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VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und Co.: Wie versteuere ich Tantiemen richtig?

Stefan Heine
Unsplash.com/ Kelly Sikkema

Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort, VG Bild-Kunst oder die GEMA spielen für Kreative eine große Rolle. Doch worauf kommt es bei der Steuererklärung an? Und: Was gilt es beim versteuern von Tantiemen zu beachten? 

Wenn die Tantiemen von den Verwertungsgesellschaften eintreffen, freuen sich die Bankkonten vieler Kreativer. Denn mit den Ausschüttungen von VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und Co. werden die Zweitverwertungsrechte von Journalist:innen, Fotograf:innen, Musiker:innen und Co. vergütet.

Läuft etwa ein Lied im Radio, bekommen die Musiker:innen über die GEMA dafür Geld. Das gilt beispielsweise auch für Autor:innen, deren Bücher in Bibliotheken entliehen werden – hier wird die VG Wort aktiv. Steuerlich sind die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften durchaus relevant.

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Tantiemen versteuern: Ausschüttungen gelten als selbstständige Tätigkeit

Geld, das ihr von den Verwertungsgesellschaften erhaltet, ist als Posten unter „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ in der Einkommensteuererklärung aufzuführen. Konkret muss dies in der Anlage S erfolgen. Wer Anlage S ausfüllt, muss aber zunächst die Anlage EÜR ausfüllen.

Anlage EÜR (kurz für Einnahmenüberschussrechnung) dient dazu, den Rechenweg abzubilden, mit dem ihr auf den Wert in Anlage S kommt. Ein Beispiel: Ihr arbeitet als Journalist:in und erhaltet von der VG Wort 200 Euro Tantiemen. Diese Einnahmen könnt ihr gegen Ausgaben (zum Beispiels Fahrtkosten) gegenrechnen.

So landet ihr beispielsweise nur noch bei 150 Euro. Während ihr die Berechnung in der Anlage EÜR anzeigt (Einnahmen minus Ausgaben), steht in der Anlage S nur der finale Wert nach Abzug der Ausgaben.

Die Abzugsfähigkeit ist jedoch begrenzt: Habt ihr einst ein Promotionsbuch veröffentlicht und erhaltet dafür jährlich Tantiemen, lassen sich nur wenige Kosten gegenrechnen. Denn aktuelle Ausgaben wie Fahrtkosten zu einem vor Jahren erschienen Werk werden meist nicht getätigt.

Ausschüttungen der VG Wort und Co.: Angestellte vs. Selbstständige

Grundsätzlich seid ihr ab dem ersten Euro mit selbstständigen Tätigkeiten steuerpflichtig. Es gibt jedoch den sogenannten Härteausgleich: Wenn ihr Arbeitnehmer:innen seid und nebenbei noch weitere Einkünfte habt, sind diese bis 410 Euro steuerfrei.

Das heißt, ihr müsst die Einkünfte zwar auch bis zu diesem Wert in Anlage S angeben, sie werden aber bis zu dieser Höhe gewissermaßen ignoriert. Zur Umsatzsteuer gibt es für Selbständige zwei Möglichkeiten. Erstens: Ihr seid Kleinunternehmer, das heißt euer Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro.

Oder ihr habt der Verwertungsgesellschaft keine (gültige) Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID mitgeteilt – dann erhaltet ihr die Tantiemen ohne Umsatzsteuer ausgezahlt, also netto. Oder zweitens: Ihr seid keine Kleinunternehmer oder habt der Verwertungsgesellschaft eure (gültige) Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID mitgeteilt.

In dem Fall erhaltet ihr die Tantiemen brutto ausgezahlt, also mit Umsatzsteuer. Die muss dann auch wieder ans Finanzamt abgeführt werden. Das gilt ebenso, wenn ihr euch als Kleinunternehmer für die Regelbesteuerung entschieden habt (auch diese Möglichkeit gibt es).

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Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.