oder ein Gewerbe anmelden muss.

Als Freiberufler:in ist man von der Gewerbesteuer befreit, es hat also durchaus Vorteile in diese Kategorie zu fallen. Trotzdem ist man als Freiberufler:in einkommensteuerpflichtig, hier gilt der aktuelle Grundfreibetrag von 10.347 Euro (seit dem 01.01.2022). Zusätzlich wird auch die Umsatzsteuer fällig. Eine Ausnahme von der Umsatzsteuer können Kleinunternehmer:innen geltend machen.

Aber Vorsicht: Befindet ihr euch in einem Angestelltenverhältnis und verdient euch zum Beispiel freiberuflich als freie:r Journalist:in etwas dazu, sind nur selbstständige Tätigkeiten bis 410 Euro (sogenannter „Härteausgleich“) steuerfrei. Eine weitere Form der Selbstständigkeit ist der Betrieb eines Gewerbes.

Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Seid ihr …

  • selbstständig tätig?
  • nicht in einer der freiberuflichen Berufsgruppen in § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst bzw. von eurem Finanzamt als Freiberufler:in deklariert?
  • nicht in der Land- beziehungsweise Forstwirtschaft tätig?
  • dauerhaft darauf aus, Gewinne zu erwirtschaften?
  • Teil des Wirtschaftsverkehrs?

Wenn ihr all diese Fragen mit „ja“ beantwortet, müsst ihr ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich zur Einkommens- und Umsatzsteuer kommt dann noch die Gewerbesteuer hinzu. Hier gilt eine Freigrenze von 24.500 Euro.

Die gute Nachricht: Dafür dürfen Unternehmer:innen das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuerschuld anrechnen. Eine noch detailliertere Übersicht zur Abgrenzung der verschiedenen Arten von Selbstständigkeit liefert dieser Beitrag.

Selbstständige Tätigkeiten: Auch Affiliate Marketing, Tantiemen und Co. sind steuerlich relevant

Spannend wird die Unterscheidung der selbstständigen Tätigkeiten gerade dann, wenn man Einkommensströme betrachtet, die sich auf den ersten Blick nicht so leicht zuordnen lassen. Ein Beispiel sind Tantiemen, die Künstler:innen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort oder der GEMA erhalten.

Diese Zweitverwertungsrechte müsst ihr bei der Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Anlage S deklarieren. Da Künstler:innen, die Tantiemen erhalten, meist zur Gruppe der Freiberufler:innen zählen, bietet sich diese Zuordnung an.

Eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnabsicht ist wahrscheinlich steuerpflichtig

Vor der Frage, ob sie selbstständig sind und wenn ja in welcher Form, stehen auch viele Influencer:innen. Als Influencer:innen seid ihr grundsätzlich gewerbepflichtig, sobald ihr eine dauerhafte Gewinnabsicht verfolgt. Außerdem dürft ihr auf keinen Fall vergessen, Einnahmen aus Affiliate Marketing und Sachzuwendungen zu versteuern.

Ihr bekommt beispielsweise einen teuren Lautsprecher oder Hotelübernachtungen von einem Unternehmen gestellt? Dann fallen Steuern an. Ausnahmen gelten nur, wenn ihr die Produkte zurückgebt, diese einen geringen Wert haben oder das Partnerunternehmen die Versteuerung übernimmt.

Prinzipiell ist es hilfreich, sich an den obenstehenden Fragen zu orientieren. Eine selbstständige Tätigkeit, die mit dauerhafter Gewinnabsicht und nicht im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit gewerbepflichtig.

Auch interessant: 

  • Übergewinnsteuer: Notwendiges Mittel oder üble Fehlentwicklung?
  • VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und Co.: Wie versteuere ich Tantiemen richtig?
  • Diese 10 Länder haben die höchsten Steuern
  • Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale? Steuern bei Remote-Work

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Sales Manager B2B für Stellenanzeigen und Soc...
Recruiting Excellence GmbH in Düsseldorf
Praktikum im Bereich Social Media
Liebherr-Hausgeräte Ochsenhausen GmbH in Ochsenhausen
Praktikum Employer Branding – Content C...
Würth Deutschland in Künzelsau
Werkstudent (w/m/d) im Bereich Distribution u...
Bayerischer Rundfunk in München
Social Media Manager – Webkommunikation...
Open Experience GmbH in Karlsruhe
Digital Marketing Manager: Social Media Adver...
bonprix Handelsgesellschaft mbH in Hamburg
Digital Marketing & Content Manager (m/w/d)
INSITE-Interventions GmbH in Frankfurt am Main, Hamburg
PR-Berater – Digital – und Techno...
HARVARD Engage! Communications GmbH in München
THEMEN:ArbeitSteuer
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonStefan Heine
Folgen:
Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.
NIBC

Anzeige

EMPFEHLUNG
Nass-Trockensauger
Nur für kurze Zeit: Starken AEG 2-in-1-Nass-Trockensauger für nur 389 Euro sichern
Anzeige TECH
Strom-Wechselservice Wechselpilot-2
Strom-Wechselservice: Was bringt dir der Service wirklich?
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

grüner Wasserstoff Iridium-Alternative Produktion
GREENMONEY

Wasserstoff: Forscher entdecken Material für günstige Produktion

schönsten Dörfer der Welt
MONEY

Das sind die schönsten Dörfer der Welt

OpenAI Börse Börsengang ChatGPT Aktien
BREAK/THE NEWSMONEY

ChatGPT als Cash Cow: OpenAI vor größtem Börsengang aller Zeiten?

Automarken höchsten Reparaturkosten Autos
MONEY

Die Automarken mit den höchsten Reparaturkosten

PayPal ChatGPT bezahlen KI OpenAI Shopping
BREAK/THE NEWSMONEY

PayPal-Deal: Wirft ChatGPT unser Geld bald zum Fenster raus?

mächtigsten Reisepässe der Welt 2025
MONEY

Die mächtigsten Reisepässe der Welt – im Jahr 2025

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Bis 23.11. Hausrat versichern &
10 Prozent Rabatt sichern!

GVV Direkt Logo

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?